Deutschland

Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich

Das geplante Corona-Bundesgesetz hebelt die Verwaltungsgerichte aus. Es wird rechtlich nicht möglich sein, dass Bürger vor die Verwaltungsgerichte ziehen, um beispielsweise gegen die Ausgangssperren zu klagen.
16.04.2021 14:44
Aktualisiert: 16.04.2021 14:44
Lesezeit: 1 min
Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich
Bundeskanzlerin Angela Merkel kommt neben Jens Spahn (CDU, M), Bundesminister für Gesundheit, und Lothar H. Wieler (l), Präsident des Robert Koch-Instituts, zu einer Pressekonferenz in der Bundespressekonferenz zur Entwicklug beim Coronavirus (11. März 2021). (Foto: dpa)

Das Hauptproblem bei der Novelle zum Infektionsschutzgesetz ist, dass ein Ausfall des Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten der Länder stattfindet. Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen oder sein Recht geltend zu machen.

Bisher wurden alle Corona-Maßnahmen durch bestimmte Rechtsverordnungen oder durch kommunale Allgemeinverfügungen durchgesetzt. Dadurch hatten die Bürger die Möglichkeit, vor die Verwaltungsgerichte zu ziehen, um die Maßnahmen rechtlich überprüfen zu lassen. Doch gemäß der Novelle sollen von nun an alle Maßnahmen durch das Bundesgesetz selbst angeordnet werden, wodurch die Überprüfungsmöglichkeit vor den Verwaltungsgerichten komplett entfällt. Der Rechtsschutz ist nicht mehr gewährleistet. Einige Staatsrechtler argumentieren, dass zumindest der Weg vor das Bundesverfassungsgericht offensteht, weil es sich um ein Bundesgesetz handelt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bisher lediglich Folgenabwägungen (Beispiele HIER, HIER und HIER) vorgenommen, wenn es um die Corona-Maßnahmen ging.

Aus Artikel 19 Abs. 4 GG geht hervor: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.“

An dieser Stelle wird es besonders interessant. Denn „öffentliche Gewalt“ ist nicht gleichbedeutend mit Staatsgewalt. Dies zeigt sich besonders bei der Rechtsweggarantie. Hier gilt die rechtsprechende Gewalt nicht als öffentliche Gewalt. Es geht vielmehr um die Ausführung der Verwaltungsaufgaben durch beauftragte Behörden der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung.

Gesetze gelten nicht als Akt der öffentlichen Gewalt, wodurch das Corona-Bundesgesetz somit unberührt bleibt. Es findet eine Entziehung des Anwendungsbereichs der Rechtsschutzgarantie statt. Durch einen juristischen Trick werden die Corona-Maßnahmen in eine gesetzesform gepackt, damit der Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten umgangen wird. Doch die Rechtsgarantie ist nur dann gegeben, wenn die Bürger durch die öffentliche Gewalt, die eine enge Definition aufweist, in ihren Rechten verletzt werden.

Mit demselben juristischen Trick wurde durch das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit auch eine gesetzliche Ausnahmeregelung für das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen BYDFi im ausführlichen Test 2026

In deutschsprachigen Krypto-Foren hält sich eine Überzeugung besonders hartnäckig: Börsen ohne KYC-Pflicht sind unseriös, unsicher und...

DWN
Finanzen
Finanzen Commerzbank-Aktie: Unicredit greift deutsches Geldinstitut scharf an - und fordert strategische Neuausrichtung
20.04.2026

Im Ringen um die Commerzbank verschärft Unicredit den Ton und kritisiert zentrale Strukturen des Instituts. Die Commerzbank-Aktie zeigt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KI im Management: Warum Führung unersetzlich bleibt – Tipps von Experte Hilgenstock
20.04.2026

Künstliche Intelligenz verändert Management, Beratung und Mittelstand rasant. Doch ersetzt KI wirklich Führungskräfte – oder...

DWN
Politik
Politik Tankrabatt ab 1. Mai erreicht Verbraucher womöglich verspätet
20.04.2026

Mit dem Tankrabatt plant die Politik sinkende Spritpreise. Doch zwischen Gesetz und Zapfsäule liegen komplexe Mechanismen. Schon einmal...

DWN
Finanzen
Finanzen VW-Aktie unter Druck: Mehrere Belastungsfaktoren zugleich
20.04.2026

Die Volkswagen-Aktie zeigt sich angeschlagen, während externe Risiken und interne Debatten zunehmen. Gleichzeitig wächst die Unsicherheit...

DWN
Panorama
Panorama Japan: Erdbeben erschüttert den Norden Japans - Warnung vor Tsunami-Welle
20.04.2026

Das jüngste Japan-Erdbeben sorgt für Unruhe und weckt Erinnerungen an vergangene Katastrophen. Ein Tsunami-Alarm wurde ausgelöst,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen QVC-Insolvenz: Teleshopping-Sender steht vor dem Aus - was das für Kunden heißt
20.04.2026

Die QVC-Insolvenz erschüttert die Teleshopping-Branche und stellt ein jahrzehntelang erfolgreiches Geschäftsmodell infrage. Während der...

DWN
Finanzen
Finanzen Straße von Hormus: Nahost-Konflikt treibt Ölpreis aktuell kräftig nach oben, Aktienfutures unter Druck
20.04.2026

Die geopolitischen Spannungen im Nahen Osten eskalieren erneut und treiben die Ölpreise aktuell kräftig nach oben, während Aktienfutures...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutschland: Erzeugerpreise gehen kaum noch zurück - Iran-Krieg zeigt Folgen
20.04.2026

Kaum sinkende Erzeugerpreise und zugleich steigende Energiepreise: Die aktuellen Daten aus Deutschland deuten auf eine veränderte Lage...