Finanzen

Steuern auf Rente: Steuervorteile und Grundfreibetrag - so hoch ist die Besteuerung 2025

In Deutschland wird die Rente besteuert. Doch seit wann sind Rentner steuerpflichtig? Welcher Rentenfreibetrag gilt aktuell, welche Ausgaben können Rentner von der Steuer absetzen und wie wird die Rente steuerfrei? Geht das überhaupt? Die DWN geben Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Steuern und Rente im Jahr 2025.
15.01.2025 08:43
Aktualisiert: 15.01.2025 10:00
Lesezeit: 4 min
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Man mag es auf den ersten Blick kaum glauben, aber: In Deutschland wird die Rente besteuert - auch im Steuerjahr 2025. Was zunächst wie ein schlechter Scherz wirkt - schließlich haben Arbeitnehmer doch Zeit ihres Arbeitslebens bereits eine Steuerlast zu tragen, von der wiederum die Rentenausschüttungen mitfinanziert werden -, erklärt das Bundesfinanzministerium sinngemäß wie folgt: Renten werden in Deutschland als Einkünfte gewertet, ergo fallen auch Steuern an. Nur war das nicht immer so.

Aber seit wann werden Steuern auf Renten in Deutschland berechnet? Welcher Prozentsatz wird steuerlich geltend gemacht, welchen Rentenfreibetrag gibt es derzeit und was hat es mit dem Grundfreibetrag bei der Rente auf sich? Und müssen Rentner eigentlich eine Steuererklärung abgeben? Alle wissenswerten Infos zu "Steuern auf die Rente im Jahr 2025", lesen Sie in diesem DWN-Ratgeber.

Warum muss man Steuern auf die Rente zahlen?

Grundsätzlich müssen Rentner in Deutschland seit 2005 Steuern auf ihre Renten-Bezüge zahlen. Hintergrund ist die Umstellung des Rentensystems im Zuge der „Agenda 2010“-Reformen. Die Jahre zuvor wurden Einkommen nach dem Prinzip der sogenannten Ertragsanteilsbesteuerung durch eine „vorgelagerte Rentenbesteuerung“ im kleinen Umfang besteuert. Dieser orientierte sich an der statistischen Lebenserwartung des Rentners beim Renteneintritt. Es galt das Prinzip: Je jünger jemand beim Renteneintritt war, desto höher war der Ertragsanteil

Doch mit der Umstellung auf eine „nachgelagerte Besteuerung“ war mit diesem Renten-Modell Schluss. Seit rund zwei Jahrzehnten nun wird ein prozentualer Anteil der Renten-Bezüge selbst an den Fiskus abgetreten. Aktuell befinden wir uns noch in einer Übergangsphase.

Steuern auf die Rente berechnen: Wie viel muss man 2025 zahlen?

Der Startschuss für die Umstellung des Rentensystems fiel mit dem Jahr 2005. Doch der Wechsel von einer „vorgelagerten“ auf eine „nachgelagerte“ Rentenbesteuerung ist eine Mammutaufgabe, die entsprechend nur über einen langen Zeitraum hinweg zu stemmen ist. Über Jahrzehnte soll somit der sogenannte Besteuerungsanteil Jahr für Jahr gestaffelt angehoben werden: Los ging es 2005 mit 50 Prozent, die ersten 15 Jahre stieg der Prozentsatz jährlich um zwei Prozent, ab dem Jahr 2020 nur noch um ein Prozent, wobei zu diesem Zeitpunkt bereits 80 Prozent der Rente besteuert wurde. Im Jahr 2025 liegt der Besteuerungsanteil der Rente laut Deutsche Rentenversicherung (DRV) bei 83,5 Prozent.

Insgesamt soll sich der Anstieg nach hinten raus wieder verlangsamen. Die DRV schreibt hierzu: „Wenn Sie im Jahr 2058 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern.“

Mit dem gestaffelten Anstieg der Rentenbesteuerung will der Staat vermeiden, dass es zu einer Doppelbesteuerung für bestimmte Jahrgangs-Kohorten kommt. Ältere Jahrgänge wären 2005 bei einem sofortigen Besteuerungsanteil von 100 Prozent durch die Abzüge der einst eingezahlten Ertragsrente benachteiligt gewesen. Insgesamt soll die Umstellung des Rentensystems laut DRV aber von Vorteil für die Versicherten sein, „weil die Aufwendungen für die Altersvorsorge, also die Rentenbeiträge, die Steuerlast während des Erwerbslebens verringern.“

Rentenfreibetrag und Grundfreibetrag: Welcher Teil der Rente wird nicht versteuert?

