Die Tiefkühlwirtschaft in Deutschland ist mit den Änderungen der Politik an den Energiepreisbremsen nicht vollends zufrieden. Das deutsche Tiefkühlinstitut übt Kritik an den Gesetzen und hat in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Nachbesserungen gefordert.
Nationale Wettbewerbsverzerrung befürchtet
Die Bundesregierung hat am 25. November Preisbremsen beschlossen. Entscheidend waren dabei auch zwei Änderungen. Zum einen begrenzt man die geplante Abschöpfung von Übergewinnen auf den Zeitraum vom 1. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2023. Diese kann aber bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die eigentlich gedachte rückwirkende Abschöpfung der Übergewinne soll jedoch wegfallen. Die rückwirkende Abschöpfung hatte bei Unternehmen aus der Branche der Erneuerbare Energien für Unmut gesorgt, weil man begründete die Abschöpfung würde den Ausbau Erneuerbarer Energie blockieren.
Laut der Lebensmittelzeitung erklärte dti-Geschäftsführerin Sabine Eichner, es sei zwar positiv, dass die Beschlüsse in Teilen die wiederholt vom Tiefkühlinstitut vorgetragenen Forderungen beinhalten, dennoch vermutet man Probleme bei der Umsetzung: „Wir befürchten, dass mit Blick auf die Gesamtheit der vorgeschlagenen Maßnahmen, die damit verfolgten, politischen Zielsetzungen nicht erreicht werden können. Wir sehen die Gefahr, dass die derzeit diskutierten Maßnahmen zu einer massiven nationalen Wettbewerbsverzerrung führen werden, bei einer gleichzeitig nur schwachen inflationshemmenden Wirkung.“
Nach Einschätzung der Tiefkühlwirtschaft beinhaltet der Kabinettsbeschluss vom 25. November eine erhebliche Schlechterstellung von größeren im Vergleich zu kleineren Unternehmen, wie Eichner gegenüber der Lebensmittelzeitung erklärt.
Handelsverband Deutschland sieht Nachbesserungsbedarf
Das deutsche Tiefkühlinstitut ist nicht die einzige Institution, die Veränderungsbedarf bei den Gesetzen zu den Energiepreisbremsen sieht. Der Handelsverband Deutschland sieht ein großes Problem bei dem im EU-Beihilferahmen festgelegten Referenzzeitraum 2021. Beim Referenzzeitraum geht es um Unterstützung, die ein Unternehmen im Rahmen von geplanten Nachhaltigkeitsprojekten oder Anstrengungen erhalten kann.
Die HDE-Geschäftsführerin für Nachhaltigkeit, Antje Gerstein erklärt gegenüber der Lebensmittelzeitung die Probleme für Mitglieder des Handelsverband: „Viele Mitgliedsunternehmen waren hier vom Lockdown betroffen, somit sind das keine repräsentativen Werte. Hier fehlt weiterhin der Korrekturfaktor zur Berücksichtigung von Lockdownzeiten, das muss noch nachgebessert werden.“
Umsetzung stellt große Herausforderung dar
Die beiden Gesetzesvorhaben für die Strom- und Gaspreisbremse beurteilte Gerstein positiv als „branchenoffen“: „Die Gesetzesvorhaben unterscheiden zwischen Groß- und Normalverbrauchern. Das war nicht von Anfang an so und auch die Expertenkommission wollte anfänglich nur die Industrie stützen, hier war es wichtig, frühestmöglich zu intervenieren.“
Die Strompreisgrenze mit dem Fokus auf Großverbraucher von 100.000 Kilowattstunden auf 30.000 kwh zu reduzieren, sieht Gerstein auch als gelungen an. So könnte laut ihrer Auffassung mehr Unternehmen ein Strompreis von 13 Cent/netto ermöglicht werden. Ähnlich wie das Tiefkühlinstitut sieht auch Antje Gerstein die Umsetzung der Energiepreisbremsen in der Praxis als eine große Herausforderung und sie prognostiziert, dass einige Probleme auftreten könnten. Diese Probleme müssten dann im laufenden Prozess behoben werden. Dies sei durch die Komplexität beider Gesetze jedoch erwartbar.