Politik

Verfassungszoff ums neue Heizgesetz: Droht der Koalition eine Klatsche in Karlsruhe?

Das geplante Heizgesetz der schwarz-roten Koalition wackelt: Ein neues Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags bescheinigt dem Entwurf „verfassungsrechtliche Zweifel“. Es stehe im Raum, dass Klimaschutzlasten unzulässig in die Zukunft verschoben werden. Während die Opposition mit Klagen droht und vor einer Blamage warnt, ist völlig offen, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden würde.
18.06.2026 14:29
Lesezeit: 2 min
Verfassungszoff ums neue Heizgesetz: Droht der Koalition eine Klatsche in Karlsruhe?
Ein Gutachten weckt Zweifel am neuen Heizgesetz: Warum die Streichung der Vorgaben zu 65 Prozent in Karlsruhe vor Gericht scheitern könnte (Foto: dpa). Foto: Uli Deck

Gutachten sorgt für Wirbel: Grüne und Linke gehen auf Barrikaden

Zum geplanten neuen Heizgesetz der schwarz-roten Koalition gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. Das geht aus einem Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hervor. Darin heißt es, es bestünden "verfassungsrechtliche Zweifel", insbesondere ob die Neuregelung der Heizungsemissionen nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz Reduktionslasten insgesamt unverhältnismäßig auf die Zukunft verschiebe. Es sei aber offen, wie das Bundesverfassungsgericht diese Zweifel bewerten würde.

Über das Gutachten hatte zuerst der "Spiegel" berichtet. "Dieses Gesetz ist verfassungsrechtlich zweifelhaft", sagte der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner der Deutschen Presse-Agentur. Das sei Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) offensichtlich egal. "Aber die Abgeordneten der Fraktionen von Union und SPD sollten nochmal in sich gehen, denn ihnen droht eine Blamage vor dem Bundesverfassungsgericht." Kellner hatte die wissenschaftlichen Dienste angefragt.

Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe hatten den Gesetzentwurf bereits als verfassungsrechtlich "höchst zweifelhaft" bezeichnet. Die Linke-Fraktion hat angekündigt, sie prüfe, ob sie die geplanten Neuregelungen mit einer Organklage im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen kann.

Grundlegende Reform geplant

Der Bundestag hatte in der vergangenen Woche zum ersten Mal über das geplante neue Gebäudemodernisierungsgesetz beraten. Die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen. Reiche hatte im Bundestag gesagt, die Bundesregierung ersetze "Heizungszwänge" durch Technologieoffenheit. Die CDU-Politikerin hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem "Zwang zur Wärmepumpe" gesprochen.

Der Kern des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes, oft "Heizungsgesetz" genannt, soll wegfallen, nämlich die 65-Prozent-Regelung: Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Auch künftig sollen neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können - Voraussetzung ist, dass diese schrittweise einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Eine Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, soll entfallen.

Klimaschutz-Urteil

Der Grundgesetz-Artikel 20a besagt, dass der Staat "auch in Verantwortung für die künftigen Generationen" die natürlichen Lebensgrundlagen schützt. Das Bundesverfassungsgericht schrieb 2021 in einem wegweisenden Urteil, Artikel 20a verpflichte den Staat zum Klimaschutz. Im Kern stellte das Bundesverfassungsgericht fest: einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen dürfen nicht zu Lasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden. Konkret trug das Gericht der Bundesregierung auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern.

Die Frage ist nun: Wird es mit dem neuen Heizgesetz schwieriger, Klimaziele zu erreichen? Die wissenschaftliche Dienste stellen fest, nach bislang vorliegenden Prognosen von Instituten bestünden erhebliche Zweifel, ob die geplanten neuen Regelungen ausreichten, um die Einhaltung von Emissionsminderungen im Gebäudebereich zu erreichen. Eine „Ziellücke» drohe sich zu vergrößern. Die Literatur leite aus dem Artikel 20a GG zum Teil ein "Verschlechterungsverbot" ab - ein neues Gesetz dürfe nicht hinter dem geltenden Klimaschutzniveau zurückbleiben.

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