Der Rentenfreibetrag, also der Teil der Rente, der nicht besteuert wird, sinkt, bis er 2058 auf null angelangt ist und die Rente in vollem Umfang besteuert wird. Nicht zu verwechseln mit dem immer weiter abschmelzenden Rentenfreibetrag ist hingegen der Grundfreibetrag der Rente. Er orientiert sich am Existenzminimum und unterliegt daher der wirtschaftlichen Lage und den Inflationswerten im Land - er wird auch künftig vor allem kleine Renten vor der Steuer schützen.

Im Steuerjahr 2024 betrug er für alleinstehende Rentner 11.784 Euro, 2023 waren noch 10.908 Euro von der Steuer befreit. Im Jahr 2025 ist der Renten-Grundfreibetrag laut dem Finanzdienstleister "VermögensZentrum Deutschland" (VZ) auf 12.084 Euro gestiegen. Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften erhalten den doppelten Grundfreibetrag, aktuell also 24.192 Euro.

Welche Ausgaben kann ich als Rentner von der Steuer absetzen?

Hinzu kommen gewissen Ausgaben, die Rentner in Deutschland von der Steuer absetzen können. Zwar fallen Werbungskosten am Lebensabend nicht mehr im gleichen Maße an wie im Arbeitsleben, doch das Finanzamt gewährt auch Rentnern eine steuerliche Absetzbarkeit, etwa für die Anschaffung eines für die Steuererklärung nötigen Computers, von PC-Zubehör oder auch Aufwendungen für Steuerberatungskosten. Der Pauschbetrag, den das Finanzamt bei fehlender Angabe automatisch gewährt, liegt für eine Person bei 102 Euro.

Noch mehr geht im Bereich Sonderausgaben. Darunter fallen Kosten der privaten Lebensführung. Das können, wie die Bundesregierung auf ihrer Website schreibt, Aufwendungen für Versicherungen sein oder Beiträge für Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung, aber auch laufende Ausgaben etwa für die landwirtschaftliche Alterskasse, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder Rürup Renten. Die Angabe von Sonderausgaben beim Finanzamt lohnt sich besonders, da der Pauschbetrag hier nur bei 36 Euro liegt.

Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Ob Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt vor allem von drei Faktoren ab: Der Renten-Höhe, dem Renteneintrittsalter und den möglichen Nebenverdiensten. Wer eine kleine Rente erhält, könnte je nachdem, wie klein sie ausfällt, von der Rentenbesteuerung befreit sein.

Wer also auch nach Renteneintritt arbeiten will und einen Hinzuverdienst hat, muss in jedem Fall eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Wer stattdessen sichergehen will, ob er oder sie eine Steuererklärung abgeben muss, kann dies mit folgender Rechnung tun. Wie die Finanzverwaltung NRW in einem Video-Einspieler erklärt, muss hierfür nämlich folgende Bedingung erfüllt sein: Der Pauschbetrag für Werbungskosten addiert mit dem prozentualen Rentenfreibetrag der Brutto-Rente darf nicht über dem Grundfreibetrag der Rente liegen.

Steuerfreie Rente? Wohnort und Renten-Höhe entscheiden

Eine unter dem Grundfreibetrag liegende Rente wird also nicht besteuert und verlangt daher auch keine Steuererklärung. Doch auch das Land, in dem der Wohnsitz liegt, ist ausschlaggebend, ob Deutschland die Rente besteuern darf. Denn sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen, die die Bundesrepublik zu den meisten Ländern der Welt unterhält, verhindern, dass Rentner ihre Rente an zwei Finanzämter abführen müssen. Dasselbe gilt übrigens auch, wenn man als Selbstständiger im Ausland arbeitet und Steuern zahlt.

Der Knackpunkt? In manchen Ländern wie in Albanien oder Japan gilt laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau (FR) derzeit Steuerfreiheit auf die Rente. Einige ehemalige Steuerparadiese für Rentner - dazu zählen Portugal oder auch Thailand - haben ihre Steuerpolitik jedoch angepasst und besteuern seit einigen Jahren zum Leidwesen deutscher Rentner auch die Renten ausländischer Senioren.

Apropos: Zu wenig Geld im Alter? Immobilienverrentung bietet die Möglichkeit, das Eigenheim als wertvolle Einkommensquelle zu nutzen – ohne es vollständig verkaufen zu müssen.

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