Deutschland

Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich

Das geplante Corona-Bundesgesetz hebelt die Verwaltungsgerichte aus. Es wird rechtlich nicht möglich sein, dass Bürger vor die Verwaltungsgerichte ziehen, um beispielsweise gegen die Ausgangssperren zu klagen.
16.04.2021 14:44
Aktualisiert: 16.04.2021 14:44
Lesezeit: 1 min
Inhalt wird nicht angezeigt, da Sie keine externen Cookies akzeptiert haben. Ändern..
Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich
Bundeskanzlerin Angela Merkel kommt neben Jens Spahn (CDU, M), Bundesminister für Gesundheit, und Lothar H. Wieler (l), Präsident des Robert Koch-Instituts, zu einer Pressekonferenz in der Bundespressekonferenz zur Entwicklug beim Coronavirus (11. März 2021). (Foto: dpa)

Das Hauptproblem bei der Novelle zum Infektionsschutzgesetz ist, dass ein Ausfall des Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten der Länder stattfindet. Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen oder sein Recht geltend zu machen.

Bisher wurden alle Corona-Maßnahmen durch bestimmte Rechtsverordnungen oder durch kommunale Allgemeinverfügungen durchgesetzt. Dadurch hatten die Bürger die Möglichkeit, vor die Verwaltungsgerichte zu ziehen, um die Maßnahmen rechtlich überprüfen zu lassen. Doch gemäß der Novelle sollen von nun an alle Maßnahmen durch das Bundesgesetz selbst angeordnet werden, wodurch die Überprüfungsmöglichkeit vor den Verwaltungsgerichten komplett entfällt. Der Rechtsschutz ist nicht mehr gewährleistet. Einige Staatsrechtler argumentieren, dass zumindest der Weg vor das Bundesverfassungsgericht offensteht, weil es sich um ein Bundesgesetz handelt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bisher lediglich Folgenabwägungen (Beispiele HIER, HIER und HIER) vorgenommen, wenn es um die Corona-Maßnahmen ging.

Aus Artikel 19 Abs. 4 GG geht hervor: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.“

An dieser Stelle wird es besonders interessant. Denn „öffentliche Gewalt“ ist nicht gleichbedeutend mit Staatsgewalt. Dies zeigt sich besonders bei der Rechtsweggarantie. Hier gilt die rechtsprechende Gewalt nicht als öffentliche Gewalt. Es geht vielmehr um die Ausführung der Verwaltungsaufgaben durch beauftragte Behörden der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung.

Gesetze gelten nicht als Akt der öffentlichen Gewalt, wodurch das Corona-Bundesgesetz somit unberührt bleibt. Es findet eine Entziehung des Anwendungsbereichs der Rechtsschutzgarantie statt. Durch einen juristischen Trick werden die Corona-Maßnahmen in eine gesetzesform gepackt, damit der Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten umgangen wird. Doch die Rechtsgarantie ist nur dann gegeben, wenn die Bürger durch die öffentliche Gewalt, die eine enge Definition aufweist, in ihren Rechten verletzt werden.

Mit demselben juristischen Trick wurde durch das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit auch eine gesetzliche Ausnahmeregelung für das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zugelassen.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen US-Investoren strömen zu EARN Mining Cloud Mining und erzielen über 1.000 XRP pro Tag

Onchain-Daten zeigen, dass große Investoren bei einem XRP-Anstieg auf 3,10 US-Dollar Gewinne mitgenommen haben. Adressen mit Beständen...

DWN
Politik
Politik USA liefern wieder Waffen mit europäischem Geld
18.09.2025

Die USA nehmen Waffenlieferungen an die Ukraine wieder auf – doch diesmal zahlt Europa. Für Deutschland könnte das teuer und politisch...

DWN
Immobilien
Immobilien Immobilienmarkt Deutschland: Käufer kehren zurück, Zinsen steigen
18.09.2025

Der deutsche Immobilienmarkt lebt wieder auf. Mehr Käufer greifen zu, doch steigende Bauzinsen bremsen die Euphorie. Während die...

DWN
Politik
Politik Fed senkt Leitzins: Trump drängt auf geldpolitischen Kurswechsel
18.09.2025

Die US-Notenbank senkt erstmals seit Ende 2024 den Leitzins – ein Schritt, der tief in die innenpolitische Auseinandersetzung hineinragt....

DWN
Finanzen
Finanzen Inflation in Deutschland: Wieso sich so viele Deutsche Geld für Lebensmittel leihen
18.09.2025

Brot, Milch, Schulden: Mehr als die Hälfte der unter 50-Jährigen greift für Alltagsausgaben zum Kredit – oft bei der Familie. Wer...

DWN
Politik
Politik Draghi-Report: Ohne gemeinsame EU-Schulden verliert Europa gegen alle
18.09.2025

Ein Jahr nach seinem wegweisenden Draghi-Report warnt Mario Draghi vor einer dramatisch verschlechterten Lage der EU. Der ehemalige...

DWN
Finanzen
Finanzen Topmanager erwarten Trendwende bei Börsengängen
17.09.2025

Nach Jahren der Flaute sehen Topmanager eine Trendwende am Markt für Börsengänge. Warum Klarna den Wendepunkt markieren könnte und was...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Solar-Krise: Solarfirma Meyer Burger schließt Standorte - 600 Beschäftigten gekündigt
17.09.2025

Rettung geplatzt: Warum auch Investoren keinen Ausweg für den insolventen Solarmodul-Hersteller Meyer Burger sehen und was jetzt mit den...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Chinesische Waren: Europas Industrie gerät zunehmend unter Druck
17.09.2025

Chinesische Waren fluten Europa. Subventionen aus Peking drücken Preise, während Europas Industrie ins Hintertreffen gerät. Deutschland...