Politik

Nord Stream 2: Keine US-Sanktionen gegen Merkel, sondern „nur“ gegen deutsche Firmen

Im Streit um die deutsch-russische Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 will der US-Kongress Sanktionen gegen Regierungen und Behörden europäischer Partnerstaaten wie Deutschland ausschließen. Gegen Unternehmen, die an dem Projekt beteiligt sind, sollen die angedrohten Strafmaßnahmen allerdings ausgeweitet werden.
04.12.2020 12:18
Aktualisiert: 04.12.2020 12:18
Lesezeit: 2 min
Nord Stream 2: Keine US-Sanktionen gegen Merkel, sondern „nur“ gegen deutsche Firmen
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) spricht am Dienstag (08.11.2011) bei der symbolischen Eröffnung der Ostsee-Pipeline Nord Stream in Lubmin. (Foto: dpa) Foto: Stefan Sauer

Im Streit um die deutsch-russische Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 will der US-Kongress Sanktionen gegen Regierungen und Behörden europäischer Partnerstaaten wie Deutschland ausschließen. Gegen Unternehmen, die an dem Projekt beteiligt sind, sollen die angedrohten Strafmaßnahmen allerdings ausgeweitet werden. Das geht aus dem Entwurf für das Gesetzespaket zum US-Verteidigungshaushalt hervor, auf den sich Demokraten und Republikaner in beiden Kammern im US-Kongress am Donnerstag (Ortszeit) einigten. Sanktionen gegen Unternehmen sollen demnach erst verhängt werden dürfen, nachdem potenziell betroffene Regierungen von EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz, Norwegen und Großbritannien konsultiert wurden.

Bekannt war bislang, dass sowohl das Repräsentantenhaus als auch der Senat - die beiden Kammern im US-Kongress - Sanktionen gegen die an der Pipeline beteiligten Unternehmen verschärfen wollten. In den beiden Gesetzesentwürfen, die nun für das Paket zum Verteidigungshaushalt zusammengeführt wurden, war zuvor aber keine Rede davon gewesen, dass europäische Partner konsultiert werden müssten oder dass Sanktionen gegen Regierungen oder Behörden in Europa nicht zulässig wären. Nach einer Verabschiedung durch beide Kammern muss US-Präsident Donald Trump das Gesetz unterzeichnen, damit es in Kraft tritt.

Vor knapp einem Jahr waren die Bauarbeiten an Nord Stream 2 gestoppt worden, nachdem die USA ein Sanktionsgesetz (Peesa) gegen die Spezialschiffe in Kraft gesetzt hatten, die die Rohre verlegen. Die beiden Schweizer Verlegeschiffe wurden abgezogen. Der russische Präsident Wladimir Putin kündigte an, die Arbeiten eigenständig zu Ende bringen - unabhängig von ausländischen Partnern. Nach den Sanktionen können gegen betroffene Personen Einreiseverbote in die USA verhängt werden. Etwaiger Besitz betroffener Personen oder Firmen in den Vereinigten Staaten kann eingefroren werden.

Im Oktober veröffentlichte das US-Außenministerium neue Richtlinien, wonach auch die Bereitstellung bestimmter Dienstleistungen und Einrichtungen für die Verlegeschiffe bestraft werden könnte. Der neue US-Gesetzesentwurf (Peesca) sieht nun eine weitere Verschärfung der Strafmaßnahmen vor. Demnach sollen auch Unternehmen, die Schiffe für andere Aktivitäten im Zusammenhang mit Verlegearbeiten stellen, mit Strafen belegt werden. Dabei kann es sich etwa um das Ausheben von Gräben für die Pipeline handeln. Auch Firmen, die betroffene Schiffe versichern oder ihnen ihre Hafenanlagen zur Verfügung stellen, drohen Sanktionen. Das gleiche gilt für Unternehmen, die Zertifizierungen für die Pipeline vornehmen, damit diese in Betrieb gehen kann.

Dem Entwurf hinzugefügt wurde nun, dass sich der US-Außenminister vor der Verhängung von Sanktionen gegen Unternehmen aus EU-Mitgliedsstaaten, der Schweiz, Norwegen und Großbritannien mit den Regierungen dieser Länder beraten müsse. In seinem Bericht an den Kongress - der Grundlage für die Verhängung von Sanktionen ist - müsse der Minister etwaige Bedenken dieser Regierungen anführen. Außerdem heißt es, dass gegen die aufgeführten europäischen Regierungen und ihre Körperschaften Sanktionen nicht anwendbar seien.

