Finanzen

Kindergeld-Auszahlung Januar 2025: An diesen Tagen gibt's Kindergeld

Die Kindergeld-Auszahlung spielt für viele Familien in Deutschland eine zentrale Rolle bei der finanziellen Planung. Doch die Frage nach dem genauen Auszahlungstermin wirft immer wieder Unsicherheiten auf, da das Kindergeld nicht an einem einheitlichen Tag für alle Empfänger ausgezahlt wird. Wir klären au
29.12.2024 07:33
Lesezeit: 4 min

In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie mit der Zahlung rechnen können, wie die Auszahlung geregelt ist, welche Voraussetzungen Sie für Kindergeld und Kinderzuschlag erfüllen müssen und welche weiteren Aspekte wichtig sind.

Kindergeld-Auszahlung Januar 2025: Wie wird der Termin festgelegt?

Die Auszahlungstermine des Kindergelds sind nicht einheitlich, sondern richten sich nach der sogenannten Endziffer Ihrer Kindergeldnummer. Diese Nummer ist auf Ihrem Bescheid der Familienkasse angegeben und wird für jede anspruchsberechtigte Person individuell vergeben. Die Endziffer bestimmt, an welchem Tag im Monat das Geld überwiesen wird.

Auszahlungstermine Januar 2025

  • Endziffer 0: 8. Januar 2025
  • Endziffer 1: 8. Januar 2025
  • Endziffer 2: 10. Januar 2025
  • Endziffer 3: 13. Januar 2025
  • Endziffer 3: 13. Januar 2025
  • Endziffer 4: 14. Januar 2025
  • Endziffer 5: 15. Januar 2025
  • Endziffer 6: 16. Januar 2025
  • Endziffer 7: 17. Januar 2025
  • Endziffer 8: 22. Januar 2025
  • Endziffer 9: 23. Januar 2025

Warum gestaffelte Auszahlungstermine?

Die gestaffelten Auszahlungstermine erleichtern der Familienkasse die Abwicklung der Zahlungen. Würden alle Beträge gleichzeitig überwiesen, könnten Verzögerungen bei der Bearbeitung auftreten. Durch die Verteilung der Termine auf unterschiedliche Tage im Monat bleibt der Prozess effizient und reibungslos.

  • Die Überweisung erfolgt an dem jeweiligen Auszahlungstag, jedoch kann es je nach Bank zu Verzögerungen kommen. In der Regel ist das Geld ein bis zwei Tage nach dem Überweisungstag auf Ihrem Konto.
  • Fällt der Auszahlungstag auf einen Feiertag oder ein Wochenende, verschiebt sich die Gutschrift auf den nächsten Bankarbeitstag.

Wie hoch ist das Kindergeld und wofür wird es gezahlt?

Das Kindergeld ist eine der wichtigsten staatlichen Leistungen, die Familien finanziell entlasten soll. Es wird unabhängig vom Einkommen gewährt und dient der Grundversorgung der Kinder. Mit dem Kindergeld können Eltern die Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Bildung und Freizeitaktivitäten ihrer Kinder decken.

Höhe des Kindergelds ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld für jedes Kind einheitlich 255 Euro pro Monat. Zuvor wurden die Beträge nach der Anzahl der Kinder gestaffelt, doch diese Regelung wurde vereinfacht. Nun profitieren Familien unabhängig von der Kinderzahl von derselben Höhe.

Neben dem Kindergeld können Eltern auch von den Kinderfreibeträgen profitieren. Diese Freibeträge mindern das zu versteuernde Einkommen und können insbesondere für Familien mit einem höheren Einkommen eine attraktive Option darstellen. Ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung.

Kinderfreibeträge 2025

  • Grundfreibetrag für Alleinerziehende: 3.336 Euro
  • Grundfreibetrag für Verheiratete: 6.672 Euro
  • Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung: 1.464 Euro (Alleinerziehende) bzw. 2.928 Euro (Verheiratete).

Insgesamt können verheiratete Eltern Freibeträge in Höhe von 9.600 Euro und Alleinerziehende bis zu 4.800 Euro geltend machen. Die Freibeträge gelten ebenfalls für Kinder über 18 Jahren, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem:

  • Eine erste Berufsausbildung oder ein Studium, bei dem das Kind weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitet.
  • Zeiten zwischen Schulabschluss und Beginn einer Ausbildung (maximal vier Monate).
  • Praktika mit Bezug zur angestrebten Berufsausbildung.

