Steuerpaket steht: Das ändert sich ab 2027
Die Koalition hat sich auf eine Reform der Einkommensteuer mit steuerlichen Entlastungen zum 1. Januar 2027 geeinigt. Das Entlastungsvolumen soll insgesamt rund 10 Milliarden Euro pro Jahr betragen, wie die Spitzen von CDU, CSU und SPD nach dem Koalitionsausschuss mitteilten. Der Fokus liegt auf geringen und mittleren Einkommen. "Die Entlastung ist so ausgestaltet, dass sie für Familien mit Kindern am stärksten wirkt; damit erleichtert die Koalition gezielt den Alltag von Familien."
In voller Wirkung ab 2028 könne eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute jährlich um mehr als 600 Euro entlastet werden, hieß es.
Reichensteuer: Höhere Sätze für Spitzenverdiener
Die Gegenfinanzierung soll vor allem über eine Anpassung der "Reichensteuer" erfolgen. Sie soll gesplittet werden: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro ein Satz von 47 Prozent. Derzeit liegt der Höchststeuersatz bei 45 Prozent, der ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro greift.
Handwerkerbonus: Steuerlicher Vorteil schrumpft
Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll von 20 Prozent auf 15 Prozent sinken – das entspricht einer Verringerung von bis zu 1.200 Euro auf bis zu 900 Euro pro Jahr. Beim "Handwerkerbonus" werden Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt. Bisher sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar – das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro pro Jahr. Die Steuerermäßigung beträgt somit höchstens 1.200 Euro jährlich.
Wie die Koalition weiter mitteilte, soll der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent steigen. Zudem soll 2027 und 2028 jeweils eine Gewinnabführung in Höhe von 500 Millionen Euro bei der staatlichen Förderbank KfW vorgenommen werden.
Spitzensteuersatz: Entlastung durch spätere Belastung
Laut Koalition soll die Entlastungswirkung durch eine Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes sowie durch eine Anhebung des sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrags und ein "Abflachen" der sogenannten zweiten Progressionszone erreicht werden. Das bedeutet: Der Steuersatz soll weniger steil steigen und dadurch Entlastungen schaffen. Der Spitzensteuersatz soll künftig später greifen. Bislang wird er bei einem zu versteuernden Einkommen ab 69.879 Euro für Ledige fällig.
Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Er stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. 2026 liegt dieser Betrag bei 12.348 Euro. Im Herbst wird ein Bericht zum Existenzminimum erwartet. In dessen Folge muss der Grundfreibetrag ohnehin angepasst werden.
Bundesrat: Länder erhalten Ausgleich
Die Bundesregierung ist bei einer Reform der Einkommensteuer auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen. Länder hatten im Vorfeld des Koalitionsausschusses vor Steuermindereinnahmen gewarnt. Die Koalition sagt nun zu, dass der Bund Steuerausfälle von Ländern und Kommunen ausgleicht, die über die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags beziehungsweise des Kindergeldes hinausgehen, abzüglich von Einnahmeverbesserungen für Länder und Kommunen aus steuerlichen Maßnahmen.
Koalition: Nur "kleine Lösung"
Verglichen mit Modellen, die im Vorfeld politisch diskutiert wurden, handelt es sich beim Entlastungsvolumen um eine "kleine Lösung". Die SPD hatte einen höheren Spitzensteuersatz sowie eine höhere Erbschaftsteuer gefordert. Die Union lehnte dies jedoch ab. Umstritten war zudem ein massiver Abbau von Subventionen.
