Unternehmen

Kinderkrankengeld, Kinderkrankentage: Das ändert sich 2024

Lesezeit: 1 min
30.10.2023 10:07  Aktualisiert: 30.10.2023 10:07
Bis Ende des Jahres haben Eltern einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. 2024 werden die Tage wieder deutlich gekürzt. Wir erklären Ihnen, was sich ändert und was Sie als Unternehmen zum Thema Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld wissen sollten.

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

2022 und 2023 hatten Eltern mit gesetzlich versicherten Kindern 30 Tage im Jahr, Alleinerziehende, 60 Tage im Jahr Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Nach Ablauf der Corona-Sonderregelungen hätte es ab 2024 eigentlich laut Gesetz wieder zehn Kinderkrankentage pro Jahr und Elternteil gegeben. Das neue Gesetz erhöht die Kinderkrankentage auf 15 Tage je Elternteil, Alleinerziehende sollen 30 Tage im Jahr Anspruch auf Kinderkrankengeld erhalten. Einen unbegrenzten Anspruch sollen Eltern, deren Kind stationär behandelt wird, bekommen.

Attestpflicht ab dem vierten Krankheitstag

Bislang mussten Eltern am ersten Tag der Erkrankung mit Ihrem Kind zum Kinderarzt, um ein Attest und somit ihr Recht auf Kinderkrankengeld zu erhalten. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will das ändern: Künftig sollen Eltern erst ab dem vierten Krankheitstag zum Arzt.

Diese Regelungen sollen auch 2025 gelten. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Kinderkrankengeld 2024 und 2025: Das bleibt

An den Krankentagen wird dem krankgeschriebenen Elternteil auch weiterhin 90 Prozent des entgangenen Nettolohns gezahlt.

Der Anspruch gilt nur für Kinder, die gesetzlich krankenversichert, jünger als 12 Jahre sind oder eine Behinderung haben. Außerdem muss der Arbeitnehmer versichern, dass es keine andere Person im Haushalt gibt, die das Kind in diesem Zeitraum betreuen könnte. Der Anspruch besteht auch, wenn Eltern im Homeoffice arbeiten.

Das Kind ist privat versichert

Ist das Kind über einen privat versicherten Elternteil versichert, muss der Arbeitgeber Eltern und ihren Kindern den Lohn für mindestens fünf Tage pro Jahr weiterzahlen, sofern das Kind jünger als 8 Jahre ist. Sie können als Arbeitgeber im Arbeitsvertrag aber natürlich auch einen längeren Zeitraum für die Lohnfortzahlung vereinbaren.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld

Kann ich von meinen Arbeitnehmern verlangen, dass sie zunächst Überstunden abbauen oder Zeitguthaben aufbrauchen?

Sie als Unternehmen können von Ihren Arbeitnehmern nicht verlangen, dass sie zunächst Überstunden abbauen oder Zeitguthaben aufbrauchen, bevor Sie Kinderkrankentage nehmen.

Wird Kinderkrankengeld auch während Kurzarbeit gezahlt?

Eltern, die in Kurzarbeit sind, haben auch Anspruch auf Kinderkrankengeld, sofern sie gesetzlich versichert sind. Betroffene Arbeitnehmer können jedoch Kurzarbeitergeld und Kinderkrankengeld nicht gleichzeitig beziehen.

Haben Arbeitnehmer während der Elternzeit Anspruch auf Kinderkrankentage?

Eltern, die Elterngeld beziehen, können die Krankheitstage ihrer Kinder in Anspruch nehmen, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird.

 

***

Maria Romanska arbeitet als freie Journalistin und schreibt vor allem über Arbeitsrecht, Arbeitgeberpflichten sowie kleine und mittelständische Unternehmen.


Mehr zum Thema:  

 

DWN
Panorama
Panorama Notopfer Berlin: Historische Steuermarke als Symbol für Solidarität und Wiederaufbau
05.01.2025

Das „Notopfer Berlin“ half Westberlin nach dem Zweiten Weltkrieg, wirtschaftlich zu überleben. Die blaue Steuermarke brachte...

DWN
Panorama
Panorama Krebsrisiko: So können Sie Ihr Risiko um bis zu 40 Prozent senken
05.01.2025

Die Risikofaktoren für Krebserkrankungen sind häufig mit den gängigen Vorsätzen zum Jahresbeginn verbunden. In einer Studie der...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Ciao Biene: Italien nimmt traurig Abschied von der multifunktionalen Ape
05.01.2025

Käfer, Ente und jetzt also auch die Biene: Von Europas Straßen verschwindet ein weiterer Klassiker. Künftig wird nur noch in Indien...

DWN
Finanzen
Finanzen Frühere Oberstaatsanwältin Brorhilker warnt: „Cum-Ex läuft weiter“
05.01.2025

Sie war Deutschlands wichtigste Ermittlerin im Cum-Ex-Skandal. Die frühere Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker ist überzeugt: Illegale...

DWN
Immobilien
Immobilien Punks und Bahnchaos: Verliert Sylts Image seinen Glanz?
05.01.2025

Sylt ist für seine weiten Strände, Luxus-Häuser und edlen Restaurants bekannt. Zuletzt haben geballte Negativ-Schlagzeilen von der...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Wertvollste Börsenkonzerne der Welt: Nur drei deutsche Unternehmen unter den Top 100
05.01.2025

Im Jahr 2024 haben nur drei deutsche Unternehmen den Sprung unter die 100 wertvollsten Börsenkonzerne der Welt geschafft. SAP, Siemens und...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Schatzsuche im Müll - große Chancen im Rückbau von Deponien
05.01.2025

Früher waren große Mülldeponien der Standard im Abfallmanagement und als Endlager für die Ewigkeit gedacht. Doch inzwischen zeichnet...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Mittelstand geht in Rente: Der große Mangel an Nachfolgern - Wie viele übergabereife Unternehmen stehen bald vorm Aus?
04.01.2025

Viele deutsche Mittelständler finden keinen geeigneten Nachfolger und sehen sich perspektivisch zur Geschäftsaufgabe gezwungen, denn...