Politik

100 Milliarden für die Infrastruktur: Warum das Sondervermögen kaum einen Unterschied für Kommunen macht

Ein Infrastruktur-Sondervermögen von 100 Milliarden Euro soll Länder und Kommunen bei der Modernisierung von Schulen, Kitas, Krankenhäusern und der Digitalisierung unterstützen. Ziel ist es, den Investitionsstau zu lösen und die Wirtschaft anzukurbeln. Doch viele Kommunen sind finanziell so angeschlagen, dass neue Projekte kaum umsetzbar sind.
28.09.2025 05:51
Lesezeit: 4 min
100 Milliarden für die Infrastruktur: Warum das Sondervermögen kaum einen Unterschied für Kommunen macht
Arbeiten an der Autobahn A 143 bei Halle laufen seit Ende 2019 (Foto: dpa) Foto: Klaus-Dietmar Gabbert

Multiple Probleme der Kommunen verhindern Infrastrukturinvestitionen

Wie ifo-Forscher Niklas Potrafke kürzlich mahnte, bestehe die Gefahr, dass die 100 Milliarden Euro der Länder nur in geringem Maße für zusätzliche Investitionsprojekte verwendet würden. Er kritisiert, dass über den Gesetzentwurf mit dem Geld auch Vorhaben finanziert werden können, die nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Falls das Geld dann in beispielsweise Sportplätze oder Theater fließen sollte und eben nicht in Straßen oder Brücken, werden die Investitionen nicht zu Wirtschaftswachstum führen können.

Auch Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, hat Zweifel, dass durch das Sondervermögen auf kommunaler Ebene Wachstumsimpulse kommen werden. Er begründet seine Bedenken mit den stetig wachsenden Defiziten der Kommunen, die gerade in jüngster Zeit nochmals rasant zugelegt haben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Verschuldung von Gemeinden und Gemeindeverbänden Ende 2024 bei rund 170,5 Milliarden Euro, was einem Anstieg um etwa 15,9 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Ein Ende dieses Trends ist derzeit nicht absehbar. Henneke sieht eher eine „Ausgleichswirkung“ des Sondervermögens, aber keine neuen Infrastrukturprojekte.

Diese Befürchtung teilte auch Sebastian Dullien, Leiter des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung. Er geht noch weiter und erwartet eher, dass die Kommunen ihre Investitionen sogar noch zurückfahren werden, um die Schuldenlöcher zu stopfen. Problematisch ist dabei, dass ein erheblicher Teil der öffentlichen Investitionen von den Kommunen getragen wird.

Klingbeil unterstützt die Milliardeninvestitionen für die Kommunen

Im Bundestag wurde jüngst über den Gesetzentwurf zum 100-Milliarden-Sondervermögen für Infrastrukturprojekte der Länder debattiert. Für Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) ist es höchste Zeit, „dass der bröckelnde Putz, die gesperrten Bäder und die kaputten Bolzplätze endlich verschwinden aus unserer Landschaft“. Er verteidigte den Plan der Mittelverwendung für die Länder, wobei ein Großteil der Gelder bei den Kommunen ankommen müsse.

Kritik an den Plänen aus verschiedenen politischen Lagern

Der Gesetzesentwurf wird jedoch von verschiedener Seite aus unterschiedlich kritisiert. So bemängelte CDU-Politiker Mathias Middelberg, dass bei Verteilung der Gelder an die Länder keine Mindestquote festgelegt wurde, die eine verbindliche Verteilung an die Kommunen vorsieht. Er sieht die Länder in der Pflicht, die Kommunen maximal bei den Strukturprojekten mit den Geldern zu fördern. Auch aus der Opposition machte sich Unmut breit. Dabei ging es auch um den Umfang der Förderung. Wie die Linken kritisierten, sei das Investitionsvorhaben nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“, mit dem der bestehende Investitionsstau nicht aufgelöst werden könne.

Aus den Reihen der AfD wurde wieder einmal unterstrichen, dass die Regierung ein weiteres Mal bestehende Probleme nur durch neue Schulden lösen will. Außerdem seien die Baukapazitäten nicht ausreichend, um die Infrastrukturprojekte zu realisieren. Deshalb würden die zusätzlichen Mittel nur dazu führen, dass Bauprojekte teurer werden. Das hat aus Sicht der Partei nichts mit neuen Impulsen für die Wirtschaft zu tun.

