Nach der Tötung einer 13-Jährigen in Wien wollen Österreichs regierende Konservative Abschiebungen ins Ausland beschleunigen. Die beiden 16 und 18 Jahre alten Verdächtigen aus Afghanistan wurden am Mittwoch aus der Polizeihaft in eine Justizanstalt überstellt. «Menschen, die von uns Schutz wollen und unsere Werte mit Füßen treten und das auch noch in Taten zum Ausdruck bringen, haben bei uns nichts verloren», sagte Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). Nach dem «barbarischen Mord» werde man über Änderungen bei Abschiebungen nachdenken.
Der 18-Jährige war wegen Drogendelikten und Diebstahls vorbestraft. Deshalb wurde ihm sein Status als subsidiär Schutzberechtigter aberkannt. Der 16-Jährige war Asylbewerber. Die Polizei ermittele zu weiteren möglichen Tatverdächtigen, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Zu Berichten über einen flüchtigen jungen Mann sagte er aus ermittlungstaktischen Gründen nichts.
Edtstadler verwies darauf, dass der 18-Jährige trotz dreier Verurteilungen gegen seine Abschiebung Berufung einlegen konnte. Österreichs Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sprach sich gegen ein Überdenken von Abschiebungen in das Krisenland Afghanistan aus, das die mitregierenden Grünen gefordert hatten. «Einen Abschiebestopp nach Afghanistan wird es mit mir nicht geben», sagte er.
Nach Ermittlungen der Polizei ging das Mädchen freiwillig in die Wohnung des 18-Jährigen mit. Dort sei sie unter Drogen gesetzt und sexuell missbraucht worden. Gerichtsmediziner stellten den Tod durch Ersticken und viele Blutergüsse fest. Die Leiche des Mädchens wurde am Samstag auf einem Grünstreifen in einer Wohngegend entdeckt.
Auch der Messerstecher von Würzburg, der drei Frauen umgebracht hatte, war bereits vor der Attacke am Freitag polizeibekannt und zeitweise in psychiatrischer Behandlung. Das ermittelnde LKA will nun ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag geben, um zu klären, ob der Migrant bei der Tat schuldunfähig war und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. Der Somalier ist legal in Deutschland und genießt sogenannten subsidiären Schutz.