Politik

Arbeitgeber kann bereits am ersten Krankheitstag ein Attest verlangen

Eine Rundfunkredakteurin, der eine eintägige Dienstreise verweigert worden war, erkrankte an dem Tag, an dem sie hatte verreisen wollen. Das Bundesarbeitsgericht entschied: Der Arbeitgeber darf seinen Verdacht, die Dame habe blaumachen wollen, durch die Vorlage eines ärztlichen Attests auch schon am ersten Tag überprüfen.
15.11.2012 01:57
Lesezeit: 1 min

Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte der Arbeitgeber bei rätselhalften Kurz-Erkrankungen der Arbeitnehmer gestärkt. Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist der Arbeitgeber demnach berechtigt, von dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon von dem ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen. Die Ausübung dieses Rechts stehe im nicht an besondere Voraussetzungen gebundenen Ermessen des Arbeitgebers, teilte das Gericht mit.

Geklagt hatte eine Rundfunk-Redakteurin: Die Klägerin war bei einer von ihr beklagten Rundfunkanstalt als Redakteurin beschäftigt. Sie stellte für den 30. November 2010 einen Dienstreiseantrag, dem ihr Vorgesetzter nicht entsprach. Eine nochmalige Anfrage der Klägerin wegen der Dienstreisegenehmigung am 29. November wurde abschlägig beschieden. Am 30. November meldete sich die Klägerin krank und erschien am Folgetag wieder zur Arbeit. Daraufhin forderte die Beklagte die Klägerin auf, künftig schon am ersten Tag der Krankmeldung einen Arzt aufzusuchen und ein entsprechendes Attest vorzulegen. Mit ihrer Klage hat die Klägerin den Widerruf dieser Weisung begehrt und geltend gemacht, das Verlangen des Arbeitgebers auf Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits für den ersten Tag der Erkrankung bedürfe einer sachlichen Rechtfertigung. Außerdem sehe der für die Beklagte geltende Tarifvertrag ein derartiges Recht nicht vor.

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin blieb erfolglos. Die Ausübung des dem Arbeitgeber von § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG eingeräumten Rechts steht im nicht gebundenen Ermessen des Arbeitgebers. Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass gegen den Arbeitnehmer ein begründeter Verdacht besteht, er habe in der Vergangenheit eine Erkrankung nur vorgetäuscht. Eine tarifliche Regelung steht dem nur entgegen, wenn sie das Recht des Arbeitgebers aus § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ausdrücklich ausschließt. Das war vorliegend nicht der Fall.

Kleiner Trost für alle Arbeitnehmer: In Deutschland ist die Bereitschaft von Ärzten, Krankschreibungen auch schon aus nichtigem Anlaß auszustellen, traditionell nicht mit hohen Hemmschwellen blockiert.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Immobilien
Immobilien Wohnungslos trotz Job: Wohnungsnot betrifft in Deutschland zunehmend Erwerbstätige
29.08.2025

Die Wohnungslosenzahlen steigen in Deutschland rasant: 474.700 Menschen gelten aktuell als wohnungslos – das sind 8 Prozent mehr als...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Inflationsrate klettert auf 2,2 Prozent: "Inflation ist hartnäckiger als gedacht"
29.08.2025

Die Inflation in Deutschland bleibt ein zentrales Thema: Verbraucherpreise steigen, Kaufkraft sinkt und Ökonomen warnen vor anhaltender...

DWN
Politik
Politik Russland: Angriff auf Ukraine zerstört Hoffnung auf Friedensgespräche
29.08.2025

Ein russischer Luftangriff erschüttert die fragile Hoffnung auf Frieden im Ukraine-Krieg. Während in Kiew zahlreiche Opfer beklagt...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Zwischen Kontrolle und völliger Freiheit: Welcher Führungsstil ist vorteilhafter?
29.08.2025

In Zeiten, in denen Gehälter immer seltener das entscheidende Kriterium im Wettbewerb um Arbeitskräfte sind, müssen Arbeitgeber etwas...

DWN
Technologie
Technologie DKB-Störung: Kunden bundesweit vom Online-Banking und der App abgeschnitten
29.08.2025

Die Deutsche Kreditbank kämpft aktuell mit einer massiven Störung. Weder Login noch Überweisungen funktionieren zuverlässig – Kunden...

DWN
Finanzen
Finanzen Harvard steigt in Bitcoin ein und widerlegt die eigenen Professoren
29.08.2025

Harvard und Brown halten Millionen in Bitcoin-Fonds. Damit bricht die Kryptowährung endgültig in die Welt der etablierten Finanzeliten...

DWN
Panorama
Panorama Arbeitslosenzahl in Deutschland steigt auf drei Millionen – schuld ist nicht nur das Sommerloch
29.08.2025

Die Arbeitslosigkeit in Deutschland erreicht im Sommer ein Niveau wie seit Jahren nicht mehr. Saisonale Faktoren und wirtschaftliche...

DWN
Panorama
Panorama F-16-Absturz in Polen: Pilot stirbt bei Flugschau-Vorbereitung
29.08.2025

In Polen stürzt ein F-16-Kampfjet während der Flugschau-Vorbereitung ab – der Pilot stirbt. Der Vorfall wirft sicherheitspolitische...