Politik

Karlsruhe erlaubt Schuldenaufnahme durch die EU

Das Bundesverfassungsgericht hat Beschwerden gegen die deutsche Beteiligung an der ersten großen Schuldenaufnahme durch die EU zurückgewiesen.
06.12.2022 12:00
Aktualisiert: 06.12.2022 12:00
Lesezeit: 1 min
Karlsruhe erlaubt Schuldenaufnahme durch die EU
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag in Karlsruhe. (Foto: dpa) Foto: Uli Deck

Deutschland darf sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU beteiligen. Der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts wies am Dienstag in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden gegen jenes Gesetz zurück, mit dem der Bundestag im vergangenen Jahr einer deutschen Beteiligung zustimmte.

Das Aufbauprogramm mit dem Namen „Next Generation EU“ soll den EU-Staaten helfen, nach der Pandemie wieder auf die Beine zu kommen. Dafür macht die EU-Kommission erstmals im großen Stil Schulden. Es geht um ein Volumen von 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018. Berücksichtigt man die Inflation, sind das inzwischen mehr als 800 Milliarden Euro. Einen Teil des Geldes bekommen die Länder als Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, den Rest als Darlehen. Ende 2058 sollen die Schulden spätestens beglichen sein.

Die größten Summen gehen an besonders hart getroffene Länder wie Italien und Spanien. Deutschland rechnete mit Zuschüssen von fast 26 Milliarden Euro netto. Das Geld soll etwa in Wasserstoff-Forschung, klimafreundliche Mobilität und ein digitaleres Bildungssystem fließen. Wiederum ist Deutschland laut Bundesrechnungshof mit voraussichtlich rund 65 Milliarden Euro größter Nettozahler. Die Behörde hatte von einer „Zäsur für die europäische Finanzarchitektur“ gesprochen und vor Risiken für den Bundeshaushalt gewarnt.

Die Kläger, darunter ein Bündnis um AfD-Gründer Bernd Lucke, argumentierten ähnlich: Sie befürchten, dass am Ende womöglich Deutschland die Rechnung allein begleichen muss, sollten Staaten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Es drohe über Jahrzehnte ein unkalkulierbarer Schuldensog. Außerdem habe das Programm keine Grundlage in den europäischen Verträgen.

Die Bundesregierung hatte die gemeinsame Schuldenaufnahme für den Wiederaufbaufonds in der mündlichen Verhandlung vor einigen Monaten verteidigt. Ein entschlossenes gemeinsames Handeln der Mitgliedstaaten sei in der damaligen Situation - im vom Lockdown geprägten Frühjahr 2020 - notwendig gewesen.

Die Verfassungsrichter hatten im April 2021 die deutsche Beteiligung im Eilverfahren ermöglicht. Denn ein Stopp hätte dem Gericht zufolge wirtschaftlich und politisch viel Schaden angerichtet. Allerdings räumten sie ein, dass die Möglichkeit eines Verfassungsverstoßes durchaus im Raum stand. Das wurde nun im Hauptverfahren geprüft. (dpa)

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Stellenabbau trotz hoher Umsätze: Elektroriese Media Markt plant Personalstreichung
16.09.2026

Media Markt und Saturn planen Stellenabbau: Trotz hoher Umsätze geraten Arbeitsplätze unter Druck. Nach Informationen der...

DWN
Finanzen
Finanzen Wall Street rutscht ab: Fed signalisiert dauerhaft höhere Zinsen
16.09.2026

Unerwartete Signale der US-Notenbank sorgen für Bewegung an den Märkten – erfahren Sie, welche Entwicklungen jetzt die Kurse belasten.

DWN
Politik
Politik Bedrohungen durch Russland: Von der Leyen will eigenen Artikel 4 für die EU
16.09.2026

Leipziger Sprengstoffdrohne als mahnendes Beispiel: Reicht die Nato aus, um die Sicherheit Europas zu gewährleisten?...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Investitionen in Europa: Der Osten gewinnt, der Westen besitzt
16.09.2026

Fabriken gehen nach Osten. Arbeitsplätze gehen nach Osten. Wo liegen die wertmäßig größten Projekte? Wem gehört das Kapital?

DWN
Finanzen
Finanzen Platzt die KI-Blase aufgrund des überhitzten Anleihemarktes?
16.09.2026

Ist der KI-Boom nur ein überzogener Hype? Wann ziehen die Investoren die Bremse - oder werden alle Erwartungen an die Einnahmen durch...

DWN
Politik
Politik Berlin-Wahl 2026: Pleite und schäbig? Was Berlin im Wahlkampf bewegt
16.09.2026

Kultur und Kunst im Überfluss, günstige Mieten und bei aller Atemlosigkeit eine gewisse "Jemütlichkeit" im Kiez – dieses Versprechen...

DWN
Politik
Politik Strafjustiz am Limit: 1,1 Millionen Strafverfahren auf Halde
16.09.2026

Deutschlands Staatsanwaltschaften kommen mit der wachsenden Zahl neuer Fälle kaum noch hinterher. Zur Jahresmitte 2026 lagen bundesweit...

DWN
Finanzen
Finanzen KI-Blase rückt in den Hintergrund, Zinsen werden zum Risiko
16.09.2026

Die KI-Blase galt lange als größte Sorge an den Finanzmärkten. Doch nun fürchten globale Investoren vor allem einen plötzlichen...