Wirtschaft

Schutz vor Schuldenfallen: Bundestag verschärft Regeln für Kredite

Ob beim schnellen Online-Kauf oder dem klassischen Bankgespräch – für Verbraucher gelten künftig strengere Leitplanken bei der Kreditvergabe. Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie hat der Bundestag ein umfassendes Reformpaket verabschiedet, das die Hürden für die Kreditwürdigkeit anhebt und gleichzeitig die Privatsphäre der Kunden stärkt. Damit reagiert die Politik auf die wachsende Gefahr der Überschuldung in Zeiten des digitalen Shoppings.
17.04.2026 13:18
Lesezeit: 2 min

Strengere Prüfpflichten: Sicherheit vor Schnelligkeit

Verbraucher sollen bei Kreditgeschäften künftig besser geschützt werden. Das hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Zum Kern der Reform gehören mehr und schärfere Kreditwürdigkeitsprüfungen, aber auch ein besserer Schutz persönlicher Daten. Damit setzt Deutschland EU-Recht um.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die im Bundestag nicht sprach, sagte dazu der Deutschen Presse-Agentur: „Die Reform des Verbraucherkreditrechts ist eines der größten verbraucherpolitischen Gesetzgebungsvorhaben der letzten Jahre und betrifft viele Millionen Menschen.“

Was sich ändert

  • Künftig unterliegen Zahlungsmethoden wie „Jetzt kaufen, später bezahlen“ („Buy now, pay later“) den gleichen Regeln wie Verbraucherkredite. So soll hier künftig die Kreditwürdigkeit geprüft werden. „Dies begegnet der Gefahr, dass insbesondere jüngere Verbraucherinnen und Verbraucher durch den Abschluss einer Vielzahl solcher Verträge, selbst wenn die jeweiligen Einzelbeträge für sich betrachtet nicht besonders hoch sind, den Überblick über ihre Verbindlichkeiten verlieren und in eine Überschuldungsspirale geraten“, heißt es im Gesetz. Laut einer Umfrage der Finanzaufsicht Bafin hat ein knappes Viertel der Unter-Dreißigjährigen beim Online-Shopping mit der „Buy now, pay later“-Methode schon einmal den Überblick über offene Rechnungen verloren.
  • Die Regeln für Kreditwürdigkeitsprüfungen werden gestrafft. Kredite sollen nur noch vergeben werden dürfen, wenn ihre Rückzahlung wahrscheinlich ist. Bei der Prüfung dürfen keine Informationen aus sozialen Netzwerken und besonders sensible Daten wie vor allem Gesundheitsdaten verwendet werden.
  • Kreditgeber werden zur „Nachsicht“ gegenüber Kreditnehmern verpflichtet. Diese soll spätestens vor der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen greifen. Vor einer Kündigung soll Verbraucherinnen und Verbrauchern in finanziellen Schwierigkeiten eine Vertragsanpassung angeboten werden, etwa eine Verlängerung der Laufzeit oder eine Stundung von Darlehensraten.
  • Banken dürfen Dispokredite künftig nur noch mit einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten beenden.

Opposition kritisiert Neuregelung als nicht weitgehend genug

Der CDU-Abgeordnete Sebastian Steineke wies in der Debatte auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes hin, nach denen 2024/2025 rund 5,7 Millionen Menschen überschuldet gewesen seien. Betroffen seien zunehmend auch jüngere Menschen. „Jeder fünfte Mensch unter 30 hat inzwischen Schulden, oft begünstigt durch Zahlungsdienste, die das Ausgabeverhalten durch einfaches späteres Bezahlen fördern.“

Nadine Heselhaus von der SPD sprach von einer „echten Verbesserung für den Verbraucherschutz“ und betonte: „Mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass aus einem einfachen Kauf keine Schuldenfalle wird.“

Dagegen sahen Grüne und Linke die Regelungen als nicht weitgehend genug an. „Insgesamt lassen Union und SPD einfach zu viele unnötige Schutzlücken“, kritisierte der Grünen-Abgeordnete Stefan Schmidt. Er monierte unter anderem, dass sogenannte Debitkarten ausgenommen seien und der Schutz vor Wucherzinsen nur halbherzig erfolge.

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