Politik

Steuer-Rückzahlung: Atom-Industrie siegt vor Gericht

Das Finanzgericht Hamburg hat den Eilanträgen von Kernkraftwerksbetreibern stattgegeben. Die zuständigen Hauptzollämter wurden „vorläufig verpflichtet, insgesamt über 2,2 Milliarden Euro Kernbrennstoffsteuer zu erstatten“. Das Gericht hält das Gesetz für verfassungswidrig.
14.04.2014 16:05
Lesezeit: 1 min

Im Streit um die Brennelementesteuer droht dem Bund eine Milliarden-Zahlung an die Betreiber von Kernkraftwerken. Das Finanzgericht Hamburg hat im Streit um die Brennelementesteuer den Eilanträgen von Kernkraftwerksbetreibern stattgegeben und die zuständigen Hauptzollämter „vorläufig verpflichtet, insgesamt über 2,2 Milliarden Euro Kernbrennstoffsteuer zu erstatten“, wie das Gericht am Montag mitteilte.

Der vierte Senat des Gerichts halte das Kernbrennstoffsteuergesetz für verfassungswidrig, hieß es zur Begründung. Der Senat habe aber die Möglichkeit einer Beschwerde an den Bundesfinanzhof zugelassen. Auch stehen Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs noch aus.

Der Energieriese E.ON machte bereits deutlich, dass er die nun anstehende Rückzahlung von rund 1,7 Milliarden Euro an Steuern nicht ergebniswirksam verbuchen könne. Grund sei, dass die Entscheidung in den Hauptsacheverfahren noch ausstehe, sagte ein Sprecher.

Das Finanzgericht Hamburg hatte die Frage, ob die Steuer überhaupt zulässig ist, im November an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Dessen Prüfung könnte über ein Jahr dauern. E.ON und RWE sehen in der Steuer einen Verstoß gegen europäisches Recht. Die Versorger haben nach eigenen Angaben zusammen seit Einführung der Steuer 2011 rund drei Milliarden Euro gezahlt.

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