Gerichtsurteil enthüllt Informationsmangel der EU-Kommission
Dieses Urteil kann zwar vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden, doch für von der Leyen kommt dieses Gerichtsurteil zur Unzeit. Von der Leyen hofft auf Wiederwahl als Präsidentin der EU-Kommission, negative Publicity kann sie da überhaupt nicht gebrauchen. Die Anschuldigungen sind teilweise schwerwiegend.
Während der Pandemie verhandelte die EU-Kommission in den Jahren 2020 und 2021 im Namen der Mitgliedstaaten mit Pharmaunternehmen über Hunderte Millionen Dosen des Covid-Impfstoffs. Das Vorgehen wurde wiederholt kritisiert, da die Verträge nur teilweise öffentlich gemacht wurden oder weil es Verzögerungen bei der Lieferung des Impfstoffs gab. Unter anderem ermittelt die Europäische Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang.
Keine ausreichende Begründung
Im Jahr 2021 beantragten EU-Abgeordnete und Privatpersonen Zugang zu den Verträgen. Die EU-Kommission unter Leitung der deutschen CDU-Politikerin von der Leyen gewährte diesen jedoch nur teilweise. Deshalb klagten Parlamentarier und Privatpersonen und bekamen nun teilweise Recht. Das Urteil wurde einen Tag vor der Abstimmung im Europäischen Parlament über eine zweite Amtszeit von Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin verkündet.
Das Gericht bemängelte, dass die EU-Kommission nicht ausreichend begründet habe, warum ein weitergehender Zugang zu den Klauseln über Entschädigungsregeln die geschäftlichen Interessen der Unternehmen beeinträchtigen würde. Die EU-Kommission verweigerte auch den Zugang zu den Dokumenten mit Verweis auf den Schutz der Privatsphäre von Personen. Die Kläger hätten jedoch den besonderen Zweck des öffentlichen Interesses an der Veröffentlichung der Daten ordnungsgemäß nachgewiesen: Es sei nur dann überprüfbar, dass kein Interessenkonflikt bestehe, wenn die Namen und beruflichen Rollen der an den Verträgen beteiligten Personen offengelegt werden.
Der Deal mit Biontech und Pfizer war 35 Milliarden Euro schwer und soll weitestgehend nur auf Zuruf bzw. per SMS erfolgt sein. Die Richter in Luxemburg kritisierten die Geheimhaltung und sehen einen Verstoß gegen EU-Recht.