Politik

Kurswechsel beim Heizgesetz: Bundesregierung lockert Verbot von Gas- und Ölheizungen

Die neue Regelung sieht vor, dass, obwohl fossile Brennstoffe in modernen Anlagen vorerst zulässig bleiben, ab 2029 eine verpflichtende Quote für biologische Energieträger greift. Angesichts dieser Lockerungen warnen Experten vor einem Scheitern der nationalen Klimavorgaben.
13.05.2026 12:39
Lesezeit: 2 min

Kurskorrektur bei der Wärmewende im Kabinett

Das Kabinett hat eine entscheidende Kehrtwende vollzogen und den Weg für den Fortbestand klassischer Feuerungsanlagen geebnet. Durch die neue Beschlusslage wird das strikte Verbot fossil betriebener Systeme aufgehoben, wobei der Bundestag die Neuregelung nun zeitnah vor der parlamentarischen Sommerpause finalisieren soll. Kernelement ist dabei eine verpflichtende Nutzung grüner Brennstoffe, die zeitlich versetzt greift.

Umweltverbände alarmiert

Kernstück des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes der früheren Ampel-Koalition ist die Vorgabe, dass bei neuen Heizungen in der Regel mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie eingesetzt werden müssen. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, wie der Nachfolger unter Schwarz-Rot nun heißt, soll der Einbau neuer Gasheizungen weiter möglich sein - Voraussetzung soll ab 2029 sein, dass ein zunehmender Anteil CO2-neutraler Brennstoffe genutzt wird.

Umweltverbände und die Grünen warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz. Die Bewegung Fridays for Future demonstrierte am Morgen vor dem Kanzleramt. Aktivistin Nele Evers bezeichnete die Reform als unverantwortlich. "Mit keiner Mathematik der Welt sind Klimaziele erreichbar, wenn nach 2045 noch neue fossile Heizungen eingebaut werden dürfen. Hier werden willentlich und wissentlich Klimaziele abgeschafft und die Interessen der Gaslobby vor unser Recht auf Zukunft gestellt."

Kostenteilung zwischen Mietern und Vermietern

Um das Heizen klimafreundlicher zu machen, sieht die Reform nun einen wachsenden Anteil nicht-fossiler Brennstoffe vor wie etwa Biomethan aus nachwachsenden Rohstoffen. "Wer weiterhin mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas heizen möchte, mischt ab dem Jahr 2029 einen verbindlichen Bioanteil bei", heißt es im Gesetzentwurf. Eine Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch betonte indes: "Das Heizungsgesetz ist nun fest mit dem Klimaschutzgesetz und dem Ziel der Klimaneutralität 2045 verzahnt und schützt Mieterinnen und Mieter." Vorgesehen ist nämlich, dass die Ministerien für Wirtschaft, Bauen und Umwelt 2030 die Klimawirkung des Gesetzes prüfen und gegebenenfalls Vorschläge für weitere Reformen machen.

Damit Mieterinnen und Mieter nicht allein die Kosten tragen müssen, falls Eigentümer sich für teurer werdende fossile Brennstoffe wie Öl und Gas entscheiden, sollen die Kostenrisiken zwischen Mietern und Vermietern hälftig aufgeteilt werden. Darauf hatte sich die Koalition bereits zum Monatsanfang geeinigt.

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