Politik

Grenzkontrollen: Gericht erklärt Kontrollen für rechtswidrig – sie finden dennoch weiterhin statt

Das Verwaltungsgericht München hat deutsche Grenzkontrollen in drei Fällen nachträglich beanstandet. Trotz des Urteils müssen Betroffene die Kontrollen vorerst weiter dulden, bis die schriftliche Begründung vorliegt und mögliche rechtliche Folgen geklärt sind.
02.07.2026 14:58
Lesezeit: 2 min
Grenzkontrollen: Gericht erklärt Kontrollen für rechtswidrig – sie finden dennoch weiterhin statt
Das Verwaltungsgericht München erklärt Grenzkontrollen für rechtswidrig: Erfahren Sie, warum Bürger klagten und was das Urteil für Pendler bedeutet (Foto: dpa). Foto: Patrick Pleul

Eilantrag gegen Grenzkontrollen abgelehnt

Einen Eilantrag des regelmäßig nach Innsbruck pendelnden Münchners Werner Schroeder auf Unterlassung zukünftiger Kontrollen wies das Gericht aber zurück. Der Bürger müsse staatliche Eingriffe zunächst dulden und könne allenfalls im Nachgang deren Rechtswidrigkeit feststellen lassen, erläuterte ein Gerichtssprecher.

Ein einstweiliger Rechtsschutz sei nur in Ausnahmefällen möglich, wenn irreparabler, großer Schaden drohe. Nach Angaben des Gerichts ist aber Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich.

Grüne: "Verfehlte und rechtswidrige Grenzpolitik"

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Marcel Emmerich, sagte: "Es ist die verfehlte und rechtswidrige Grenzpolitik von Alexander Dobrindt, die heute erneut vor Gericht gescheitert ist." Dobrindt sei ein "Minister für Rechtsbruch mit Ansage" und schade damit dem demokratischen Rechtsstaat. Er müsse sich die Frage stellen, wie oft er noch vor Gericht scheitern wolle. Seine Politik reiße Lücken bei der Bundespolizei, belaste Wirtschaft und Pendler und schade dem europäischen Zusammenhalt. Daher sei es höchste Zeit, "diesen rechtswidrigen Irrweg zu beenden".

Kläger beklagen Racial Profiling und Willkür

Die drei Kläger waren vor Gericht gezogen, nachdem sie im Jahr 2025 kontrolliert worden waren. Schroeder, der am Institut für Europarecht und Völkerrecht der Universität Innsbruck lehrt, fährt immer mit dem Zug von München nach Österreich, mindestens einmal pro Woche oder häufiger. 2025 wurde er kontrolliert und seine Tasche durchsucht. Das sei ein Verstoß gegen das Europarecht, wie Schroeder sagte. Die systematischen Binnengrenzkontrollen würden gegen die Vorgaben des Schengener Grenzkodex verstoßen. "Die Frage ist, wie viele rechtswidrige Handlungen muss man ertragen?"

Geklagt hatte auch der Nigerianer Abdulhamid A. Er warf der Polizei sogenanntes Racial Profiling vor und geht davon aus, vor allem wegen seiner Hautfarbe bei einer Zugfahrt ins Visier der Kontrolleure geraten zu sein. Als einziger Fahrgast des Abteils habe er im Juli 2025 seine Papiere vorzeigen müssen, teilte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mit, die A. und einen weiteren Kläger unterstützt hat, den österreichischen Rechtsanwalt Hubert Niedermayr.

Niedermayr wurde nach eigenen Angaben mehrfach im Grenzbereich um Rosenheim kontrolliert. Er befürchte, "dass hier tatsächlich vorsätzlich gegen bestehendes Recht verstoßen wird", sagte der Jurist. "Das ist letztendlich politische Willkür und das können wir nicht dulden."

Grenzkontrollen waren vor Gericht mehrfach durchgefallen

An allen deutschen Landesgrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 wieder Grenzkontrollen bei Einreisen. Das Bundesinnenministerium hatte sie angeordnet, um die Zahl der unerlaubten Einreisen stärker einzudämmen. Sie wurden dreimal verlängert - zuletzt bis Mitte September 2026.

Schon in der Vergangenheit hatte die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit Grenzkontrollen bei einzelnen Klägern im Nachhinein für rechtswidrig erklärt. Der Verwaltungsgerichtshof urteilte, dass die Verlängerung der Grenzkontrollen vom Bundesinnenministerium nicht ausreichend begründet worden war.

Rechtlich erforderlich sei dafür eine neue, ernsthafte Bedrohung - nicht nur einer "weiterhin" hohe Sekundärmigration. Auswirkungen auf die Grenzkontrollen hatten die Urteile in der Praxis aber nicht, weil sie nur für schon erfolgte Kontrollen von einzelnen Menschen galten.

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