Was die chinesischen Vergelter-Sanktionen konkret bedeuten
Als direkte Antwort auf das neue EU-Sanktionspaket führt China strenge Ausfuhrbeschränkungen gegen 14 Unternehmen aus Deutschland und anderen EU-Staaten ein. Das Handelsministerium in Peking begründete das Vorgehen damit, dass im Rahmen der 21. EU-Sanktionswelle zuvor ebenfalls 14 Firmen aus China und Hongkong auf der Strafliste der Europäischen Union gelandet seien.
Nach Angaben der Behörde diene der Schritt dem Schutz der nationalen Sicherheit sowie den eigenen Interessen des Landes. Durch die Verordnung ist es chinesischen Herstellern ab sofort untersagt, sogenannte Dual-Use-Güter – also Produkte, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können – an die gelisteten EU-Betriebe zu liefern. Darüber hinaus dürfen auch Drittstaaten oder internationale Organisationen den betroffenen Unternehmen keine entsprechenden Waren aus chinesischer Produktion bereitstellen.
Wer konkret betroffen ist
Betroffen sind laut Handelsministerium der deutsche Rüstungsbauer Rheinmetall, die Antraco Chemie-Handelsgesellschaft mit Sitz in Duisburg sowie Sindlhauser Materials aus Kempten im Allgäu. Außerdem setzte Peking Unternehmen aus Italien, Frankreich, Polen, den Niederlanden und weiteren Ländern auf die Liste. Die Maßnahmen traten sofort in Kraft.
Zuvor hatten sich die EU-Staaten wegen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf ein neues Sanktionspaket verständigt. Wie aus einer EU-Mitteilung hervorging, nahm der Rat der Mitgliedstaaten 51 «Einrichtungen» auf eine Liste für Exportbeschränkungen zu Dual-Use-Gütern und Technologie, weil sie Russlands Militär und Rüstungsindustrie unterstützt haben sollen. Einige dieser Einrichtungen haben der Mitteilung zufolge ihren Sitz in Drittländern wie China, einschließlich Hongkong, aber auch Indien, Kasachstan oder Kirgisistan
