Wirtschaft

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Droht Investoren ein Datenblindflug?

Weniger Berichtspflichten, weniger Bürokratie, mehr Entlastung für Unternehmen. Doch ausgerechnet bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung schlägt die EZB Alarm und warnt vor einem gefährlichen Transparenzverlust, der Investoren, Finanzmärkte und letztlich auch die Stabilität des Systems treffen könnte.
24.02.2026 07:16
Lesezeit: 2 min
Nachhaltigkeitsberichterstattung: Droht Investoren ein Datenblindflug?
Die EZB warnt vor Transparenzverlusten bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. (Foto: dpa | Boris Roessler) Foto: Boris Roessler

Nachhaltigkeitsberichterstattung: EZB sieht Risiken durch Omnibus-Paket

Die Europäische Zentralbank EZB hat in einer fachlichen Stellungnahme zu den überarbeiteten europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ESRS deutlich gemacht, dass die im Rahmen des sogenannten Omnibus-Pakets beschlossenen Vereinfachungen die Transparenz für Investoren und andere Marktteilnehmer spürbar verringern könnten. Im Zentrum der Kritik steht die Gefahr, dass zentrale Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken künftig nur noch eingeschränkt verfügbar sind. Das berichten unsere Kollegen von Finance.si. Nach Auffassung der EZB droht damit eine Schwächung der Datenbasis, auf die Finanzmärkte bei der Bewertung von Risiken und bei Investitionsentscheidungen angewiesen sind. Gerade in einem Umfeld wachsender regulatorischer Anforderungen und steigender Kapitalmarkterwartungen sei eine konsistente und verlässliche Nachhaltigkeitsberichterstattung von zentraler Bedeutung.

Weniger Berichtspflichten, weniger vergleichbare Daten

Das Omnibus-Paket hat rund 90 Prozent der Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD herausgenommen. Damit hat sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich verkleinert. Gleichzeitig stellte die Organisation EFRAG im Dezember überarbeitete ESRS-Standards vor, die Unternehmen deutlich entlasten sollen. Zu den wichtigsten Änderungen zählt eine Reduzierung der verpflichtenden Datenpunkte um 61 Prozent. Zudem entfallen freiwillige Offenlegungen, und Unternehmen dürfen in größerem Umfang mit Schätzungen arbeiten, anstatt Daten unmittelbar zu erheben. Dies gilt auch für Angaben entlang der Lieferketten. Aus Sicht der EZB steigt damit das Risiko, dass Daten weniger präzise und schwerer vergleichbar werden. Die EZB unterstützt zwar das Ziel, die Regeln klarer und praktikabler zu gestalten. Sie warnt jedoch davor, das Gleichgewicht zu stark zugunsten administrativer Entlastung zu verschieben. Dauerhafte Erleichterungen, lange Übergangsfristen sowie spezielle Ausnahmen für den Finanzsektor könnten die Verfügbarkeit und Vergleichbarkeit von Informationen weiter schwächen. Genau diese Informationen seien jedoch entscheidend, um Nachhaltigkeitsrisiken realistisch zu bewerten und die Finanzstabilität zu sichern.

Klimarisiken und internationale Vergleichbarkeit im Fokus

Besonders kritisch bewertet die EZB die geplanten Abschwächungen bei Vorgaben zu Klimawandel und Biodiversität. Gerade in diesen Bereichen benötigen Investoren und Aufsichtsbehörden belastbare Daten, um physische Risiken und Übergangsrisiken angemessen einzuschätzen. In Kombination mit mehrjährigen stufenweisen Einführungen und zusätzlichen Erleichterungen könnte die Aussagekraft der Berichte für Kapitalmarktakteure sinken.

Zu den Empfehlungen der EZB gehört, bestimmte Erleichterungen zeitlich zu befristen und die sechsjährige Übergangsphase für die Berichterstattung über erwartete finanzielle Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken zu verkürzen. Zudem weist die Notenbank darauf hin, dass einige Vereinfachungen über den Rahmen der internationalen IFRS-Standards hinausgehen. Dies mindere die internationale Vergleichbarkeit europäischer Unternehmensdaten und könne das Vertrauen von Investoren sowie den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung beeinträchtigen. Angesichts der künftig deutlich geringeren Zahl verpflichteter Unternehmen stellt die EZB auch die Rolle der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Mittelpunkt. Sie schlägt vor, die überarbeiteten ESRS als Grundlage für freiwillige Berichte zu nutzen, anstatt den bisherigen VSME-Standard für kleine und mittlere Unternehmen anzuwenden. Dieser Standard war ursprünglich für kleinere, nicht börsennotierte Gesellschaften konzipiert, könnte nun aber auch von zehntausenden größeren und komplexeren Unternehmen verwendet werden.

Für deutsche Unternehmen und Investoren gewinnt die Debatte um die Nachhaltigkeitsberichterstattung besondere Relevanz. Deutschland verfügt über einen stark kapitalmarktorientierten Mittelstand und zahlreiche international tätige Konzerne, die auf vergleichbare ESG-Daten angewiesen sind. Sollte die Qualität und Konsistenz der Berichterstattung sinken, könnte dies die Risikobewertung, die Kreditvergabe und den Zugang zu nachhaltigem Kapital auch am Standort Deutschland spürbar beeinflussen.

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