Merkel appellierte im Bundestag an die Bürger, bei Weihnachtsbesuchen etwa älterer Familienmitglieder eine Woche des Schutzes vorzuschalten, „in der alles daran gesetzt wird, die Kontakte wirklich zu minimieren, damit Weihnachten ein sicheres Weihnachten ist“. Die Kanzlerin warnte: „Wir wollen nicht, dass über die Feiertage die Infektionszahlen hochschnellen.“ Mit Blick auf Winterurlaube sprach sie sich dafür aus, dass alle Skigebiete in Europa schließen. „Wir haben ganz ohne Zweifel noch einmal schwierige Monate vor uns“, mahnte Merkel. Es mache aber Hoffnung, dass die große Mehrheit der Menschen „sich an die Dinge hält, die wir vereinbaren und damit auch eine Eindämmung möglich macht“.
Die Kanzlerin machte zugleich deutlich, dass der Bund milliardenschwere Finanzhilfen nicht unbeschränkt leisten könne. Es sei notwendig, die von Schließungen betroffenen Branchen wie die Gastronomie auch im Dezember zu unterstützen. Sie trügen eine enorme Last für die ganze Gesellschaft. Aber es sei „klar, dass wir das nicht bis Ultimo fortführen können“. Damit meinte sie, nicht „bis zum letzten Tag“ der Pandemie.
Die FAZ wörtlich: „Richtig war (...), dass der Bund mit Ausbruch der Pandemie bereitwillig in die Bresche gesprungen ist. Er hat seine Bonität zur Aufnahme neuer Kredite genutzt - und seine Solidarität durch hohe Milliardenzuflüsse an Länder und Sozialkassen gezeigt. Nun steht er schlechter da als die Länder (...). Weil (...) weiterhin offen ist, wie lange die Pandemie noch währt, muss zur hälftigen Lastenteilung zurückgefunden werden. Nur wenn die Länder die finanziellen Folgen ihres Corona-Handelns spüren, haben sie Interesse, alle Maßnahmen ins Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Staates zu setzen. Die großzügige Hilfe könne nicht ,bis Ultimo' fortgeführt werden, mahnt die Kanzlerin. (...) Sind die nächsten Beschlüsse nicht finanziell zielgenauer und gesundheitspolitisch wirksamer, ist Ultimo näher, als viele wahrhaben wollen.“
Angesichts besorgter Rückmeldungen von Unternehmen mahnt Der Mittelstand.BVMW Bundesgeschäftsführer Markus Jerger: „Viele Mittelständler befürchten, dass sie durch den Rost der Hilfen fallen, weil sie mehrere Betriebe führen oder an diesen beteiligt sind. Betreibt ein Unternehmer beispielsweise ein Restaurant und ist gleichzeitig an einem Hotel beteiligt, dann sind beide Betriebe unmittelbar von einer behördlichen Schließung betroffen, aber die Hilfen werden nur für das Unternehmen mit den Haupteinnahmen gewährt. Auf ähnliche Beispiele weist auch der FAMAB Kommunikationsverband für das Veranstaltungswesen hin. Es darf deshalb bei der Gewährung der Hilfen weder auf die Rechtsform noch die Beteiligungsverhältnisse ankommen. Bund und Länder müssen zudem endlich verbindlich erklären, wie die Hilfen für angeschlagene Unternehmen im November ausgezahlt und im Dezember unbürokratisch fortgeführt werden sollen. Es ist schon jetzt schwierig, freie Kapazitäten bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern für die Beantragung der Novemberhilfe zu finden. Würde auch noch die Berechnungsgrundlage für den Dezember geändert, wäre der Kollaps bei der Beantragung programmiert.“