Asylbewerber in der EU müssen ab dem Tag des Antrags die Chance auf eine Wohnung haben. Sollte der Staat keine Unterkunft stellen, müsse er den Bewerbern ausreichend Geld für die Anmietung einer Wohnung zur Verfügung stellen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag.
Die finanzielle Unterstützung müsse dabei „für ein menschenwürdiges Leben ausreichen“. Der Staat ist demnach auch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die familiäre Gemeinschaft gewahrt bleibt und dem Wohl des Kindes Rechnung getragen wird. Der Asylbewerber könne eine Unterkunft auf dem privaten Wohnungsmarkt allerdings nicht nach seinen persönlichen Vorlieben wählen.
Der EuGH berief sich in seinem Urteil auf eine EU-Richtlinie von 2003 und entschied in einem Rechtsstreit vor einem Arbeitsgericht in Brüssel.