Deutschland

Bund und Länder setzen der Bevölkerung ein Ultimatum, umstrittenes Beherbergungsverbot kippt

Bund und Länder haben sich auf neue drastische Einschränkungen geeinigt und drohen der Bevölkerung bereits mit weiteren Schritten. Das umstrittene Beherbergungsverbot wird aber in immer mehr Bundesländern gekippt. Es folgen die wichtigsten Punkte, Erklärungen und Drohungen im Detail.
15.10.2020 09:39
Aktualisiert: 15.10.2020 09:39
Lesezeit: 4 min
Bund und Länder setzen der Bevölkerung ein Ultimatum, umstrittenes Beherbergungsverbot kippt
Bundeskanzlerin Angela Merkel nach dem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder am Mittwochabend. (Foto: dpa) Foto: Stefanie Loos

+++UPDATE+++

Das höchst umstrittene Beherbergungsverbot bröckelt. So hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg das Beherbergungsverbot des Landes für Gäste aus deutschen Risikogebieten mit sofortiger Wirkung gekippt. Das Verbot greife in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freizügigkeit ein und sei daher voraussichtlich verfassungswidrig, erklärt das Gericht. (Az. 1 S 3156/20) Es gab damit einem Eilantrag eines Urlaubers aus Nordrhein-Westfalen statt.

Auch Sachsen kippt die Regelung. "Wir werden dieses Beherbergungsverbot aufheben", kündigt Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) an. Landesgesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) ergänzt, die Einschränkung für innerdeutsche Urlauber aus Risikogebieten werde am Samstag aufgehoben.

Auch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet hatte zuvor angekündigt, die Regelung nicht anzuwenden.

+++ENDE UPDATE+++

Auf sieben Seiten haben die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder nach achtstündigen Verhandlungen am Mittwochabend neue Maßnahmen zur "Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie" festgehalten, auf die sie sich beim ersten gemeinsamen Treffen seit Juni im Kanzleramt verständigen konnten. Sie senken die Schwelle, ab der etwa bei steigenden Infektionszahlen eine erweiterte Maskenpflicht, Sperrstunden in der Gastronomie und strengere Teilnehmerbegrenzungen bei privaten Feiern empfohlen werden.

Verbindlich wird das Papier für Hotspots mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche: Private Feiern werden dort auf zehn Teilnehmer beschränkt. Keine gemeinsame Linie gibt es beim faktischen Beherbergungsverbot in vielen Ländern für innerdeutsche Urlauber aus Risikogebieten. Die wichtigsten Punkte im Detail:

FRÜHER EINGREIFEN: Regional sollen strengere Maßnahmen bereits greifen, wenn die Schwelle von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche erreicht wird. Hier sollen Feiern im Familien- und Freundeskreis auf 25 Teilnehmer im öffentlichen Raum und auf 15 Teilnehmer im privaten Raum beschränkt werden. Es solle zudem "eine ergänzende Maskenpflicht dort eingeführt werden, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen". Darüber hinaus werde für die Gastronomie eine Sperrstunde empfohlen.

HOTSPOT-REGELN: Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche gelten Regionen weiter als Risikogebiete. Die Länder ergriffen hier "konsequent verschärfende lokale Beschränkungsmaßnahmen", die zielgerichtet und überregional vergleichbar sein müssten, heißt es in dem Beschluss. Dazu gehörten "Erweiterungen der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung", Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum auf maximal zehn Personen und die verbindliche Einführung einer Sperrstunde um 23.00 Uhr für Gastronomiebetriebe. Zudem gebe es "weitergehende verbindliche Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Feiern auf zehn Teilnehmer im öffentlichen Raum und auf zehn Teilnehmer aus höchstens zwei Hausständen im privaten Raum".

ULTIMATUM: Bund und Länder setzen sich und der Bevölkerung eine Frist: Wenn der bundesweite Anstieg der Infektionszahlen "nicht spätestens binnen zehn Tagen zum Stillstand" komme, "sind weitere gezielte Beschränkungsschritte unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzieren". In einem ersten Schritt würden Kontakte im öffentlichen Raum nur noch einer Gruppe von höchstens fünf Personen oder den Angehörigen zweier Haushalte gestattet.

URLAUBER: Besonders umstritten in der öffentlichen Debatte sind die Einschränkungen für innerdeutsche Urlauber, wenn sie aus einem Risikogebiet mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche kommen. In vielen Bundesländern dürfen sie in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen nur übernachten, wenn sie einen negativen Test vorweisen können. Bei diesem sogenannten Beherbergungsverbot finden Bund und Länder keine gemeinsame Linie. Zum Ende der Herbstferien am 8. November würden die Regelungen der Länder "neu bewertet". Bund und Länder fordern aber "eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger auf, nicht erforderliche innerdeutsche Reisen" in und aus Risikogebieten zu vermeiden.

