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Moderna-Impfstoff: EU-Kommission unterzeichnet Vertrag über Coronavirus-Impfstoffe

Die Covid-19-Pandemie beschäftigt weiterhin die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen: Die EU-Kommission hat einen neuen Rahmenvertrag mit Pharmakonzern Moderna über den Kauf ihres mRNA-Corona-Impfstoffs geschlossen. Dies sei notwendig, um sich auf künftige Notlagen vorzubereiten. Die Kosten für den Vertrag wurden nicht offengelegt.
30.01.2025 16:00
Lesezeit: 3 min

Die EU-Kommission hat mit Moderna einen neuen Rahmenvertrag für Corona-Impfstoffe vereinbart, wie das Nachrichtenportal European Newsroom (enr) mitteilt. Obwohl die WHO im Mai 2023 die Covid-19-Pandemie offiziell für beendet erklärte, bereitet sich die EU weiterhin auf mögliche Notlagen vor.

Moderna: EU-Kommission bestellt 146 Millionen Corona-Impfstoffdosen

HERA, die EU-Behörde für Gesundheitskrisenvorsorge, unterzeichnete das Abkommen für 17 Länder, von denen 15 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind. Im Rahmen des neuen Abkommens haben die beteiligten Staaten die Möglichkeit, insgesamt bis zu 146 Millionen Dosen des mRNA-basierten Covid-19-Impfstoffs von Moderna zu ordern. Eine Mindestabnahmemenge wurde dabei nicht festgelegt. Die Laufzeit des Abkommens beträgt bis zu vier Jahre.

Moderna Impfstoff: Erneuter EU-Zuschlag für Spikevax

Moderna kann seinen Corona-Impfstoff weitere vier Jahre in Europa vertreiben, wie auch das Fachportal APOTHEKE ADHOC berichtet. Der Konzern hat im Rahmen einer Ausschreibung den Zuschlag für die Belieferung der EU sowie Norwegen und Nord-Mazedonien mit seinem mRNA-Impfstoff erhalten.

Gemäß der Vereinbarung kann Moderna seinen Covid-Impfstoff in mehreren Verabreichungsformen, unter anderem als Fertigspritze, anbieten. Letztere ist die bevorzugte Produktvariante, da sie das Risiko von Verabreichungsfehlern verringern und Zeit sparen kann.

Die Vielfalt des Angebots und die Verfügbarkeit von Impfstoffformaten wie Fertigspritzen seien essenziell, um die Impfraten zu erhöhen und die Effizienz von Impfkampagnen zu verbessern, erklärt Chantal Friebertshäuser, Senior Vice President, General Manager Europe & Middle-East.

Im September 2024 hatte die EU-Kommission die Marktzulassung einer aktualisierten Formulierung des von Moderna entwickelten mRNA-Impfstoffs Spikevax erteilt, der auf die SARS-CoV-2-Variante JN.1 abzielt. Der Impfstoff kann eingesetzt werden ab einem Alter von sechs Monaten.

Vorsorge für künftige Pandemien

Der EU-Kommissarin für Gleichstellung, Krisenvorsorge und -management, Hadja Lahbib, zufolge sei die Bestellung notwendig, um auf künftige Krisensituationen vorbereitet zu sein. Zudem würde sich die Lagerung der Impfdosen unkompliziert gestalten. Konkret erklärte sie: „Der Impfstoff kann in Standardgefriergeräten, wie sie auch für Routineimpfstoffe genutzt werden, gelagert und in vorgefüllten Spritzen bereitgestellt werden.“ Weiter heißt es hierzu: „Dies könnte insbesondere in Notlagen von Bedeutung sein, da er bei regulären Gefriertemperaturen gelagert werden kann und keine Ultratiefkühlung erforderlich ist. Dadurch kann der Impfstoff noch schneller und sicherer geliefert werden.“

EU macht Kosten nicht öffentlich

Die Kosten für den neuen Rahmenvertrag bleiben allerdings unklar. Der Preis einer einzelnen Dosis wurde auch bei diesem Abkommen nicht öffentlich gemacht. Die Frage der Offenlegung und Nachvollziehbarkeit bei der Beschaffung von Impfstoffen bleibt damit weiter Thema in der Europäischen Union.

Während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 verantwortete Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine massive Impfstoffbeschaffung. Sie handelte einen Vertrag über etwa 1,8 Milliarden Dosen gegen Covid-19 des Pfizer-Impfstoffs aus, ohne den Kaufpreis transparent zu machen.

Pfizer-Deal: Gericht weist Klage gegen von der Leyen ab

Im April 2021 deckte die New York Times den umstrittenen Impfstoffkauf auf. Die EU-Kommission verweigerte jedoch die Offenlegung von SMS-Nachrichten zwischen Ursula von der Leyen und Pfizer-CEO Albert Bourla.

Die New York Times reichte daraufhin Klage ein. Parallel dazu reichte der Belgier Frédéric Baldan Strafanzeige gegen von der Leyen ein, die jedoch kürzlich von einem belgischen Gericht als unzulässig abgewiesen wurde.

Die Kommission bestätigte im Vorfeld die Existenz der Nachrichten. Allerdings erklärte man, dass diese keine Vertragsverhandlungen enthielten und nicht gespeichert wurden.

Umstrittener Imfstoff-Deal für 35 Milliarden Euro

Das Urteil bedeutet für von der Leyen nur einen Teilsieg, kein Ende der juristischen Aufarbeitung. Es besteht weiterhin ein großes öffentliches Interesse an der Angelegenheit. Schließlich handelt es sich bei dem strittigen Vertrag mit Pfizer um Impfstoffdosen im Wert von über 35 Milliarden Euro. Viele davon wurden nicht gebraucht.

Der belgische Staatsbürger Baldan kritisierte die fehlende Aufarbeitung. „Die EU ist nun ein Raum der Unfreiheit, Unsicherheit und Ungerechtigkeit geworden“, erklärte er nach seiner Niederlage vor Gericht.

Demgegenüber äußerte sich von der Leyens Anwalt zufrieden. Die Anschuldigungen seien falsch gewesen. Die EU-Kommission wollte den Fall nicht kommentieren.

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Mirell Bellmann

Mirell Bellmann schreibt als Redakteurin bei den DWN über Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Zuvor arbeitete sie für Servus TV und den Deutschen Bundestag.

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