Der Bundestag hat die staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Das am Freitag beschlossene Gesetz sieht vor, dass eine Stiftung erst gefördert wird, wenn die Partei, der sie nahe steht, mindestens dreimal hintereinander in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten ist. Die jeweilige Partei darf nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen sein. Und die Stiftung muss die Gewähr bieten, aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung einzutreten.
Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben ihnen nahestehende Stiftungen. Diese leisten politische Bildungsarbeit im In- und Ausland, sind im Bereich politischer Forschung und Beratung tätig und vergeben Stipendien für hochbegabte Studentinnen und Studenten.
Das Gesetz wurde von SPD, Grünen, FDP, Union und von der Linken getragen. Die AfD protestierte vehement dagegen, weil sie sich dadurch benachteiligt sieht. Sie sitzt erst in der zweiten Wahlperiode im Bundestag. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat damit momentan keinen Anspruch auf eine Förderung. Zudem dürfte künftig das geforderte Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung zum Hindernis werden, weil zwei AfD-Landesverbände - Thüringen und Sachsen-Anhalt - inzwischen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind. Die AfD als Ganzes gilt als rechtsextremistischer Verdachtsfall.
„Kein Geld für Verfassungsfeinde“
„Die wichtigster Regelung ist ganz klar: Kein Geld für Verfassungsfeinde“, sagte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner. Konstantin von Notz (Grüne) betonte, für alle Stiftungen gelte: „Wer Extremistinnen und Extremisten gezielt hinter sich versammelt und sich zu deren Sprachrohr macht, der darf nicht staatlich gefördert werden.“ Für die Linke hielt Clara Bünger der AfD vor: „Wenn die AfD mit diesem Gesetz ein Problem hat, dann bedeutet das nur, dass sie als Partei mit der Demokratie und unseren demokratischen Werten insgesamt ein Problem hat.“
Stephan Thomae von der FDP wies darauf hin, dass die Stiftungen große Freiheit bei der Verwendung der Mittel haben. „Aber eines ist doch klar: Dass sie diese Mittel nicht und niemals gegen diese Demokratie zum Einsatz bringen dürfen.“ Auch der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling betonte: „Dieses Gesetz richtet sich überhaupt gar nicht gegen irgendeine Partei, sondern es verlangt vielmehr ausdrücklich ein Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung - und zwar von allen Parteien, die eine Finanzierung ihrer politischen Stiftungen erhalten wollen.“
Dagegen bewertete der AfD-Abgeordnete Albrecht Glaser das Gesetz als verfassungswidrig und sprach von einem „AfD-Verhinderungsgesetz“. Er hielt den anderen Parteien vor: „Sie delegitimieren diesen Staat durch Selbstbedienung der politischen Klasse.“ Erika Steinbach, die Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, sprach von einer „gezielten Ausgrenzung einer wichtigen oppositionellen Kraft“. Der Bundestag habe „ganz offen eine beklemmende Demokratieverachtung deutlich gemacht, die jedem autoritären Land zur Ehre gereichen würde“.
Die gesetzliche Regelung wurde nötig, da das Bundesverfassungsgericht nach einer AfD-Klage die bisherige Förderpraxis im letzten Februar verworfen hatte. Das Zuteilen von Globalzuschüssen im Bundeshaushalt genüge den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, urteilten die Richter. Die AfD will nun auch gegen das Gesetz in Karlsruhe vorgehen. (dpa)