Deutschland

Knaller-Urteil in Weimar: Keine Masken und kein Mindestabstand mehr für Schüler – Kindeswohl gefährdet

Das Amtsgericht Weimar hat entschieden, dass die Maskenpflicht, Mindestabstände und Schnelltests in Schulen nicht zulässig sind. All diese Dinge würden eine „Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen.“
11.04.2021 16:39
Aktualisiert: 11.04.2021 16:39
Lesezeit: 2 min

Das Amtsgericht Weimar hat ein Urteil gefällt, wonach Masken, Corona-Tests und Mindestabstände in Schulen nicht zulässig sind.

„Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im ,Pandemie‘-Geschehen.“

„Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine ,Infektion‘ mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereist aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts. Laut RKI-Berechnungen, wie Gutachter Prof. Dr. Kuhbandner ausführt, beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent. Das würde heißen: Auf zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98 falschpositive Schnelltest-Ergebnisse, welche man dann alle mit einem PCR-Test nachtesten müsste Ein (regelmäßiger) Zwang zum anlasslosen Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden, für das schon die medizinische Indikation fehlt, kann nicht auferlegt werden, weil er außer Verhältnis zu dem Effekt steht, der damit erreicht werden kann. Zugleich setzt der regelmäßige Zwang zum Test die Kinder psychisch unter Druck, weil so ihre Schulfähigkeit ständig auf den Prüfstand gestellt wird.“

Das Amtsgericht wird in einigen Ausführungen besonders deutlich: „Ausgehend von Erhebungen in Österreich, wo in Grundschulen keine Masken getragen werden, aber dreimal pro Woche flächendeckend Schnelltests vorgenommen werden, ergibt sich nach den Darlegungen des Gutachters Prof. Dr. Kuhbandner: 100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern. Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.“

„Die Anregung an das Familiengericht, zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung eine aus dem Tenor ersichtliche Regelung zu treffen, ist nach § 1666 BGB begründet. Eine Gefährdung des Kindes ist zu bejahen bei einer gegenwärtigen, in einem solchen Maß vorhandenen Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (Palandt-Götz, § 1666 Rn. 8). Eine solche Gefährdung liegt hier vor. Denn die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt.“

„Mit der Anordnung solcher Maßnahmen wird das Wohl der Kinder, wie dargestellt, gefährdet, § 1666 BGB. Die Lehrkräfte dürfen sie deshalb nicht anordnen. Auf die entsprechenden landesrechtlichen Verordnungen und die angeführte Allgemeinverfügung können sie sich dabei nicht berufen, da diese schon wegen ihrer Ungeeignetheit, die angestrebten Ziele zu erreichen, in jedem Fall aber wegen ihrer Unverhältnismäßigkeit gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen und damit verfassungswidrig und nichtig sind. Darüber hinaus haben die Kinder einen Rechtsanspruch auf zugänglichen Schulunterricht. Es erscheint nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand sehr wahrscheinlich, dass dieses Ergebnis im Hauptsacheverfahren bestätigt wird. Weitere Ausführungen bleiben einer Entscheidung dort vorbehalten.“

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Wall Street im Aufwind: Energie- und Bankensektor treiben Rallye an
06.01.2026

Die US-Aktienmärkte starteten mit starken Gewinnen in die Woche, angeführt von Energieerzeugern und dem Finanzsektor. Auftrieb erhielten...

DWN
Finanzen
Finanzen Wirtschaftliche Schwergewichte schlagen Alarm über neue Währung: Top-Ökonom fürchtet Panik
05.01.2026

Die Analyse ist ziemlich beunruhigend: Die USA befinden sich mitten in einem finanziellen Experiment. Wenn es schiefgeht, kann es in einer...

DWN
Panorama
Panorama Großflächiger Stromausfall in Berlin hält weiter an
05.01.2026

Auch am dritten Tag nach dem Ausfall sind rund 30.000 Haushalte ohne Elektrizität. Schulen bleiben teils geschlossen, Notunterkünfte...

DWN
Finanzen
Finanzen Wölfe der Wall Street: Ölaktien sind billig, Metalle und Bergbauaktien werden steigen
05.01.2026

Wall Street schaut bereits auf 2026 und setzt auf die nächste Runde der Rally. Ölaktien gelten plötzlich als Schnäppchen, Metalle und...

DWN
Politik
Politik Urteile für alle? Nur ein Bruchteil der Gerichtsurteile ist öffentlich zugänglich
05.01.2026

„Im Namen des Volkes“ – doch das Volk bekommt davon nur wenig zu sehen. Hunderttausende Gerichtsurteile verschwinden jedes Jahr in...

DWN
Finanzen
Finanzen DAX auf Rekordkurs: Konjunkturhoffnungen und Rüstungswerte treiben die Börse
05.01.2026

Zum Jahresauftakt zeigt der DAX Stärke: Anleger setzen auf eine konjunkturelle Erholung, während vor allem Rüstungsaktien kräftig...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kommunalverband fordert faire Verteilung der Sozialkosten
05.01.2026

Um die kommunalen Aufgaben trotz knapper Kassen langfristig zu sichern, schlägt der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) eine neue...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Flughäfen rechnen mit starkem Passagierplus im neuen Jahr
05.01.2026

Die deutschen Flughäfen blicken optimistisch auf das neue Jahr: Nach Berechnungen des Branchenverbands ADV könnte die Zahl der Fluggäste...