Kindergeld beantragen: So funktioniert’s

Das Kindergeld wird bei der Familienkasse beantragt. Um den Prozess zu erleichtern, bietet die Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dabei müssen die steuerlichen Identifikationsnummern des Antragstellers und des Kindes angegeben werden. Der Antrag kann zudem rückwirkend gestellt werden, jedoch werden nur die letzten sechs Monate vor Antragstellung berücksichtigt.

Voraussetzungen für den Kindergeldbezug

  1. Wohnsitz: Der Antragsteller muss in Deutschland oder einem EU-Mitgliedsstaat wohnen.
  2. Alter des Kindes: Grundsätzlich wird Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen – wie einer Ausbildung oder einem Studium – kann der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden.
  3. Haushaltszugehörigkeit: Das Kind muss im Haushalt des Antragstellers leben und von diesem regelmäßig versorgt werden.

Besonderheiten für volljährige Kinder

Für Kinder ab 18 Jahren gelten zusätzliche Nachweis- und Meldepflichten. Beispielsweise müssen Ausbildungs- oder Studienbescheinigungen vorgelegt werden, um den Anspruch auf Kindergeld zu erhalten. Diese Nachweise sind wichtig, da die Familienkasse den Anspruch regelmäßig prüft.

Der Kinderzuschlag (KiZ): Eine wichtige Ergänzung

Familien mit geringem Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag beantragen. Dieser soll sicherstellen, dass Eltern nicht auf andere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Die Höhe des Kinderzuschlages konnte im Jahr 2024 bis zu 292 Euro monatlich betragen und hängt vom monatlichen Durchschnittseinkommen der vergangenen sechs Monate ab. Folgende Voraussetzungen gelten:

  • Eltern müssen Kindergeld beziehen.
  • Das monatliche Haushaltseinkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
  • Es darf keine Grundsicherung notwendig sein.

Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld überwiesen, sodass Familien beide Leistungen in einer Summe erhalten.

Welche Nachweise sind für Kindergeld notwendig?

Damit die Familienkasse den Antrag auf Kindergeld bearbeiten kann, müssen verschiedene Nachweise eingereicht werden. Für Kinder unter 18 Jahren sind in der Regel nur die steuerlichen Identifikationsnummern des Kindes und des Antragstellers erforderlich. Bei volljährigen Kindern sind zusätzliche Dokumente notwendig, zum Beispiel:

  • Bei Kindern ab 18 Jahren: Studienbescheinigungen, Praktikumsbestätigungen oder Nachweise über einen Freiwilligendienst.
  • Bei im Ausland geborenen Kindern: Geburtsurkunden oder amtliche Dokumente, die die Geburt bestätigen.
  • Bei Veränderungen: Wenn ein Kind die Ausbildung abbricht oder abschließt, muss dies der Familienkasse gemeldet werden.

Wichtige Tipps zur Kindergeld-Auszahlung

  1. Planen Sie den Geldeingang ein: Die Auszahlung erfolgt gestaffelt, sodass Familien mit einer höheren Endziffer auf ihrer Kindergeldnummer erst gegen Monatsende die Zahlung erhalten.
  2. Verzögerungen einkalkulieren: Banken bearbeiten Überweisungen unterschiedlich schnell. Wenn der Auszahlungstermin auf einen Feiertag fällt, kann es zu Verzögerungen kommen.
  3. Änderungen rechtzeitig mitteilen: Änderungen im Haushalt oder in der Lebenssituation des Kindes sollten unverzüglich der Familienkasse gemeldet werden, um Überzahlungen zu vermeiden.

Die Kindergeld-Auszahlung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der finanziellen Unterstützung für Familien in Deutschland. Indem Sie die Auszahlungstermine kennen, alle Voraussetzungen erfüllen und Änderungen rechtzeitig mitteilen, können Sie sicherstellen, dass die Zahlungen reibungslos erfolgen. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die die Familienkasse bietet, um den Antrag online zu stellen und bei Fragen den Kundenservice zu kontaktieren. So stellen Sie sicher, dass Sie alle Leistungen in voller Höhe erhalten.

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Markus Gentner

Zum Autor:

Markus Gentner ist seit 1. Januar 2024 Chefredakteur bei den Deutschen Wirtschaftsnachrichten. Zuvor war er zwölf Jahre lang für Deutschlands größtes Börsenportal finanzen.net tätig, unter anderem als Redaktionsleiter des Ratgeber-Bereichs sowie als Online-Redakteur in der News-Redaktion. Er arbeitete außerdem für das Deutsche Anlegerfernsehen (DAF), für die Tageszeitung Rheinpfalz und für die Burda-Tochter Stegenwaller, bei der er auch volontierte. Markus Gentner ist studierter Journalist und besitzt einen Master-Abschluss in Germanistik.

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