Sachsen will in der kommenden Woche eine Einrichtung für sogenannte "Quarantäne-Verweigerer" in Betrieb nehmen. Das teilte das Innenministerium am Freitag mit. Bislang seien allerdings noch keine Verweigerer bekannt, die per Gerichtsbeschluss abgesondert werden sollten, hieß es weiter. Von einer Unterbringung Betroffener in einem Krankenhaus hatte der Freistaat Abstand genommen, weil alle Kapazitäten dort in der Corona-Pandemie dringend gebraucht würden. Die Bild-Zeitung berichtete am Freitag von Plänen, einen "Knast für Quarantäne-Verweigerer" auf dem Gelände der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge einzurichten.
Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) hatte schon im Frühjahr 2020 klargestellt, dass eine solche Zwangsmaßnahme nur ein letztes Mittel sei und einen richterlichen Beschluss erfordere. Das Innenministerium teilte nun mit: "In der Praxis wird seitens des zuständigen Gesundheitsamtes zunächst die Quarantäne festgestellt. Daran schließt sich die eindringliche Ermahnung und bei weiterem Widersetzen die Einleitung eines Bußgeldverfahrens an." Erst dann folge ein Gerichtsverfahren.
Nach Angaben des Innenministeriums sieht Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes eine zwangsweise Unterbringung von Verweigerern in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einer anderen geeigneten Unterkunft vor. Die zwangsweise Unterbringung erfolgt nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (Paragraph 415). Antragsteller bei Gericht ist dabei das zuständige Gesundheitsamt.
Vor einigen Wochen gab die Landesregierung Baden-Württembergs bekannt, renitente "Quarantäne-Verweigerer" künftig in speziellen Krankenhäusern einzusperren.