Unternehmen

SAP-Aktie: EU-Kartellverfahren beendet - SAP entgeht Millionenstrafe durch Zusagen

Der Softwarekonzern SAP hat eine drohende EU-Wettbewerbsstrafe in letzter Sekunde abgewendet. Nach Vorwürfen der EU-Kommission, der Konzern würde den Markt für Wartungs- und Supportdienstleistungen unfair dominieren, verpflichtete sich das Unternehmen aus Walldorf nun zu weitreichenden Änderungen.
09.07.2026 14:48
Lesezeit: 1 min

Kurskorrektur in Walldorf: Mehr Freiheit für Software-Kunden

Die Brüsseler Wettbewerbshüter hatten im September ein Verfahren eingeleitet, da SAP seinen Kunden bisher strikte Vorgaben machte. So mussten Unternehmen ihre SAP-Software zwingend vom Hersteller selbst warten lassen und durften Pakete nicht mit günstigeren Drittanbietern kombinieren. Nach der vorläufigen Rüge der Kommission lenkte der Software-Riese nun ein. Durch die neuen Zusagen erhalten Kunden künftig mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer Support-Niveaus und Preisbedingungen, wodurch SAP einem langwierigen und teuren Kartellstreit entgeht.

Kündigungsbedingungen kritisiert

Auch warf die EU-Kommission SAP vor, dass Kunden Wartungs- und Supportleistungen für ungenutzte Softwarelizenzen nicht kündigen könnten - sie also für ungewünschte Leistungen weiter zahlen müssten. Kunden, die nach einer Auszeit wieder Dienstleistungen von SAP abonnieren, müssten außerdem eine Wiederaufnahmegebühr und Nachzahlungen leisten, heißt es weiter. Die Brüsseler Behörde verdächtigte das Unternehmen daher, seine Kunden auszubeuten.

SAP hat sich den Angaben nach nun unter anderem dazu verpflichtet, Kunden zu ermöglichen, für verschiedene Teile der SAP-Landschaft unterschiedliche Anbieter von Wartungs- und Supportleistungen zu wählen. Kunden müssen demnach auch ihre Lizenzen und die entsprechenden Wartungs- und Supportgebühren kündigen können, wenn der Kunde beispielsweise insolvent geht oder eine Implementierung scheitert und SAP dafür verantwortlich ist.

Für zehn Jahre verpflichtet

Die EU-Kommission hat diese und weitere Verpflichtungszusagen angenommen. SAP muss sie nach Angaben der Behörde nun weltweit für zehn Jahre einhalten.

Sollte SAP dagegen verstoßen, könnte die EU-Kommission eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen oder ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von fünf Prozent des Tagesumsatzes für jeden Tag der Nichteinhaltung.

SAP hatte die Vorwürfe im September zurückgewiesen. „SAP ist der Ansicht, dass die eigenen Richtlinien und Maßnahmen vollständig mit den Wettbewerbsregeln im Einklang stehen“, teilte das Unternehmen mit. „Wir nehmen die Bedenken der Kommission jedoch ernst und arbeiten eng mit ihr zusammen, um eine Lösung zu finden. Materielle Auswirkungen auf unsere Finanzergebnisse werden nicht erwartet.“

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