Politik

Karlsruhe erlaubt Schuldenaufnahme durch die EU

Das Bundesverfassungsgericht hat Beschwerden gegen die deutsche Beteiligung an der ersten großen Schuldenaufnahme durch die EU zurückgewiesen.
06.12.2022 12:00
Aktualisiert: 06.12.2022 12:00
Lesezeit: 1 min
Karlsruhe erlaubt Schuldenaufnahme durch die EU
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag in Karlsruhe. (Foto: dpa) Foto: Uli Deck

Deutschland darf sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU beteiligen. Der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts wies am Dienstag in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden gegen jenes Gesetz zurück, mit dem der Bundestag im vergangenen Jahr einer deutschen Beteiligung zustimmte.

Das Aufbauprogramm mit dem Namen „Next Generation EU“ soll den EU-Staaten helfen, nach der Pandemie wieder auf die Beine zu kommen. Dafür macht die EU-Kommission erstmals im großen Stil Schulden. Es geht um ein Volumen von 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018. Berücksichtigt man die Inflation, sind das inzwischen mehr als 800 Milliarden Euro. Einen Teil des Geldes bekommen die Länder als Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, den Rest als Darlehen. Ende 2058 sollen die Schulden spätestens beglichen sein.

Die größten Summen gehen an besonders hart getroffene Länder wie Italien und Spanien. Deutschland rechnete mit Zuschüssen von fast 26 Milliarden Euro netto. Das Geld soll etwa in Wasserstoff-Forschung, klimafreundliche Mobilität und ein digitaleres Bildungssystem fließen. Wiederum ist Deutschland laut Bundesrechnungshof mit voraussichtlich rund 65 Milliarden Euro größter Nettozahler. Die Behörde hatte von einer „Zäsur für die europäische Finanzarchitektur“ gesprochen und vor Risiken für den Bundeshaushalt gewarnt.

Die Kläger, darunter ein Bündnis um AfD-Gründer Bernd Lucke, argumentierten ähnlich: Sie befürchten, dass am Ende womöglich Deutschland die Rechnung allein begleichen muss, sollten Staaten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Es drohe über Jahrzehnte ein unkalkulierbarer Schuldensog. Außerdem habe das Programm keine Grundlage in den europäischen Verträgen.

Die Bundesregierung hatte die gemeinsame Schuldenaufnahme für den Wiederaufbaufonds in der mündlichen Verhandlung vor einigen Monaten verteidigt. Ein entschlossenes gemeinsames Handeln der Mitgliedstaaten sei in der damaligen Situation - im vom Lockdown geprägten Frühjahr 2020 - notwendig gewesen.

Die Verfassungsrichter hatten im April 2021 die deutsche Beteiligung im Eilverfahren ermöglicht. Denn ein Stopp hätte dem Gericht zufolge wirtschaftlich und politisch viel Schaden angerichtet. Allerdings räumten sie ein, dass die Möglichkeit eines Verfassungsverstoßes durchaus im Raum stand. Das wurde nun im Hauptverfahren geprüft. (dpa)

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Fachkräftemangel: Wer berät die Kunden, wenn 39.000 Verkäufer fehlen?
07.09.2026

Persönliche Beratung soll den stationären Handel vom Internet unterscheiden. Doch ausgerechnet beim Verkauf zeichnet sich Deutschlands...

DWN
Politik
Politik Industrieproduktion in Deutschland geht überraschend zurück
07.09.2026

Die deutsche Industrie startet mit einem unerwarteten Dämpfer in die zweite Jahreshälfte. Statt der erhofften Belebung ging die...

DWN
Politik
Politik Deutschland entkommt russischem Gas und landet in der nächsten Falle
07.09.2026

Deutschland hat sich vom russischen Pipelinegas gelöst und setzt nun stark auf Flüssiggas. Doch inzwischen kommt ein Großteil des...

DWN
Finanzen
Finanzen Nvidia-Aktie im KI-Boom: Billig, riskant, unverzichtbar?
07.09.2026

Die Nvidia-Aktie ist in zehn Jahren um fast 15.000 Prozent gestiegen und gilt heute als wichtigste Einzelaktie der Welt. Trotzdem nennen...

DWN
Finanzen
Finanzen VW-Aktie im Fokus: Volkswagen will Werk in Osnabrück verkaufen – VW-Werk soll Rüstungsstandort werden
07.09.2026

In Osnabrück steht ein traditionsreicher Industriestandort vor einem radikalen Wandel. Wo jahrzehntelang Cabrios und Sportwagen...

DWN
Politik
Politik Ballistische Rakete: Neue Schlagkraft für Deutschland – Bundeswehr-Marine testet Lora
07.09.2026

Ein Raketenschuss zwischen Irland und Island markiert einen möglichen Wendepunkt für die Bundeswehr. Mit der israelischen Lora könnte...

DWN
Finanzen
Finanzen Droneshield-Aktie nach Kurssturz vor der Trendwende? Es bleiben Risiken!
07.09.2026

Die Droneshield-Aktie kämpft nach massiven Kursverlusten um eine Stabilisierung. Technische Kaufsignale und operative Fortschritte wecken...

DWN
Politik
Politik Von der Leyen landet in Grönland und bringt Milliarden mit
07.09.2026

Ursula von der Leyen reiste erneut nach Grönland, diesmal mit neuen Investitionszusagen im Gepäck. Die EU will ihre Rolle in der Arktis...