Immobilien

Die Reform von Olaf Scholz wackelt: Noch mehr Klagen gegen Grundsteuer

Die Klagen gegen die Grundsteuer werden immer zahlreicher im Land. Jetzt sind zwei neue Urteile aus Nordrhein-Westfalen bekanntgeworden. Dort geht es erstmals explizit um Eigentumswohnungen in Düsseldorf und Köln. Die Eigentümer halten ihre Bescheide für völlig überzogen. Was Eigentümer-Verband Haus & Grund und Bund der Steuerzahler Betroffenen jetzt empfehlen.
11.01.2024 12:17
Aktualisiert: 11.01.2024 12:17
Lesezeit: 3 min

Nach Berlin und Rheinland-Pfalz sind jetzt auch in Nordrhein-Westfalen zwei von Haus & Grund Deutschland und dem Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützte Klagen bei den Finanzgerichten eingereicht worden. Damit setzen beide Verbände ihr Engagement fort und helfen weiteren Eigentümern, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen. Die Aktenzeichen lauten:

  • Finanzgericht Berlin-Brandenburg: 3 K 3142/23
  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz: 4 K 1205/23
  • Finanzgericht Köln: 4 K 2189/23
  • Finanzgericht Düsseldorf: 11 K 2310/23 Gr und 11 K 2309/23 Gr

Darüber hinaus unterstützen beide Verbände inzwischen ein Beschwerde-Verfahren als Musterklage, in dem das Finanzgericht Rheinland-Pfalz gegen zwei Grundsteuerwertbescheide im vergangenen Jahr noch die Aussetzung der Vollziehung im einstweiligen Rechtsschutz wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Bewertung gewährt hatte. Diese Verfahren sind nun beim Bundesfinanzhof anhängig, weil das Finanzamt gegen den Beschluss des Finanzgerichts Beschwerde erhoben hat. Hier die Aktenzeichen: II B 79/23 und II B 78/23.

Klagen gegen das Bundesmodell

Die Klagen vor den Finanzgerichten und das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof richten sich alle gegen die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell. Die neue Bewertung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisher geltende Bewertung für die Grundsteuer als verfassungswidrig erklärte und der Gesetzgeber aufgefordert war, ein neues Bewertungsverfahren zu schaffen. Die neue Grundsteuer soll aufgrund der Bescheide über den Grundsteuerwert und die darauf festgesetzten Grundsteuermessbeträge von den Kommunen ab 2025 erhoben werden.

Haus & Grund und Bund der Steuerzahler halten die neue Bewertung im Bundesmodell für verfassungswidrig und unterstützen das Ziel, das neue Bewertungsverfahren vom Bundesverfassungsgericht erneut prüfen zu lassen. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein von den Verbänden in Auftrag gegebenes Gutachten von Prof. Gregor Kirchhof aus dem vergangenen Jahr. Das Gutachten wird im Rahmen der Klagen und der Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof zur Begründung eingebracht. Gerade die pauschal anzusetzenden Mieten bei der Bewertung der Grundstücke und die Bodenrichtwerte beeinflussen die Werte der Grundstücke deutlich, kritisieren Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke und BdSt-Präsident Reiner Holznagel.

Neue Fälle in Nordrhein-Westfalen

  • In Düsseldorf geht es um zwei Eigentumswohnungen im selben Objekt (Baujahr 1955) derselben Eigentümerin. Die erste Wohnung ist 58, die zweite Wohnung ist 60 Quadratmeter groß. Aufgrund des Ansatzes eines höheren pauschalen Mietwertes für die kleinere Wohnung wurde hier ein Grundsteuerwert von 164.000 Euro festgestellt. Damit liegt die kleinere Wohnung rund 20.000 Euro über dem Wert der größeren Wohnung.
  • In Köln handelt es sich ebenfalls um eine Eigentumswohnung mit 54 Quadratmeter. Hier wurde ein Bodenrichtwert von 2.280 Euro angesetzt. Die Eigentümer besitzen ein weiteres Grundstück in unmittelbarer Nähe mit besserer örtlicher Lage. Dort wird ein deutlich geringerer Bodenrichtwert in Höhe von 530 Euro angesetzt. Doch diese Lage weist die bessere Infrastruktur auf, ist als Wohngebiet beliebter und befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft der Eigentumswohnung. Beim beklagten Grundstück führt der Ansatz des Bodenrichtwertes zudem zu einer Wertsteigerung von 130 Prozent zu der bisherigen Bewertung.

