Tegut-Übernahme: Bundeskartellamt hat erhebliche Bedenken gegen Edeka-Deal
Die geplante Tegut-Übernahme durch Edeka steht vor einer entscheidenden Hürde. Das Bundeskartellamt hat nach seiner vorläufigen Prüfung "erhebliche wettbewerbliche Bedenken" gegen den Zusammenschluss geäußert. Nach Einschätzung der Behörde reichen die bislang von Edeka vorgelegten Zusagen nicht aus, um die Wettbewerbsprobleme vollständig auszuräumen. Damit gerät die Tegut-Übernahme in ihrer bisherigen Form ins Wanken. Bevor eine endgültige Entscheidung fällt, erhalten Edeka und Tegut Gelegenheit zur Stellungnahme.
Bereits im März hatte Edeka den Kauf von 202 Tegut-Lebensmittelmärkten, 41 automatisierten Teo-Standorten, der Herzberger Bäckerei sowie eines Logistikzentrums angemeldet. Im Juli legte das Unternehmen dem Bundeskartellamt nicht näher beschriebene Zusagen vor, um die geäußerten Wettbewerbsbedenken zu entschärfen. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sieht die Behörde diese Vorschläge jedoch als nicht ausreichend an.
37 regionale Märkte im Fokus: Hier sieht das Kartellamt Wettbewerbsprobleme
Im Mittelpunkt der Prüfung stehen die regionalen Auswirkungen der Tegut-Übernahme. Das Bundeskartellamt untersucht, ob sich durch den Zusammenschluss die Auswahlmöglichkeiten für Verbraucher und der Wettbewerb in den jeweiligen Einzugsgebieten erheblich verschlechtern würden. Nach der vorläufigen Bewertung bestehen in 37 regionalen Markträumen erhebliche Bedenken. Besonders betroffen sind Nord- und Osthessen, Thüringen, Nordbayern sowie Baden-Württemberg.
Nach Angaben der Behörde würden 37 regionale Absatzmärkte mit insgesamt 38 Tegut-Filialen betroffen sein. An neun Standorten käme Edeka nach der Übernahme auf einen Marktanteil von mehr als 40 Prozent. Dieser Wert gilt laut "Lebensmittelzeitung" als marktbeherrschend. Aus diesem Grund prüft das Bundeskartellamt sehr genau, ob die Tegut-Übernahme in der geplanten Form mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar ist.
So will Edeka die Tegut-Übernahme retten
Edeka hat bereits einen Kompromiss vorgeschlagen und will auf den Erwerb von neun Standorten verzichten. Dieser Vorschlag wird derzeit geprüft. Das Bundeskartellamt muss bis zum 23. September über den Verkauf entscheiden. Sollte keine Einigung zustande kommen, könnte Edeka die Entscheidung zudem vor dem Oberlandesgericht anfechten.
Keine Bedenken äußert die Wettbewerbsbehörde dagegen hinsichtlich der Beschaffungsmärkte. Nach dem vorläufigen Entscheidungsentwurf sei der Zuwachs an Nachfragemacht durch das zusätzliche Einkaufsvolumen von Tegut im Verhältnis zum Gesamtmarkt unerheblich. Ebenfalls bestehen keine Einwände gegen die Übernahme der 41 Teo-Märkte, der Tegut-Zentrale, des Logistikzentrums sowie der Herzberger Bäckerei.
Tegut betreibt insgesamt rund 300 Filialen in Hessen, Thüringen und Bayern sowie in Göttingen, Stuttgart und Mainz. Das Unternehmen gehört seit 2019 zur Genossenschaft Migros Zürich. Diese hatte im März angekündigt, Tegut vollständig verkaufen zu wollen. Bereits im Juni genehmigte das Bundeskartellamt die Übernahme von 36 Filialen in Hessen, Thüringen und Nordbayern durch den Lebensmitteleinzelhändler Tante Enso aus Bremen.
Die Tegut-Übernahme hat auch eine politische Dimension. Betroffen vom Verkauf sind rund 7700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb wird aus der Politik gefordert, neben dem Wettbewerb auch die Sicherung von Arbeitsplätzen zu berücksichtigen. Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte jedoch: "Unsere Aufgabe ist es, den angemeldeten Zusammenschluss ausschließlich nach den Vorgaben des Wettbewerbsrechts zu beurteilen." Für die Berücksichtigung anderer öffentlicher Interessen, etwa von Beschäftigungseffekten, sehe das Gesetz gesonderte Verfahren vor.
Kritik kommt aus Hessen. Der hessische Wirtschaftsminister und Vizeregierungschef Kaweh Mansoori hält die vorläufige Einschätzung des Bundeskartellamts für problematisch. Zwar entscheide die Behörde unabhängig, gleichzeitig müsse der politische Umgang mit Nahversorgern lebensnah sein. "Wenn Filialen im ländlichen Raum schließen, verlieren viele Menschen ihren Arbeitsplatz und die Bevölkerung teils ihren einzigen Nahversorger. Dann verkommt das Kartellrecht zu lebensfremder Theorie." Zudem fordert er: "Die Arbeitsplätze und die Bedeutung der Filialen für die Nahversorgung der Menschen müssen berücksichtigt werden. Die Bundesregierung muss sich positionieren, aus gutem Grund ist eine Ministerentscheidung möglich."
Damit bleibt die Tegut-Übernahme eines der wichtigsten Verfahren im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Ob Edeka den Großteil der Märkte tatsächlich übernehmen darf oder weitere Zugeständnisse machen muss, entscheidet sich spätestens bis zum 23. September.