Die US-Regierung hatte erst im vergangenen Monat deutlich gemacht, dass sie die Pipeline kurz vor Fertigstellung noch stoppen wolle und den Sanktionsdruck auf beteiligte europäische Unternehmen erhöhe. "Diese Pipeline findet nicht statt", sagte ein hochrangiger US-Regierungsvertreter damals der Deutschen Presse-Agentur in Washington. Die Regierung habe Unternehmen und Personen identifiziert, denen erste Strafmaßnahmen drohten. In der deutschen Wirtschaft und Politik lösten die neuen Drohungen Empörung aus.

Der US-Regierungsvertreter betonte, Befürworter von Nord Stream 2 sollten nicht darauf hoffen, dass es einen Regierungswechsel in Washington geben werde. Er verwies darauf, dass sowohl Peesa als auch Peesca parteiübergreifend unterstützt werden und verpflichtende Sanktionen vorsehen. "Das bedeutet, dass die Sanktionen unabhängig davon umgesetzt werden, wer im Oval Office sitzt."

Durch die zwei jeweils rund 1200 Kilometer langen Leitungen von Nord Stream 2 sollen künftig jedes Jahr 55 Milliarden Kubikmeter Erdgas von Russland nach Deutschland gepumpt werden - unter Umgehung der Ukraine. Die etwa 9,5 Milliarden Euro teure Pipeline ist zu 94 Prozent fertig. Die USA laufen aber seit Jahren Sturm dagegen und begründen dies mit zu großer Abhängigkeit ihrer europäischen Partner von russischem Gas. Unterstützt werden sie von osteuropäischen Staaten wie Polen und den baltischen Ländern. Kritiker werfen den USA dagegen vor, nur ihr Flüssiggas in Europa besser verkaufen zu wollen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen Steigende Ausschüttungen: Diese Dividendenaktien gelten als besonders robust
03.05.2026

Dividendenaktien mit jahrzehntelang steigenden Ausschüttungen gelten als stabiler Baustein für langfristige Anleger. Doch wie sinnvoll...

DWN
Finanzen
Finanzen Hin und Her macht Taschen leer: Wenn Emotionen den Markt treiben
03.05.2026

Die Börse zittert – nicht wegen Fakten, sondern wegen Stimmungen. Tweets, Schlagzeilen und kurzfristige Impulse treiben Kurse in...

DWN
Finanzen
Finanzen Kunst als alternative Geldanlage: Warum Einsteiger oft klein beginnen müssen
03.05.2026

Der Aufbau einer Sammlung wirkt für viele komplex und exklusiv, doch zunehmend rücken auch erschwingliche Objekte als alternative...

DWN
Finanzen
Finanzen V2G für E-Autos: Wie Fahrzeughalter am Strommarkt verdienen könnten
03.05.2026

E-Autos könnten mit V2G künftig stärker in das Stromnetz eingebunden werden und Besitzern neue Einnahmen ermöglichen. Welche Hürden...

DWN
Politik
Politik Energiepreise: EU erlaubt mehr Staatshilfen für Industrie und Landwirte
03.05.2026

Die Industrie ächzt unter hohen Energiepreisen, Landwirte sorgen sich mit Blick auf Düngemittel. Die EU-Staaten dürfen ihnen deshalb...

DWN
Panorama
Panorama Kultfahrzeuge aus der DDR: Warum Trabant, Wartburg und Simson weiterleben
03.05.2026

Einst ausgemustert, heute begehrt: Fahrzeuge aus der DDR gelten als Kultobjekte mit wachsender Fangemeinde. Doch hinter dem nostalgischen...

DWN
Finanzen
Finanzen Stagflationsschock: EU warnt vor Finanzkrise durch milliardenschwere Energiepreisbremsen
03.05.2026

Die EU-Kommission warnt vor einer Finanzkrise infolge des Irankriegs. Grund sind die um 60 Prozent gestiegenen Energiepreise und drohende...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU-Haushalt vor Neuordnung: Europäischer Rechnungshof zweifelt an Reform
02.05.2026

Der geplante EU-Haushalt stellt die Finanzordnung der Europäischen Union vor einen tiefen Umbau und ruft den Europäischen Rechnungshof...