Politik

E-Patientenakte: Merkel und Spahn haben den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Die Bundesregierung hat durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
23.02.2021 19:04
Aktualisiert: 23.02.2021 19:04
Lesezeit: 1 min

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtete vor wenigen Monaten: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

+++Dieser Artikel wurde erstmals am 16.08.2020 veröffentlicht+++

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Datenschutz in Casino-Apps und was deutsche Nutzer wirklich erwarten

Spieler schreiben an ihr Online-Casino und verlangen Auskunft darüber, welche Daten über sie gespeichert wurden. Das Casino antwortet...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Chinesische Direktinvestitionen. Europas neue Angst vor China-Geld
27.05.2026

China investiert so viel wie nie in Europas Schlüsselindustrien. Ausgerechnet jetzt verschärft die EU ihre Regeln für ausländische...

DWN
Finanzen
Finanzen Immer mehr Superreiche: Börsenboom treibt Reichtum - kommt die Vermögenssteuer?
27.05.2026

Die Gruppe Superreicher ist in Deutschland 2025 sprungartig um fast 30 Prozent gewachsen. 5.000 Menschen besitzen ein Viertel des gesamten...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Agrartechnik wird elektrisch: Ex-VW-Chef Diess will E-Traktor auf den Markt bringen
27.05.2026

Früher VW-Boss, jetzt Landmaschinen-Pionier? Herbert Diess plant einen E-Traktor mit Wechsel-Akkus für Landwirte. Diese sollen schon bald...

DWN
Politik
Politik China-Politik: Zwischen Vorsicht und Fairness - Reiches Spagat
27.05.2026

Bundeswirtschaftsministerin Reiche sucht in Peking den Dialog mit China. Doch seltene Erden, fairer Wettbewerb und die Debatte über...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Mini-Wachstum: Wirtschaftsweise senken erneut Prognose - Abschwung setzt sich fort
27.05.2026

Ein spürbarer Aufschwung der deutschen Wirtschaft ist weiter nicht in Sicht - im Gegenteil: Der Sachverständigenrat erwartet nur noch ein...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Tech-Börsengänge mit Rekordwerten lassen Experten zweifeln
27.05.2026

SpaceX, OpenAI und Anthropic könnten mit ihren Tech-Börsengängen neue Rekordbewertungen erreichen. Experten warnen jedoch vor Hype,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen KI-Einführung: Erfolg entscheidet sich im Mindset, nicht im Code
27.05.2026

Bei der Implementierung von KI denken viele zunächst an die technischen und datenschutzrechtlichen Komponenten. Doch der eigentliche...

DWN
Politik
Politik Kindergeld 2027: Regierung will Familien entlasten - was sich ändert
27.05.2026

Die Geburtenrate befindet sich in Deutschland auf einem historischen Tiefstand. Viele können sich Kinder nicht mehr leisten, trotz Eltern-...