Politik

Karlsruhe erlaubt Schuldenaufnahme durch die EU

Das Bundesverfassungsgericht hat Beschwerden gegen die deutsche Beteiligung an der ersten großen Schuldenaufnahme durch die EU zurückgewiesen.
06.12.2022 12:00
Aktualisiert: 06.12.2022 12:00
Lesezeit: 1 min
Karlsruhe erlaubt Schuldenaufnahme durch die EU
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag in Karlsruhe. (Foto: dpa) Foto: Uli Deck

Deutschland darf sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU beteiligen. Der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts wies am Dienstag in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden gegen jenes Gesetz zurück, mit dem der Bundestag im vergangenen Jahr einer deutschen Beteiligung zustimmte.

Das Aufbauprogramm mit dem Namen „Next Generation EU“ soll den EU-Staaten helfen, nach der Pandemie wieder auf die Beine zu kommen. Dafür macht die EU-Kommission erstmals im großen Stil Schulden. Es geht um ein Volumen von 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018. Berücksichtigt man die Inflation, sind das inzwischen mehr als 800 Milliarden Euro. Einen Teil des Geldes bekommen die Länder als Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, den Rest als Darlehen. Ende 2058 sollen die Schulden spätestens beglichen sein.

Die größten Summen gehen an besonders hart getroffene Länder wie Italien und Spanien. Deutschland rechnete mit Zuschüssen von fast 26 Milliarden Euro netto. Das Geld soll etwa in Wasserstoff-Forschung, klimafreundliche Mobilität und ein digitaleres Bildungssystem fließen. Wiederum ist Deutschland laut Bundesrechnungshof mit voraussichtlich rund 65 Milliarden Euro größter Nettozahler. Die Behörde hatte von einer „Zäsur für die europäische Finanzarchitektur“ gesprochen und vor Risiken für den Bundeshaushalt gewarnt.

Die Kläger, darunter ein Bündnis um AfD-Gründer Bernd Lucke, argumentierten ähnlich: Sie befürchten, dass am Ende womöglich Deutschland die Rechnung allein begleichen muss, sollten Staaten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Es drohe über Jahrzehnte ein unkalkulierbarer Schuldensog. Außerdem habe das Programm keine Grundlage in den europäischen Verträgen.

Die Bundesregierung hatte die gemeinsame Schuldenaufnahme für den Wiederaufbaufonds in der mündlichen Verhandlung vor einigen Monaten verteidigt. Ein entschlossenes gemeinsames Handeln der Mitgliedstaaten sei in der damaligen Situation - im vom Lockdown geprägten Frühjahr 2020 - notwendig gewesen.

Die Verfassungsrichter hatten im April 2021 die deutsche Beteiligung im Eilverfahren ermöglicht. Denn ein Stopp hätte dem Gericht zufolge wirtschaftlich und politisch viel Schaden angerichtet. Allerdings räumten sie ein, dass die Möglichkeit eines Verfassungsverstoßes durchaus im Raum stand. Das wurde nun im Hauptverfahren geprüft. (dpa)

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Blackchainmining kann XRP-Inhabern helfen, ein stabiles Einkommen von 6.777 US-Dollar pro Tag zu erzielen.

Im volatilen Kryptowährungsmarkt ist „stabile Rentabilität“ für viele Anleger zu einem zentralen Anliegen geworden. Trotz der...

DWN
Politik
Politik Nato-Generalsekretär Rutte zu Besuch in Kiew
03.02.2026

Russlands Angriffe auf die Ukraine treffen erneut die Energieinfrastruktur. Hunderttausende Menschen stehen ohne Heizung und Strom da....

DWN
Finanzen
Finanzen Zalando-Aktie bricht ein: TikTok-Konkurrenz verunsichert Anleger
03.02.2026

Ein einziger Analystenkommentar reicht – und schon rauscht die Zalando-Aktie in den Keller. Die Anleger fürchten, dass globale...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Teilzeit boomt: Wie Unternehmen, Branchen und Demografie die Quote treiben
03.02.2026

Das Angebot an Teilzeitjobs wächst seit Jahren, damit auch die Anzahl an Beschäftigen in Teilzeit – freiwillig oder nicht. Warum die...

DWN
Finanzen
Finanzen PayPal-Aktie sackt ab: Anleger von PayPal-Quartalszahlen geschockt – was jetzt droht
03.02.2026

Die PayPal-Aktie erlebt einen dramatischen Absturz nach enttäuschenden Quartalszahlen und einem überraschenden Chefwechsel. Die Anleger...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Entscheidungsautonomie: Warum Führungskräfte entscheiden dürfen, aber nichts bewirken
03.02.2026

Flache Hierarchien, Vertrauen und Agilität gelten als neue Leitbilder moderner Unternehmensführung. Doch hinter der Fassade...

DWN
Politik
Politik US-russischer Atomvertrag vor dem Aus: Risiken für die globale Sicherheitsordnung
03.02.2026

Der US-russische Atomvertrag läuft aus und beendet die letzte verbindliche nukleare Rüstungskontrolle zwischen Washington und Moskau....

DWN
Panorama
Panorama Sind Aldi und Lidl wirklich billiger als Supermärkte?
03.02.2026

Discounter oder Supermarkt – welche Preise sind tatsächlich günstiger? Aldi und Lidl liefern sich einen erbitterten Wettkampf, doch...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Silberpreis im Fokus: Anlegerinteresse und Industrienachfrage wachsen
03.02.2026

Der Silberpreis rückt im aktuellen geopolitischen Umfeld stärker in den Fokus der Märkte. Entwickelt sich Silber damit zu einem...