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Thüringer Landtag hebt Höckes Immunität auf

Lesezeit: 2 min
08.09.2023 16:02  Aktualisiert: 08.09.2023 16:02
Schon wieder hat der Thüringer Landtag die Immunität von Björn Höcke aufgehoben. Denn die Staatsanwaltschaft wirft dem Thüringer AfD-Chef Volksverhetzung vor.

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Der Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke wird sich demnächst einer Anklage wegen Volksverhetzung gegen ihn stellen müssen: Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hat nach übereinstimmenden dpa-Informationen aus Ausschusskreisen am Freitag den Weg für eine Anklage der Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen ihn freigemacht. Außer den drei AfD-Abgeordneten stimmten demnach alle anwesenden Parlamentarier der erneuten Aufhebung der Immunität Höckes zu. Höcke selbst äußerte auf der Plattform X (früher Twitter), seine Immunität sei bereits zum siebten Mal aufgehoben worden und schrieb von einer «Justizkeule gegen Dissidenten».

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wirft Höcke vor, sich durch einen Beitrag beim sozialen Netzwerk Telegram der Volksverhetzung schuldig gemacht zu haben. Konkret geht es um einen Beitrag, der auf Höckes Telegram-Kanal im Jahr 2022 erschienen war. In dem Post geht es um eine Gewalttat in Ludwigshafen. Höcke schrieb unter anderem: «Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen "Allahu Akbar" schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den "ungläubigen" Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.»

Landtagsabgeordnete genießen grundsätzlich Immunität, also Schutz vor Strafverfolgung. Wenn eine Staatsanwaltschaft gegen sie ermitteln will, muss der Justizausschuss des Landtages diesen Ermittlungen zustimmen. Sollte die Staatsanwaltschaft im Ergebnis ihrer Ermittlungen Anklage gegen einen Landtagsabgeordneten erheben wollen, muss das Gremium dieser Anklageerhebung ebenfalls zustimmen.

Nach Angaben aus Ausschusskreisen heißt es in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Mühlhausen an die Mitglieder des Justizausschusses, dass wegen der Äußerungen Höckes bei Telegram aus dem vergangenen Jahr eine Verurteilung wegen Volksverhetzung wahrscheinlich sei.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen bestätigte nach der Entscheidung des Justizausschusses, dass die Behörde Anklage gegen Höcke wegen des Telegram-Posts erheben will. Dies solle zeitnah geschehen.

Im Mai 2023 hatte bereits die Staatsanwaltschaft Halle Anklage gegen Höcke erhoben. Sie wirft ihm das öffentliche Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation vor. Höcke habe in einer öffentlichen Rede vor etwa 250 Zuhörern im Jahr 2021 in Merseburg die SA-Losung «Alles für Deutschland!» verwendet, hatten die Strafverfolger damals mitgeteilt. In einer Einlassung zu diesem Vorwurf habe Höcke «die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt».

Gleichzeitig hob der Justizausschuss des Thüringer Landtages nach dpa-Informationen aus Ausschusskreisen auch die Immunität eines anderen AfD-Abgeordneten auf: Die Staatsanwaltschaft Erfurt habe beantragt, gegen Torsten Czuppon wegen des Verdachts der Beleidigung ermitteln zu können, nachdem dieser im Juni 2023 den Sprecher der Ahmadiyya-Gemeinde in Erfurt, Suleman Malik, verbal attackiert haben soll, hieß es. Auch diesen Antrag billigte der Ausschuss mit der Mehrheit der anwesenden Abgeordneten. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt wollte sich zu dem Antrag seiner Behörde nicht äußern.

Der Polizeibeamte Czuppon ist bereits in einem anderen Fall vom Amtsgericht Erfurt wegen der Verfolgung Unschuldiger zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/th/gu)


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