Politik

E-Patientenakte: Merkel und Spahn haben den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Die Bundesregierung hat durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
23.02.2021 19:04
Aktualisiert: 23.02.2021 19:04
Lesezeit: 1 min

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtete vor wenigen Monaten: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

+++Dieser Artikel wurde erstmals am 16.08.2020 veröffentlicht+++

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können

Ein Unternehmen zu führen, bedeutet, täglich Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig soll möglichst...

DWN
Finanzen
Finanzen Wölfe der Wall Street: Zeit für vernachlässigte Aktien und den Energiesektor
25.10.2026

Die kommende Woche wird eine der wichtigsten dieser Berichtssaison.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Audi baut US-Werk für SUVs: Jobverluste in Deutschland drohen  
25.10.2026

US-Präsident Donald Trump verkündet den Bau eines neuen Autowerks von Audi in den USA. Daraufhin entzündet sich am Auftritt des...

DWN
Finanzen
Finanzen Wölfe der Wall Street: Zeit für vernachlässigte Aktien und den Energiesektor
25.10.2026

Die Ergebnisse amerikanischer Unternehmen übertrumpfen die Marktstimmung deutlich, doch Sorgen über KI-Kosten trüben die Aussichten....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kapitalismus lebt: Warum Yanis Varoufakis mit seiner Theorie vom Technofeudalismus zugleich falsch und richtig liegt
25.10.2026

Der Kapitalismus ist tot. An seine Stelle ist ein neofeudales System getreten, in dem sich die Macht in den Händen der Eigentümer...

DWN
Finanzen
Finanzen OpenAI-IPO: Die wahre Sorge der Finanzchefin vor dem Börsengang
25.10.2026

Während die Finanzwelt auf den milliardenschweren OpenAI-Börsengang wartet, treibt Finanzchefin Sarah Friar eine ganz andere Sorge um:...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Arbeitnehmer in der Dauerkrise: Immer mehr psychische Erkrankungen
25.10.2026

Die Krisen der vergangenen Jahre hinterlassen Spuren in der Psyche vieler Menschen und am Arbeitsmarkt: Immer mehr Arbeitnehmer fallen...

DWN
Technologie
Technologie Adobe-Alternative kostenlos: Ein verärgerter Kunde fordert den Milliardenkonzern heraus
25.10.2026

Ein Kunde will sein Adobe-Abo kündigen und soll dafür auch noch bezahlen. Seine Rache könnte den Software-Riesen teuer zu stehen kommen....

DWN
Unternehmen
Unternehmen KI im Unternehmen: Warum ChatGPT allein noch keine Prozesse automatisiert
25.10.2026

ChatGPT schreibt Texte, fasst Informationen zusammen und spart Mitarbeitern Zeit. Doch wer KI wirklich zur Prozessautomatisierung nutzen...