Beschwerde-Verfahren in Rheinland-Pfalz

Mittlerweile hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in zwei weiteren Fällen die Aussetzung der Vollziehung zweier Grundsteuerwertfeststellungsbescheide beschieden. Verfahrensrechtlich bedeutet dies, dass die festgesetzte Steuer nicht gezahlt und vollstreckt werden kann, bis im Hauptsacheverfahren (Klage) endgültig entschieden ist. Dies würde bedeuten, dass in den beiden betroffenen Fällen eine festgesetzte Grundsteuer ab 2025 nicht gezahlt werden muss, solange die Aussetzung der Vollziehung weiter besteht. Gegen diesen Beschluss hat aber das Finanzamt Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof erhoben, sodass das einstweilige Verfahren nun vor dem höchsten deutschen Steuergericht, verhandelt werden muss. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in diesem Verfahren erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Bewertung im Bundesmodell begründet. Mittlerweile unterstützen beide Verbände auch hier die Eigentümer im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzhof. Beide Verbände wollen somit eine höchstrichterliche Entscheidung herbeiführen. Nur so kann Klarheit für die Eigentümer und Kommunen geschaffen werden.

Das können Eigentümer jetzt tun

Mit ihren Musterklagen lassen Haus & Grund und Bund der Steuerzahler prüfen, ob die Neubewertung der Grundstücke nach dem Bundesmodell verfassungsmäßig ist. Eigentümer können sich auf diese Musterklage berufen und Einspruch gegen ihren Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert beim Finanzamt einlegen sowie das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragen. Kommt das Finanzamt dem Antrag nach, bleibt das Einspruchsverfahren bis zu einem Urteil in der Musterklage offen. Grundsätzlich gilt allerdings, dass bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Frage der Verfassungsmäßigkeit aufgrund der aktuell festgestellten Grundsteuer- oder Äquivalenzwerte und der darauf beruhenden Grundsteuermessbeträge zum 1. Januar 2025 die Grundsteuer neu feststellen werden. Die hier neu bekannt gegebenen Werte müssen die Eigentümer zunächst gezahlt werden.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Gold als strategischer Anker: Warum physische Substanz zählt

Wo sich die wirtschaftlichen Gewichte grundlegend verschieben, suchen Unternehmen sowie Privatanlegerinnen und Privatanleger nach...

DWN
Panorama
Panorama Immer mehr Deutsche ziehen nach Polen: Das steckt hinter dem Trend
07.11.2026

Deutsche kommen längst nicht mehr nur nach Polen, um ihr Auto zu betanken oder deutlich günstiger im Supermarkt einzukaufen. Sie kommen...

DWN
Finanzen
Finanzen Poker um EZB-Spitze: Wer folgt auf Christine Lagarde?
07.11.2026

Die Eurostaaten suchen nach einem neuen Präsidenten für die Europäische Zentralbank. Schon in wenigen Tagen könnte über die Nachfolge...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KfW-ifo-Mittelstandsbarometer: Mittelstand hofft auf Aufschwung – doch beim Personal bleibt die Bremse angezogen
07.11.2026

Deutschlands Mittelstand gewinnt wieder Zuversicht: Das Geschäftsklima hat sich im Oktober zum sechsten Mal hintereinander verbessert....

DWN
Technologie
Technologie Dacia Duster im Test: Wenn die Reichweite an der Grenze zur Unwahrscheinlichkeit liegt
07.11.2026

1.410 Kilometer Reichweite, Allradantrieb und drei Antriebstechnologien in einem Auto: Der Dacia Duster Hybrid 4x4 verspricht erstaunlich...

DWN
Politik
Politik Schweden bestätigt Taurus-Lieferung: Marschflugkörper erreicht mehr als 500 Kilometer
07.11.2026

Schweden hat erstmals bestätigt, bereits Taurus-Marschflugkörper erhalten zu haben. Die Waffe kann Ziele in mehr als 500 Kilometern...

DWN
Finanzen
Finanzen 26 Prozent an einem Tag: Warum Duolingo plötzlich an meinen Chipaktien vorbeizieht
07.11.2026

Für meine Chipaktien war es ein schlechter Börsentag: Nvidia, Micron und Iren gerieten deutlich unter Druck. Ganz anders Duolingo. Die...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Polestar 5 im Test: Angriff auf Porsche und Audi – mehr Luxus für weniger Geld?
07.11.2026

Mit dem Polestar 5 wollen die Schweden Porsche und Audi im Luxussegment angreifen. Bis zu 884 PS, 678 Kilometer Reichweite und elektrisch...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Wertvollste Marken 2026: Apple ist auf Platz eins, Tesla hat am meisten verloren
07.11.2026

Welche Unternehmen führen das Ranking der wertvollsten Marken 2026 an, welche gewinnen besonders stark und welche verlieren an Bedeutung?...