Deutschland

Knockout: Harter Lockdown wird dramatische Insolvenzwelle auslösen

Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft warnt vor einem harten Lockdown. Dieser würde eine dramatische Insolvenzwelle im Mittelstand mit hohen Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzverlusten auslösen. Stattdessen erwartet der Mittelstand von der Politik einen einheitlichen Stufenplan für ganz Deutschland.
12.12.2020 18:42
Aktualisiert: 12.12.2020 18:42
Lesezeit: 2 min
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Markus Jerger, Geschäftsführer des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), teilte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten mit: „Der Mittelstand erwartet von der Politik einen einheitlichen Stufenplan für ganz Deutschland. Darin muss klar definiert sein, welche Maßnahmen bei welchen Corona-Fallzahlen gelten sollen. Unternehmen benötigen ein deutlich höheres Maß an Planungssicherheit. Die bislang getroffenen Entscheidungen vermitteln eher ein chaotisches Durcheinander bei Zuständigkeiten und Kompetenzen. Wenn der Mittelstand den Karren aus dem Dreck ziehen soll, ist es auch nicht zu viel verlangt, dass die Voraussetzungen dafür stimmen.

Ich warne zugleich vor einem harten Lockdown. Zeigt ein einmaliger radikaler Eingriff in die Wirtschaft nicht die erhoffte Wirkung, droht eine planlose Aneinanderreihung von Lockerungen und erneutem Stillstand. Die Folge wäre eine dramatische Insolvenzwelle im Mittelstand mit hohen Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzverlusten.

Ein harter Lockdown wäre auch ungerecht gegenüber den allermeisten Betrieben und Bürgern, die die Hygieneregeln konsequent einhalten. Viele mittelständische Unternehmen haben zudem erhebliche Mittel in die Digitalisierung investiert, um ihren Mitarbeitern ein möglichst flexibles Arbeiten zu ermöglichen.

Für Deutschland wird 2021 das Jahr der Wahrheit. Wir können es uns nicht länger leisten, in der Corona-Krise auf Sicht zu fahren. Der Mittelstand braucht gerade jetzt klare Orientierung. Am Anfang einer Wachstumsstrategie 2021 der Bundesregierung muss daher ein klarer Stufenplan stehen, damit die Wirtschaft die Folgen der Pandemie übersteht.“

Wie wichtig das Weihnachtsgeschäft für den Einzelhandel ist, geht aus einer Grafik von „Statista“ hervor. Der Anteil des Weihnachtsgeschäfts am Jahresumsatz in ausgewählten Einzelhandelsbranchen in Deutschland lag im Jahr 2018 zwischen 15 und 28 Prozent. Wenn im aktuellen Jahr das Weihnachtsgeschäft wegbrechen sollte, würden viele Einzelhändler endgültig insolvent gehen - insbesondere in Verbindung mit den wirtschaftlichen Folgen des 1. Lockdowns.

Die Banken müssen sich nach Ansicht der Bundesbank in der Corona-Pandemie auf eine Welle von Unternehmensinsolvenzen und steigende Kreditausfälle einstellen. Die Deutsche Unternehmensbörse hat kürzlich Insolvenz-Experten gefragt, wie sie die Zahlungsfähigkeit deutscher Unternehmen in der Corona-Krise einschätzen. Die Experten hatten prognostiziert, dass es zum Jahresende zahlreiche Insolvenzen geben wird. Doch die eigentliche K.O.-Insolvenzwelle dürfte am Ende des 1. Quartals 2021 anrollen. Das zweite Quartal dürfte auch aus anderen Gründen turbulent verlaufen - Mehr HIER.

In der Gastronomie ist die Stimmung sehr getrübt. „Verluste und Insolvenzen werden im Januar so reichlich rieseln wie die trockenen Nadeln vom Weihnachtsbaum“, hatte zuvor der Berliner Spitzenkoch Tim Raue gesagt.

Die Bundesregierung beschloss im Oktober 2020 einen Gesetzentwurf zur Reform des Insolvenzrechts. Angeschlagene Unternehmen sollen sich vom 1. Januar an auch ohne ein Insolvenzverfahren sanieren können, solange sie noch nicht zahlungsunfähig sind.

„Unternehmen, die eine Mehrheit ihrer Gläubiger mit einem soliden Plan von ihrer Sanierungsperspektive überzeugen, können ihr Sanierungskonzept künftig auch ohne Insolvenzverfahren umsetzen. Davon können insbesondere auch Unternehmen Gebrauch machen, die infolge der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind“, sagte Justizministerin Christine Lambrecht.

Denn das Gesetz soll genau zu dem Zeitpunkt in Kraft treten, wenn auch überschuldete Unternehmen wieder einen Insolvenzantrag stellen müssten, sofern ihnen kein Wirtschaftsprüfer eine realistische Überlebensperspektive attestiert. Die Regierung hatte die Antragspflicht wegen der Pandemie im März ausgesetzt, seit Anfang Oktober gilt sie bereits wieder für zahlungsunfähige Unternehmen - und damit für den Großteil der Pleite-Kandidaten, so Reuters. Experten erwarten, dass viele angeschlagene Unternehmen mit der Rückzahlung der staatlichen Corona-Hilfskredite überfordert sein und damit in die Insolvenz rutschen könnten.

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