Die hohen Defizite der Kommunen sind ein zentrales Thema

Der Schuldenabbau der Kommunen ist auch für die Politik eine Priorität, um notwendige Infrastrukturprojekte realisieren zu können. Klingbeil kündigte deshalb an, zeitnah Maßnahmen hierfür auszuarbeiten. Er plädierte aber auch dafür, dass die Länder, zusätzlich zu den Mitteln vom Bund, den Kommunen auch weiterhin finanziell unter die Arme greifen müssten.

Wie auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert, soll der Mammutanteil aus dem Infrastrukturvermögen an die Kommunen fließen. Er machte aber auch deutlich, dass die Mittel nicht annähernd ausreichen werden, um alleine die gestiegenen Finanzdefizite auszugleichen. Denn die Mittel aus dem Sondervermögen sind für einen Zeitraum von zwölf Jahren eingeplant. Das sind dann also sowieso nur wenige Milliarden für die Kommunen pro Jahr. Wie auch der Deutsche Landtag in einer Stellungnahme bekannt gab, wird der zu erwartende massive Investitionseinbruch durch die Mittel aus dem Sondervermögen höchstens etwas abgeschwächt, jedoch wird er ihn nicht aufhalten können.

Die 100 Milliarden sollen nach dem bekannten Königsteiner Schlüssel auf die Länder aufgeteilt werden. Damit gehen 21,1 Prozent der Mittel nach Nordrhein-Westfalen, 15,7 Prozent nach Bayern und 13,2 Prozent nach Baden-Württemberg. Am wenigsten erhält der kleine Stadtstaat Bremen mit 0,9 Prozent. Mit den Geldern dürfen dann Projekte finanziert werden, die nicht bereits vor Anfang 2025 begonnen wurden.

Finanzierung der Kommunen muss neu gedacht werden

Der DStGB fordert im Zusammenhang mit den Defizitproblemen der Kommunen auch, dass nach vorne hin die Finanzierung der Kommunen neu aufgestellt werden muss. Aus seiner Sicht haben die Städte, Gemeinden und Landkreise nur wenig Einfluss darauf, die galoppierenden Schulden aufzuhalten. Der Spitzenverband erklärte, dass nicht überbordende freiwillige Ausgaben für die Schulden verantwortlich sind, sondern vielmehr gesetzliche Vorgaben, die die Kommunen zu diesen Ausgaben zwingen würden. Demgegenüber hätten sie allerdings nur spärliche Einnahmen. Wenn die Kommunen nicht ihre Investitionen zurückschrauben würden und sogar gesetzlich vorgeschriebene Ausgaben kürzen würden, wären die Schuldenlöcher bereits viel größer, so hieß es weiter. Rücklagen hätten viele Kommunen außerdem nicht mehr.

Gesetzlich vorgeschriebene Ausgaben reißen tiefe Löcher in die Kassen der Kommunen

In einer neueren Analyse der TH Wildau und dem Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) wurden Details zur Ausgabenlast der Kommunen herausgearbeitet. Klar wurde aus der Untersuchung, dass die Finanzlage der Kommunen im vergangenen Jahr flächendeckend eingebrochen ist. Die minimal gestiegenen Einnahmen konnten auf der Ausgabenseite nichts bewirken. Ganze zehn Prozent zusätzliche Ausgaben hatten kommunalen Kassen 2024 zu stemmen. Neben gestiegenen Personalkosten und den Inflationseffekten sind die hohen Ausgaben insbesondere auf die stark gestiegenen Sozialausgaben zurückzuführen.

Auch aus einer Auswertung der Bertelsmann-Stiftung geht hervor, dass bereits seit 2020 die Überschüsse der Kommunen ausschließlich durch Sondereffekte und damit Hilfsprogramme von Bund und Ländern zustande kamen. Wie Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann AG, anmahnte, sei jetzt die Handlungsfähigkeit der Kommunen in Gefahr. Sie kritisierte, dass durch gesetzliche Regelungen die Aufgaben der Kommunen viel zu umfangreich seien und plädierte für eine Staatsreform, bei der der Bund eine klare Finanzierungsverantwortung übernehmen müsse. Sonst könnten die Kommunen die weit über 50 Prozent der öffentlichen Investitionen nicht leisten.

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