Die geplante Erhöhung der Handelsregistergebühren soll die sinkende Kostendeckung der Registergerichte ausgleichen, doch für Unternehmen bedeutet das in erster Linie wieder eine finanzielle Mehrbelastung. Für sie ist ein Eintrag im Handelsregister Pflicht – mit ein paar wenige Ausnahmen (Kleingewerbetreibende). Wer eine Firma gründet, muss sich ins Handelsregister eintragen. Das öffentliche Verzeichnis gibt Auskunft über alle rechtserheblichen Tatsachen, die für einen Geschäftspartner des Kaufmanns wichtig sein können.
BMJ: Erhöhung aufgrund angespannter „Haushalte“
Nun will das Bundesjustizministerium aufgrund der angespannten Finanzlage der Länderhaushalte die Gebühren für den Handelsregistereintrag erhöhen und hat hierzu einen Referentenentwurf vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Erhöhung der Gebühren für Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister vor. Zuletzt betrug der Kostendeckungsgrad der Registergerichte gerade mal 73 Prozent. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2011.
„Da seitdem die Personal- und Sachkosten bei den Registergerichten erheblich gestiegen seien, sei eine deutliche Anhebung der Gebühren geboten“, so das BMJ. Konkret ist in dem Verordnungsentwurf eine Anhebung der Eintragungsgebühren „linear um 50 Prozent“ vorgesehen.
Anhebung der Gebühren um 50 Prozent
So soll beispielsweise die Gebühr für die Eintragung einer Gesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern oder einer Partnerschaft von 100 Euro auf 150 Euro steigen. Für die Eintragung einer GmbH, einschließlich einer Unternehmergesellschaft ohne Umwandlung, sind zukünftig 225 Euro statt 150 Euro fällig.
Die vorgeschlagenen Änderungen würden bei den Ländern zu jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von rund 32 Mio. Euro führen, heißt es von Seiten des Justizministeriums.
Die Kosten für eine Eintragung in das Handelsregister unterscheiden sich anhand der Unternehmensgröße und der gewählten Rechtsform. Die Ausgaben setzen sich dabei aus Kosten für die Anmeldung und Gebühren für die notarielle Beurkundung zusammen. Ein Einzelunternehmen bezahlt bisher etwa 200 bis 300 Euro. Für größere Unternehmen kostet der Eintrag entsprechend mehr. Auch Änderungen im Register sind mit Kosten verbunden.
Von Erhöhung besonders KMU betroffen
Die Bedeutung eines verlässlichen und transparenten rechtlichen Umfelds für Unternehmen in Deutschland ist als wichtiger Standortfaktor unbestritten. Das Handelsregister spielt hierbei eine zentrale Rolle, indem es Vertrauen und Stabilität im Geschäftsverkehr fördert.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) benötigen das Handelsregister aus mehreren wichtigen Gründen:
- Rechtssicherheit: Das Handelsregister dokumentiert die rechtlichen Verhältnisse eines Unternehmens, z. B. Firmensitz, Geschäftsführung und Vertretungsbefugnisse. Dies schafft Klarheit und Sicherheit im Geschäftsverkehr.
- Vertrauensbildung: Die Eintragung im Handelsregister signalisiert Seriosität und Verlässlichkeit, was für Geschäftspartner und Banken entscheidend ist.
- Schutz und Transparenz: Es schützt vor unlauteren Geschäftspraktiken, indem es Informationen über bestehende Firmen öffentlich zugänglich macht.
- Verbindlichkeit: Viele Rechtsgeschäfte, wie der Erwerb von Grundstücken oder die Aufnahme von Krediten, setzen die Eintragung im Handelsregister voraus.
Der Referentenentwurf „Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung“ wurde im Juli zunächst an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise hatten bis 30. August Gelegenheit Stellung zu nehmen.
Stellungnahmen unterschiedlicher Verbände
Bis zum 30.08.2024 hatten die DIHK, der Deutsche Notarverein e. V. sowie Der Mittelstand BVMW e. V. zu dem Referentenentwurf Stellung bezogen. Die Meinungen fallen hier unterschiedlich aus.
So „begrüßt“ v.a. der Deutsche Notarverein e. V. den vom BMJ vorgelegten Referentenentwurf. Er weist darauf hin, dass „auch im Bereich der hoheitlichen Befugnisse der Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege“ die Energiepreise sowie die Sach- und Personalkosten „in gleichem Umfang gestiegen und teils empfindlich zu spüren [sind]“.
Die DIHK bemängelt hingegen, v.a. die Schlussfolgerung, „dass eine pauschale Erhöhung der Registergebühren um 50 Prozent erforderlich ist – ohne weitere Ableitung oder Darlegung“ und bittet „um eine entsprechende Prüfung, ob eine Erhöhung von 50 Prozent tatsächlich erforderlich ist.“ Auch nutzt sie die Gelegenheit, um an dieser Stelle nochmals auf das „Petitum im Hinblick auf nicht erforderliche, derzeit allerdings für jedermann abrufbare Registerinhalte“ Bezug zu nehmen, welches sie bereits seit 2022 verfolgt.
Der BVMW e. V. kritisiert ebenfalls, dass eine pauschale lineare Preissteigerung der Gebühren um 50 Prozent allerdings „in keinem Verhältnis zu einer Reduktion des Kostendeckungsgrads um lediglich fünf Prozent innerhalb von zwei Jahren steht.“ Und weißt daraufhin: „Auch die deutsche Wirtschaft und die 3,5 Millionen mittelständischen Firmen haben mit Kostensteigerungen (Personal-, Energie-, Rohstoffkosten usw.) zu kämpfen. Letztendlich wird damit die Ineffizienz der deutschen Registerflut auf Unternehmerinnen und Unternehmer abgewälzt.“
Kritik: BVMW fordert kostensenkende Lösungen
Der Mittelstand. BVMW e. V., ein freiwillig organisierter Unternehmerverband (KMU), mit rund 30.000 Mitglieder. Er fordert, „dass alternative, kostensenkende Strukturreformen ergriffen werden. Alternative Finanzierungsmodelle und Effizienzsteigerungen sollten daher vorrangig mit dem Ziel geprüft und umgesetzt werden, eine ausgewogene und nachhaltige Lösung zu finden. Gleichzeitig sollten zukünftig Gebührenerhöhungen konsequent an eine Verbesserung der Qualität und Operabilität der entsprechenden Register gekoppelt werden.
Außer Frage steht die Bedeutung des Registereintrags für die interessierte und sich informierende Öffentlichkeit. Hinterfragt werden muss allerdings die Kalkulation des BMJ. Eine schlüssige Erklärung dafür, dass die Kostenerhöhung um massive 50 Prozent notwendig ist, bleibt bisher aus. Die Gefahr, dass die höheren Gebühren neue Unternehmensgründungen unattraktiver machen und negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes auslösen könnten, sind daher berechtigt.
Der BVMW hat dazu dem BMJ konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet. Lesen Sie hier die ganze Stellungnahme des BVMW.