KONTAKT-NACHVERFOLGUNG: Zentrales Element bleibe es, die Kontakte von nachgewiesenen Corona-Infizierten nachzuverfolgen, um die Ausbreitung der Infektion einzudämmen. Dazu sollen die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen den öffentlichen Gesundheitsdienst mit Personal unterstützen. Die Bundeswehr könne zudem in wenigen Wochen mit bis zu 15.000 Kräften helfen.

Sowohl Kanzlerin Angela Merkel als auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und Berlin Regierender Bürgermeister Michael Müller warnten davor, dass die Corona-Lage - wie in einigen Nachbarstaaten - außer Kontrolle geraten könnte. "Deutschland kann sich einen zweiten Lockdown nicht leisten", sagte Merkel mit Hinweis darauf, dass der Bund bereits in diesem Jahr 200 Milliarden Euro Schulden aufnehme, um die Corona-Folgen bewältigen zu können. "Sollte ein zweiter Lockdown kommen, würde dies den Wohlstand des Landes fundamental gefährden", warnte auch der CSU-Chef.

Getrieben wurde die Debatte durch die stark steigenden Infektions-Zahlen. "Wir sind bereits in der exponentiellen Phase", warnte die Kanzlerin. Das Robert-Koch-Institut hatte am Mittwoch 5132 Ansteckungen gemeldet. Für Donnerstag wird eine Zahl über 6000 erwartet. In EU-Nachbarländern schossen sich Zahlen so stark in die Höhe, dass etwa Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am Mittwochabend eine Sperrstunde für französische Großstädte von 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr morgens verkündete.

KEINE EINHEITLICHE LINIE BEI BEHERBERGUNGSVERBOT

Merkel und Müller verwiesen darauf, dass alle jetzt beschlossenen Maßnahmen wie die Reduzierung von privaten Treffen auf zehn Personen in sogenannten Corona-Hotspots erst in zehn Tagen Wirkungen zeigen könnten. "Deshalb werden die Zahlen zunächst weiter steigen", sagte auch Söder. Man sei sich im Kreis der Länderchefs einig in der Bewertung der Lage gewesen, betonten sowohl der CSU-Chef als auch der SPD-Politiker Müller.

Merkel sagte, sie sei unzufrieden mit der mangelnden Einheit beim innerdeutschen Reiseverkehr. Zwar appellieren Bund und Länder in der gemeinsamen Erklärung eindringlich an alle Bürger, nicht notwendige Urlaubsreisen zu unterlassen. Aber die Bundesländer beharrten in den Verhandlungen darauf, unterschiedliche Vorschriften für Einreisende aus Risikogebieten mit mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner zu machen.

Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Brandenburg wollen etwa an der Forderung nach einem Negativtest für eine Beherbergung festhalten. Viele andere Ministerpräsidenten lehnen dies jedoch ab. Nun will man sich ab dem 8. November nach Ende der Herbstferien auf ein einheitliches Vorgehen einigen.

Merkel betonte, entscheidender sei ohnehin die Frage der Nachverfolgung von Infektionsketten. Deshalb werde der Bund sein personelles Angebot an Länder und Kommunen erheblich ausweiten. Sie bot unter anderem 15.000 Soldaten der Bundeswehr an. Auch die Bundespolizei soll Hilfe leisten, etwa bei der Durchsetzung der beschlossenen Corona-Maßnahmen. Berlins Regierender Bürgermeister sagte, die Einhaltung der Regeln habe zentrale Bedeutung. "Wir werden diese Kontrollpflichten sehr ernst nehmen", kündigte er an.

Söder räumte ein, dass er seine Forderung nach einer Erhöhung des Bußgeldes für die Verletzung der Maskenpflicht auf 250 Euro nicht habe durchsetzen können. Sollten die nun beschlossenen Maßnahmen die Infektionszahlen aber nicht reduzieren, stünden in zehn Tagen weitere Verschärfungen auf der Agenda.

Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen betonten in einer Protokollnotiz, dass sie die Einschränkungen für private Treffen nur als Empfehlungen sehen und sie nicht verpflichtend machen wollten. Es gebe rechtliche Bedenken wegen des Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung. Auch Niedersachsen will dies erst rechtlich prüfen. Sachsen meldete ebenfalls Vorbehalte an.

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