Politik

E-Patientenakte: Merkel und Spahn haben den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Die Bundesregierung hat durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
23.02.2021 19:04
Aktualisiert: 23.02.2021 19:04
Lesezeit: 1 min

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtete vor wenigen Monaten: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

+++Dieser Artikel wurde erstmals am 16.08.2020 veröffentlicht+++

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Spieler verfolgen lokale Nachrichten, um Streaming-Schnäppchen zu finden

Die Suche nach den besten Streaming-Angeboten über bekannte Marken und Pop-up-Anzeigen läuft für Spieler selten so, wie sie es sich...

DWN
Finanzen
Finanzen Nvidia-Aktie: US-Chipgigant überrascht Wall Street mit Rekordzahlen
20.05.2026

Mit Spannung warteten Anleger weltweit auf die neuen Nvidia-Zahlen – und der KI-Gigant enttäuschte nicht. Die Nvidia-Aktie profitiert...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Luftfahrtaktien ziehen stark an, da laut Trump Iran-Gespräche in der „Endphase“ sind
20.05.2026

Ein möglicher geopolitischer Durchbruch sorgt für reichlich Bewegung an den Börsen – was Anleger jetzt wissen müssen.

DWN
Politik
Politik Analyse: Ukraine-Krieg kippt Putins Rechnung in Russland
20.05.2026

Der Ukraine-Krieg verlagert sich immer stärker auf russisches Gebiet. Kiews Drohnen und Raketen treffen Raffinerien, Rüstungsbetriebe und...

DWN
Finanzen
Finanzen Commerzbank-Aktie: Warnung vor Unicredit-Offerte
20.05.2026

Zwischen Übernahmeofferte, politischen Widerständen und milliardenschweren Interessen verschärft sich der Machtkampf um die Commerzbank....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KI-Tsunami setzt Kapitalfonds unter Druck und macht IT-Firmen unverkäuflich
20.05.2026

Der KI-Tsunami trifft Kapitalfonds ausgerechnet dort, wo sie jahrelang besonders teuer eingekauft haben. Viele IT- und Softwarefirmen...

DWN
Finanzen
Finanzen Nvidia-Aktie: Prognose bei Nvidia-Quartalszahlen entscheidend – KI-Boom auf dem Prüfstand
20.05.2026

Die nächsten Nvidia-Quartalszahlen dürften richtungsweisend für die gesamte KI-Branche werden. Nach der jüngsten Kursrally der...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Stihl kämpft mit Flaute und setzt auf Akku-Geräte
20.05.2026

Motorsägen, Heckenscheren und Akku-Technik: Stihl setzt konsequent auf den Wandel im Gartengeräte-Markt. Während die Nachfrage nach...

DWN
Finanzen
Finanzen DAX-Kurs vor Nvidia-Zahlen: Anleger zwischen Hoffnung und Nervosität
20.05.2026

Zwischen KI-Euphorie, Rüstungsboom und kritischen Analystenurteilen bleibt die Stimmung an den Märkten angespannt. Anleger blicken...