Unternehmen

Buschmann will Insolvenzrecht bis Ende 2023 lockern

Bundesjustizminister Marco Buschmann will das Insolvenzrecht für Unternehmen bis Ende 2023 lockern. Es wäre eine Reaktion auf die drohende Überschuldung durch hohe Energie- und Rohstoffpreise.
21.09.2022 10:00
Lesezeit: 1 min

Die von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) angekündigte Lockerung des Insolvenzrechts mit Blick auf eine drohende Überschuldung von Unternehmen durch hohe Energie- und Rohstoffpreise soll bis Ende nächsten Jahres gelten. Dies sieht der Reuters am Dienstag vorliegende Entwurf einer Gesetzesänderung vor, den Buschmanns Ministerium zur Abstimmung an die übrigen Ministerien schickte. Die geplante Erleichterung betrifft nur die Insolvenzpflicht bei Überschuldung. Unternehmen sollen in dem Fall von der Antragspflicht ausgenommen werden, wenn ihr Fortbestand über den Zeitraum von vier Monaten hinreichend wahrscheinlich ist - statt bisher zwölf Monaten.

Aus der SPD gibt es aber weitergehende Forderungen, die Insolvenzantragspflicht ähnlich wie in der Corona-Krise bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ganz auszusetzen. „Das hat damals schon vielen Unternehmen geholfen. Das muss ziemlich zeitnah auf den Weg gebracht werden,“ sagte SPD-Vizefraktionschef Dirk Wiese zu Reuters.

Grüne stellen sich hinter Buschmanns Vorschlag

Die Grünen stellten sich hinter Buschmanns Vorschlag. „Unternehmen mit einem funktionierenden Geschäftsmodell müssen vor dem Energiepreisschock geschützt werden“, sagte ihr wirtschaftspolitischer Sprecher Dieter Janecek zu Reuters. Der Vorschlag einer Erleichterung bei der Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung aus dem Bundesministerium der Justiz ist sehr sinnvoll und muss jetzt zügig umgesetzt werden.“

Zum Zeitplan hieß es aus dem Justizministerium, die Kabinettsbefassung sei in den nächsten Wochen geplant. Die Beschlussfassung im Bundestag will das Ministerium dadurch beschleunigen, dass die Gesetzesänderung an ein laufendes Gesetzgebungsverfahren zur Abschaffung des Güterrechtsregisters angedockt wird. Dieses soll nun auch eine Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes vorsehen.

Insolvenzverwalter begrüßten die von Buschmann geplanten Änderungen. „Es ist hilfreich, dass die Politik nun ein Krisen-Schutzschirmverfahren aufspannt“, erklärte Lucas Flöther vom Gravenbrucher Kreis der Insolvenzverwalter. „Der vereinfachte Zugang zur Eigenverwaltung und verkürzte insolvenzrechtliche Prognosefristen unterstützen eine effektive und flexible Restrukturierung von Unternehmen - und können eine Alternative zur Verstaatlichung bieten.“

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