Politik

Höchstgericht: Kein Recht auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags

Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass es kein Recht auf Bar-Bezahlung des Rundfunkbeitrags gibt.
14.02.2018 10:51
Lesezeit: 2 min

Der Journalist Norbert Häring und ein weiterer Kläger sind vorerst mit dem Versuch gescheitert, ein Recht auf Zahlung des Rundfunkbeitrags mit Bargeld einzuklagen. Das Höchstgericht hat allerdings die Revision zugelassen.

Der Verwaltungsgerichtshof Hessen begründet seine Ablehnung in einer Mitteilung:

"Die Kläger sind Inhaber von Wohnungen und werden als Rundfunkteilnehmer geführt. Sie wenden sich dagegen, dass der Rundfunkbeitrag von ihrem Girokonto abgebucht bzw. überwiesen werden soll. Die Kläger erstreben die Verpflichtung des Hessischen Rundfunks, die Entrichtung des Rundfunkbeitrags nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Form von Bargeld entgegenzunehmen bzw. ihre Berechtigung, den Rundfunkbeitrag durch Barzahlung zu entrichten.

Sie sind der Ansicht, nach dem Bundesbankgesetz und nach Europarecht seien in Deutschland auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Dies bedeute, dass die Bezahlung einer Schuld mit einem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht abgelehnt werden dürfe.

Mit aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 31. Oktober 2016 ergangenen Urteilen hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Klagen gegen die vom Hessischen Rundfunk ergangenen Bescheide in einem Fall überwiegend und im anderen Verfahren insgesamt abgewiesen sowie jeweils die Berufung zugelassen.

Der für das Rundfunkrecht zuständige 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs führte in der Begründung seiner Urteile, mit denen er die Berufungen zurückgewiesen hat, aus, das Vorbringen der Kläger rechtfertige eine Abänderung der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts nicht.

Dem Europarecht sowie dem Bundesbankgesetz ließen sich keine Verpflichtungen entnehmen, dass in jedem Fall Barzahlungen zu akzeptieren seien. Im öffentlich-rechtlichen Abgabenrecht könne grundsätzlich auch unbare Zahlungsweise vorgeschrieben werden. Die entsprechenden Regelungen des Hessischen Rundfunks seien daher rechtlich nicht zu beanstanden.

Eine Revision gegen diese Urteile wurde zugelassen. Über eine eingelegte Revision hätte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden."

Häring verweist in seinem Blog auf die Möglichkeit der Revision, die er ausschöpfen will:

"Nun kann die Rechtsfrage von einem höchsten deutschen Bundesgericht geklärt werden, worum es mir von Anfang an ging. Mein Verfahren zielt ja nicht vor allem auf den Hessischen Rundfunk sondern auf diesen nur als Teil der gesamten öffentlichen Verwaltung, die immer mehr dazu übergeht, das eigene Geld des Staates nicht mehr zu akzeptieren.

Die Entscheidung auf oberster Bundesebene ist wichtig, denn es gibt ein Gesetz, das die einheitliche Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte der fünf Instanzenzüge sicherstellen soll. Anders als die unteren Verwaltungsgerichte darf das Bundesverwaltungsgericht nicht ohne weiteres von der Rechtsprechung eines anderen obersten Bundesgerichts abweichen. Will es das tun, muss es zunächst einen gemeinsamen Senat der obersten Bundesgerichte damit befassen. Das ist wichtig, weil die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit Jahrzehnten konsistent bargeldfreundlich ist. Nach unserer Lesart der BGH-Rechtsprechung ist klar, dass man mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel jede Geldschuld tilgen kann, soweit nicht vorher auf freiwilliger Basis etwas anderes vereinbart wurde."

Häring wird bei der Klage vom Prometheus-Institut des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler finanziell unterstützt.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Gold als globale Reservewährung auf dem Vormarsch

Strategische Relevanz nimmt zu und Zentralbanken priorisieren Gold. Der Goldpreis hat in den vergangenen Monaten neue Höchststände...

DWN
Finanzen
Finanzen Trumps Krypto-Coup: Milliarden für die Familienkasse
30.06.2025

Donald Trump lässt seine Kritiker verstummen – mit einer beispiellosen Krypto-Strategie. Während er Präsident ist, verdient seine...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Streit um Stromsteuer belastet Regierungskoalition
30.06.2025

In der Bundesregierung eskaliert der Streit um die Stromsteuer. Während Entlastungen versprochen waren, drohen sie nun auszubleiben –...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft PwC: Künstliche Intelligenz schafft Jobs nur für die, die vorbereitet sind
30.06.2025

Künstliche Intelligenz verdrängt keine Jobs – sie schafft neue, besser bezahlte Tätigkeiten. Doch Unternehmen müssen jetzt handeln,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen United Internet-Aktie unter Druck: 1&1 reduziert Prognose
30.06.2025

1&1 senkt überraschend seine Gewinnprognose trotz zuletzt guter Börsenstimmung. Der Grund: deutlich höhere Kosten beim nationalen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Inflation in Deutschland sinkt im Juni auf 2,0 Prozent: Energiepreise entlasten
30.06.2025

Die Inflation in Deutschland hat im Juni einen überraschenden Tiefstand erreicht – doch nicht alle Preise sinken. Was bedeutet das für...

DWN
Politik
Politik Trumps Schritte im Nahen Osten: Nur der Anfang eines riskanten Spiels
30.06.2025

Donald Trump bombardiert den Iran, erklärt die Waffenruhe – und feiert sich selbst als Friedensbringer. Experten warnen: Das ist erst...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Raucherpause im Job: Ausstempeln erforderlich?
30.06.2025

Raucherpause im Job – ein kurzer Zug an der Zigarette, doch was sagt das Arbeitsrecht? Zwischen Ausstempeln, Betriebsvereinbarung und...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Lufthansa sichert sich Anteile an Air Baltic – trotz Bedenken
30.06.2025

Die Lufthansa steigt bei der lettischen Fluggesellschaft Air Baltic ein – jedoch nicht ohne Bedenken der Kartellwächter. Was bedeutet...