Jahrzehntelang herrschte beim Thema Mobilfunk in Politik und Wissenschaft das Dogma vor, die umstrittene Strahlung habe lediglich thermische Effekte und keine biologischen. Sie schade also gesundheitlich nicht, sofern gewisse, wegen der Fixierung auf den Wärmeaspekt großzügig zu definierende Grenzwerte eingehalten würden. Verantwortlich für diese einseitige Sichtweise war und ist ein in München eingetragener, nicht regierungsamtlicher Verein: die Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP), die laut dem einstigen Europa-Parlamentarier Jean Huss „sehr enge Verbindungen zu den Branchen hat, deren technische Neuentwicklungen von möglichst hoch angesetzten, zulässigen Grenzwerten in allen Frequenzbereichen elektromagnetischer Felder profitieren.“ Deren Richtlinien sind von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) förmlich anerkannt und vor über zwei Jahrzehnten auch von der EU übernommen worden und bilden ein scheinbar unumstößliches Bollwerk, unter dessen Vorgaben immer neuere, schnellere Mobilfunk-Standards eingeführt werden konnten.
Sofern international Studien und ärztliche Appelle auftauchten, die ein krankmachendes Potenzial der elektromagnetischen, künstlich gepulsten Hochfrequenz-Felder (EMF) namhaft machten, wurden
schlagkräftige Gegenargumente oder Gegenstudien ins Feld geführt, die sich als Resultate des wissenschaftlichen Mainstreams darstellten. Diese industriefreundliche Praxis wurde auch noch beibehalten, als 2018 die Ergebnisse der größten Handystrahlen-Studie der Welt, nämlich des regierungsamtlichen National Toxicology Program (NTP) in den USA darauf hindeuteten, dass die bisherigen Richtlinien zum Schutz der menschlichen Gesundheit bei Hochfrequenz-Exposition unzureichend sein dürften. 2019 stellten Harald Schumann und Elisa Simantke vom Journalistenteam Investigate Europe im Berliner „Tagesspiegel“ fest: „Eine wachsende Zahl von Studien deutet darauf hin, dass die für den Mobilfunk genutzte elektromagnetische Hochfrequenzstrahlung die menschliche Gesundheit schädigen kann… Die zuständigen Institutionen von der Weltgesundheitsorganisation über die EU-Kommission bis zum deutschen Bundesamt für Strahlenschutz überlassen es jedoch einem kleinen Kreis von Insidern, die Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung festzulegen. Doch dessen Mitglieder blenden viele unbequeme neue Erkenntnisse aus.“
Seit April 2021 aber können biologische Effekte der Mobilfunkstrahlung als wissenschaftlich bewiesen gelten: Im International Journal of Molecular Science legten David Schuermann und Meike Mevissen eine groß angelegte Überblicksstudie für die Schweizer Regierung vor, die unzweideutig aufzeigt, dass Strahlen-Exposition sogar schon im niedrigen Dosisbereich zu biologischen und gesundheitlich bedenklichen Effekten führen kann. Dank diesem vom Schweizer Umweltbundesamt finanzierten Review lässt sich nicht länger
intellektuell redlich bestreiten, dass die nun bald flächendeckend installierte, invasive Mobilfunkstrahlung Ursache so mancher körperlicher und nervöser Beschwerden durch die Auslösung von oxidativem Zellstress ist. Die umfassende Aufarbeitung von 223 Arbeiten lässt erkennen: „Die Produktion von reaktiven Sauerstoffspezies (ROS), die möglicherweise zu zellulärem oder systemischem oxidativem Stress führen kann, wurde häufig durch EMF-Exposition in Tieren und Zellen beeinflusst.“ Deutlich zeichnet sich im Gesamtüberblick ungeachtet der einen oder anderen schwächeren Studie als klarer Trend ab, dass die umstrittene Strahlung tatsächlich weit unterhalb der geltenden Grenzwerte „zu Veränderungen im zellulären oxidativen Gleichgewicht führen kann.“ Wie die Autoren erklären, sind namentlich Personen mit Vorerkrankungen anfällig für gesundheitliche Auswirkungen.
Dieses Resultat lässt übrigens auch das Phänomen der sogenannten Elektrhypersensibilität (EHS), unter dem bis zu zehn Prozent der Bevölkerung leiden, in anderem Licht erscheinen. Oft als „Aluhut-Träger“ diskriminiert und damit doppelt gestraft, erfahren Betroffene offenbar oxidativen Stress in ihren Körperzellen; ihre Beschwerden lassen regelmäßig spürbar nach oder verschwinden, wenn die EMF-Exposition verlassen oder durch Abschirmung aufgehoben wird. Dass die Ursache für EHS lediglich psychischer Natur sei, ist eine bislang verbreitete, reduktionistische Auffassung, die sich künftig verbietet.
Es ist also höchste Zeit, dass Politik, Industrie, Wirtschaft, Justiz, Behörden und auch die Kirchen das gesundheitsschädigende Potenzial von Mobilfunkstrahlung anerkennen und gebührend berücksichtigen. Hier ist ein folgenreiches Umdenken in der Gesellschaft gefordert, das wegen der grundrechtlich geforderten körperlichen Unversehrtheit Vorrang vor anderweitigen Rücksichtnahmen hat. Insbesondere Mobilfunk-Anlagen auf Kirchentürmen erweisen sich als keineswegs segensreiche Installationen.