Finanzen

EU-Vermögensregister und Bargeldbeschränkungen: Risiko für Anleger

Lesezeit: 3 min
23.02.2024 18:00
Das EU-Vermögensregister gehört derzeit zu den größten Risiken für Anleger. Daher ist es wichtig, sich jetzt zu überlegen, wie man damit umgehen will.
EU-Vermögensregister und Bargeldbeschränkungen: Risiko für Anleger
Anleger träumen davon, Geld im Schlaf zu vermehren. (Foto: iStock/tiero)
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Seit nunmehr drei Jahren wird in Brüssel zum Schrecken vieler Bürger, die Angst um ihr Vermögen haben, über ein europäisches Vermögensregister diskutiert. Schon im Rahmen des EU-Haushaltsplans für 2020 beantragte das Europäische Parlament eine entsprechende Machbarkeitsstudie.

EU-Vermögensregister: Was ist das?

Die Grünen-Politiker Sven Giegold aus Deutschland und David Cormand aus Frankreich hatten den entsprechenden Antrag damals im Wirtschafts- und Währungsausschuss eingebracht. Darin heißt es, die Verknüpfung der nationalen Vermögensregister könnte das „Vorgehen gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche” verbessern. Ein ehrenwertes Vorhaben.

Auf diesen Antrag hin veröffentlichte die EU-Kommission dann im Juli 2021 eine öffentliche Ausschreibung für eine Machbarkeitsstudie und vergab den Auftrag noch im Dezember desselben Jahres an das Konsortium aus dem Centre for European Policy Studies, VVA Brussels und Infeurope SA.

In dem Europäischen Vermögensregister könnten Grundbucheintragungen, Handelsregister oder Informationen über Stiftungen gebündelt werden, hieß es in der Ausschreibung, aber auch die Aufnahme von Daten über andere Vermögenswerte wie Kryptowährungen, Kunstwerke und Gold sollte berücksichtigt werden.

Zudem sollten die Ersteller der Machbarkeitsstudie der Ausschreibung zufolge prüfen, ob neue nationale Register eingeführt werden müssten, um den Datenaustausch auf EU-Ebene zu ermöglichen und welche technischen Voraussetzungen in den Mitgliedstaaten für neue nationale Register nötig sein könnten.

Mairead McGuinness, die irische EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, wies Kritik damals mit der Aussage zurück, die Kommission habe niemals nahegelegt, dass ein EU-weites Vermögensregister notwendig sei. Das Ziel der Studie bestehe lediglich darin, die Durchführbarkeit eines "Vermögensregister Europäische Union" zu bewerten.

Wann kommt das EU-Vermögensregister?

Seit knapp zwei Jahren hat man von der EU nun schon nichts Neues mehr über das Europäische Vermögensregister gehört. Stattdessen hat Brüssel den Start einer Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (abgekürzt: AMLA) mit großen Schritten vorangetrieben.

AMLA soll die Zusammenarbeit mit den Behörden der EU-Mitgliedstaaten stärken und eine einheitliche Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften sicherstellen. Die Behörde soll bereits am 1. Januar 2024 an den Start gehen und ab dem Jahr 2026 die direkte Aufsicht übernehmen. Inzwischen ist klar: Der Standort der neuen Behörde ist Frankfurt.

Zwar ist unklar, ob und wie diese neue Behörde etwas mit dem möglichen Europäischen Vermögensregister zu tun hat, doch die Entwicklung macht deutlich, dass die EU sich dem Kampf gegen Geldwäsche verschrieben hat. Daher kann es sich durchaus lohnen, sich auf die mögliche Einführung des Vermögensregisters vorzubereiten.

Droht 2024 der gläserne Bürger? Vier Optionen für Anleger

Wenn das Vermögensregister kommt, hat man als Anleger im Wesentlichen vier Optionen. Die erste Option besteht darin, in ein Land außerhalb der EU auszuwandern. Je nachdem, wie das Register konkret ausgestaltet wird, muss man eventuell auch die deutsche Staatsbürgerschaft ablegen, um sich auf legale Weise zu entziehen.

Die zweite Option besteht darin, den Behörden sein Vermögen in Form von Gold, Kunst, Kryptowährungen und so weiter anzugeben. In diesem Fall muss man sich darüber im Klaren sein, dass die Behörden diese Vermögenswerte auf die gleiche Weise mit „Reichensteuern” belegen, wie sie es mit Immobilien tun werden.

Wenn die „Reichensteuer” oder die „Vermögensabgabe” oder der „Lastenausgleich” kommt, so würde man bei dieser zweiten Option einen Beitrag zur Rettung des Finanzsystems leisten. Ähnliches gab es auch in Deutschland bereits mehrmals, zuletzt 1952 mit dem Lastenausgleich insbesondere für Immobilien.

Man sollte sich jedoch darüber bewusst sein, dass das gemeldete Vermögen den Behörden nun bis in alle Zukunft bekannt ist. Auf die erste „Reichensteuer” könnte bereits einige Jahre später eine weitere „Reichensteuer” oder „Vermögensabgabe” folgen, je nach Bedarf und nach Verwegenheit der verantwortlichen Politiker – und einige Jahre später erneut.

Dass die Politik auf die noch immer vorhandenen Vermögenswerte der Bürger zurückgreifen wird, ist so gut wie sicher. Zu viele Schulden haben sich jetzt schon auf der Ebene der Nationalstaaten und in Brüssel angehäuft, sei es im Kampf gegen den Klimawandel, im Kampf gegen das Corona-Virus oder im Krieg gegen Russland.

Zahlreiche deutsche Politiker haben längst die Notwendigkeit einer „Vermögensabgabe” in den Raum gestellt. Die Linke setzt sich für eine progressive Vermögenssteuer ein. Auch die Grünen haben eine Vermögenssteuer vorgeschlagen. Und der frühere SPD-Chef Sigmar Gabriel hat bereits 2020 einen Lastenausgleich ins Spiel gebracht.

Die dritte Option besteht darin, den Behörden einen Teil seines Vermögens zu verheimlichen. Dies wäre offensichtlich illegal und würde voraussichtlich hart bestraft werden. Zudem würde man mit jenem Vermögen, das man den Behörden verheimlicht, erhebliche Probleme bekommen, etwa bei der Lagerung oder beim eventuellen Verkauf.

Der Verkauf von illegalen Vermögenswerten, die man den Behörden verheimlicht hat, müsste auf dem Schwarzmarkt erfolgen. Und schwarze Märkte werden in Zukunft voraussichtlich dadurch erschwert, dass es dank des digitalen Euros kein anonymes Bargeld mehr geben wird, sondern nur noch elektronisches Bezahlen, das überwacht wird.

Die vierte Option ist der heilige Gral des Investierens. Anleger wünschen sich einen Vermögenswert, der sie auf legale Weise durch die kommende Enteignungswelle retten kann. Anleger träumen davon, wie sie sich vor der Hyperinflation von 1923 mit Gold eingedeckt und auf diese Weise ihr Vermögen gerettet hätten.

Doch diese Rettung des Vermögens vor der Hyperinflation mithilfe von Gold war nur deshalb möglich, weil den Behörden damals kein Vermögensregister zur Verfügung stand und sie daher nicht in der Lage waren, den Goldbesitz der Bürger für einen Lastenausgleich heranzuziehen. Heute wäre die Rettung des Vermögens ungleich schwerer.


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