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Heizungsgesetz: Ein Überblick über die Details

Lesezeit: 2 min
08.09.2023 09:53  Aktualisiert: 08.09.2023 09:53
Das Heizungsgesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden. Nach größeren Änderungen dürften nun alle drei Ampel-Fraktionen im Bundestag zustimmen. Ein Überblick über die Details.
Heizungsgesetz: Ein Überblick über die Details
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat das Heizungsgesetz endlich über die Bühne bekommen. (Foto: dpa)

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Das Heizungsgesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden. Es hat über Monate für Streit innerhalb der Ampel-Koalition gesorgt und Teile der Bevölkerung verunsichert. Nach größeren Änderungen dürften nun alle drei Ampel-Fraktionen im Bundestag zustimmen. Ein Überblick:

INKRAFTTRETEN

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - so der offizielle Titel - soll ab dem 1. Januar 2024 gelten, zunächst vor allem in Neubaugebieten. Viele Regelungen greifen allerdings erst in den kommenden Jahren. Das GEG soll so schrittweise für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich sorgen, der seinen Klimazielen noch hinterherhinkt.

KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG

Für die Wärmewende in Deutschland wird eine verpflichtende und flächendeckende Wärmeplanung eingeführt. Diese muss in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab 2026 und für die restlichen Gemeinden ab 2028 vorliegen.

WANN MÜSSEN HEIZUNGEN AUSGETAUSCHT WERDEN?

Grundsätzlich sollen Heizungen künftig zunächst mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Funktionierende Heizungen können aber weiter laufen und bei Bedarf auch repariert werden.

TECHNOLOGIEOFFENHEIT

Neben Wärmepumpen und dem Anschluss an ein Fernwärmenetz ist auch der Einbau von Pellet- und Holzheizungen nach 2024 sowohl in Bestands- als auch Neubauten erlaubt.

WAS IST MIT GAS- UND ÖLHEIZUNGEN?

Der Einbau von Gasheizungen ist auch nach 2024 erlaubt - wenn sie wasserstofftauglich sind, also später umgerüstet werden können. Auch eine verpflichtende Beratung ist vorgesehen. Dabei soll vor allem auf die erwartete Kostensteigerung für Gasheizungen wegen der ab 2028 kommenden Aufschläge im Rahmen des CO2-Zertifikatehandels hingewiesen werden. Falls einem Haushalt künftig kein grüner Wasserstoff für Heizungen zur Verfügung stehen sollte, gelten ab 2029 zeitlich gestaffelte Auflagen: Ab 2029 muss in neu eingebauten Gasheizungen dann 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent Biogas eingesetzt werden. Moderne Ölheizungen, die 65 Prozent erneuerbare Kraftstoffe beimischen können, können im Bestand weiter eingebaut werden.

FÖRDERUNG

Der Umstieg auf eine klimafreundlichere Heizung wie eine Wärmepumpe soll mit bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten gefördert werden. Jede Modernisierung soll mit einem Sockelbetrag von 30 Prozent der Investition angeschoben werden. Für Personen mit zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro soll der Staat weitere 30 Prozent der Investitionskosten übernehmen. Wenn die Heizung bis 2028 ausgetauscht wird, sollen weitere 20 Prozent übernommen werden. Allerdings wird eine Maximalförderung von 70 Prozent festgelegt. Das Geld - es wird mit Milliarden gerechnet - soll aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen. Außerdem sind Kredite der Förderbank KfW mit verbilligten Sonderkonditionen beim Zins geplant - für Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 90.000 Euro im Jahr.

WAS KOMMT AUF MIETER ZU?

Die Vermieter können bei einer Förderung bis zu zehn Prozent der nicht übernommenen Kosten auf die Miete umschlagen. Allerdings ist zugleich eine maximale Mieterhöhung von 50 Cent pro Quadratmeter vereinbart worden. Wird der Heizungstausch mit weiteren Modernisierungsmaßnahmen kombiniert, soll die Gesamtkappungsgrenze in den meisten Fällen bei drei Euro liegen. Das soll den Mieterinnen und Mietern Planbarkeit geben. Zusätzlich gibt es eine schützende Sozialklausel, falls die Miete durch die Modernisierung auf mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens ansteigt. (Reuters)


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