Finanzen

Jahressteuergesetz 2024: Welche Entlastungen bringt das für Unternehmen?

Hohe Abgaben und ein komplexes Steuersystem bremsen die Wirtschaft. Das Jahressteuergesetz soll Entlastung bringen – doch reicht das aus, um Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, oder sind tiefgreifende Reformen überfällig?
27.01.2025 06:01
Lesezeit: 3 min
Jahressteuergesetz 2024: Welche Entlastungen bringt das für Unternehmen?
Unternehmen unter Druck: Steuern, Energiekosten und Bürokratie treiben immer mehr Betriebe ins Ausland. Deutschland steht vor der Herausforderung, seinen Wirtschaftsstandort zukunftssicher zu gestalten. (Foto: iStock.com/thomas-bethge) Foto: thomas-bethge

Hohe Steuern, Energiekosten und eine immer komplexere Bürokratie belasten Unternehmen. Während Milliarden in Klimaschutz, Ukraine-Hilfe und Flüchtlingsunterstützung fließen, fehlt es an gezielten Entlastungen für Betriebe. Die Folge: Immer mehr Unternehmen verlagern ihre Produktion ins Ausland. Die Abwanderungsrate hat sich mit 31-Prozent dramatisch verschärft – eine Entwicklung, die Deutschland akut gefährdet.

Das Jahressteuergesetz 2024 soll hier entgegenwirken – doch lange war unklar, ob es überhaupt beschlossen wird. Die politischen Diskussionen verzögerten die Verabschiedung monatelang. Erst am 22. November 2024 gab der Bundesrat grünes Licht. Nun stellt sich die entscheidende Frage: Kann das Gesetz den wirtschaftlichen Abwärtstrend stoppen? Ein Blick auf die wichtigsten Neuerungen gibt erste Antworten.

Welche Entlastungen bringt das Jahressteuergesetz 2024 konkret?

  • Neue Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung: Ab 2025 werden die Grenzen für die Kleinunternehmerregelung angehoben – von bisher 22.000 Euro (Vorjahr) und 50.000 Euro (laufendes Jahr) auf 25.000 Euro und 100.000 Euro. Dadurch können Kleinunternehmer mit höheren Umsätzen länger von der Steuerbefreiung profitieren.
  • Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen: Ab 2025 sind Betreiber von Photovoltaikanlagen (bis 30 kWp) von der Einkommensteuer auf die Erträge befreit. Eine Anlage mit 30 kWp, die jährlich etwa 7.000 Euro einbringt, spart dadurch mehrere Hundert Euro an Steuern. Diese Regelung ist besonders attraktiv für Unternehmen, die ihre Energiekosten senken oder in energieeffiziente Technik investieren möchten. Sie gilt für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2025 in Betrieb genommen oder erweitert wurden.
  • Steueränderung zur Ist-Versteuerung (ab 2028): Rückwirkend ab 2024 können kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro die Ist-Versteuerung nutzen. Das bedeutet, die Umsatzsteuer wird erst fällig, wenn der Kunde bezahlt hat – besonders vorteilhaft für Dienstleister wie Handwerker oder Gastronomen, die auf Zahlungen warten müssen und deren Liquidität dadurch verbessert wird.
  • Verlängerte Frist für die Steuererklärung: Für das Steuerjahr 2024 gibt es mehr Zeit: Selbst erstellte Erklärungen müssen bis zum 31. Juli 2025 abgegeben werden. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat sogar bis zum 30. April 2026 Zeit.
  • Neue Sachbezugswerte 2025 für Verpflegung und Unterkunft: Die steuerfreien Werte für Verpflegung und Unterkunft steigen. Eine Mahlzeit wird mit 3,80 Euro, eine Unterkunft mit 282 Euro monatlich angesetzt – eine Entlastung für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern günstigere oder kostenlose Verpflegung und Unterkünfte anbieten möchten.
  • Rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags: Der Grundfreibetrag wird rückwirkend für 2024 auf 11.784 Euro angehoben und steigt 2025 weiter auf 12.096 Euro – besonders vorteilhaft für kleinere Unternehmen, die als Einzelunternehmen oder Personengesellschaften organisiert sind.

Skepsis unter Unternehmern: Sind diese Maßnahmen wirklich ein Wendepunkt?

„Die Reformen sind ein erster Schritt, aber sie lösen keines der grundlegenden Probleme“, warnt der Geschäftsführer eines Maschinenbauunternehmens. Diese Einschätzung trifft den Kern: Die kurzfristigen Entlastungen des Jahressteuergesetzes 2024 mögen einigen Unternehmen Luft verschaffen, doch die strukturellen Herausforderungen bleiben weiter ungelöst.

Die Politik muss jetzt handeln. Mutige, zukunftsorientierte Reformen sind nötig, um das Vertrauen der Investoren zurückzugewinnen, die Innovationskraft zu stärken und Deutschland als Wirtschaftsstandort langfristig zu sichern. Ohne tiefgreifende Veränderungen droht der Standort weiter an Attraktivität zu verlieren.

Globale Steuerpolitik als Erfolgsfaktor: Deutschland droht ins Hintertreffen zu geraten

Andere Länder zeigen, wie es geht: Die US-Steuerreform 2017 senkte den Körperschaftsteuersatz von 35 auf 21-Prozent – mit durchschlagendem Erfolg. Laut dem Council of Economic Advisers stiegen die Unternehmensinvestitionen in zwei Jahren um 10-Prozent, das Wirtschaftswachstum zog spürbar an.

Deutschland hingegen bleibt mit einem effektiven Unternehmenssteuersatz von rund 30-Prozent einer der teuersten Standorte weltweit. Der Unternehmenssteuersatz ergibt sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und einer stark variierenden Gewerbesteuer. Besonders in strukturschwachen Regionen wirken hohe Hebesätze wie eine Wachstumsbremse.

Deutschland im Steuerwettlauf: Jetzt handeln, bevor es zu spät ist

Eine Reform der Gewerbesteuer könnte ein erster Schritt sein, um die steuerliche Belastung zu senken und Investitionen anzukurbeln. Einheitlichere oder gesenkte Hebesätze würden nicht nur den Wettbewerb innerhalb Deutschlands fairer gestalten, sondern auch international ein starkes Signal senden und Unternehmen langfristig im Land halten. Bislang fehlt jedoch der politische Wille – obwohl der Handlungsbedarf offensichtlich ist.

Deutschland hat keine Zeit mehr für zögerliche Korrekturen - denn eine tiefgreifende Steuerreform lässt sich nicht über Nacht umsetzen, wie auch Veronika Grimm, Mitglied des Sachverständigenrats „Wirtschaftsweise“, betont: „Das erfordert langen Atem.“ Bleibt zu hoffen, dass die neue Regierung das Thema konsequent angeht. Die nächsten Monate werden entscheidend sein – für die Wettbewerbsfähigkeit des Landes und die Zukunft der deutschen Wirtschaft. Ohne einen klaren Kurs droht Deutschland, als Industriestandort endgültig abgehängt zu werden.

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