Unternehmen

Google: Milliardenstreits um Marktmissbrauch

Google steht erneut unter Druck: Die Preissuchmaschine Idealo verlangt Milliarden, weil der US-Konzern angeblich seit Jahren seine Marktmacht missbraucht. Vor dem Landgericht Berlin muss sich Google nun gegen den Vorwurf verteidigen, Wettbewerber systematisch benachteiligt zu haben. Während Idealo auf Schadensersatz in Milliardenhöhe pocht, prüft auch die EU-Kommission, ob Google bei der Darstellung von Medieninhalten erneut gegen Wettbewerbsrecht verstoßen hat – und damit seine Macht im digitalen Markt weiter zementiert.
13.11.2025 14:25
Lesezeit: 3 min

Google muss mit Schadensersatzzahlung an Idealo rechnen

Im Kartellstreit mit Google fordert die Preissuchmaschine Idealo 3,3 Milliarden Euro – doch das Landgericht Berlin könnte deutlich weniger zusprechen. Wie begründet Idealo seine hohe Forderung?

Gericht deutet geringeren Schadensersatz an

Google droht im Kartellstreit mit dem deutschen Preisvergleichsportal Idealo eine Schadensersatzzahlung. Das zeichnete sich nach einer mündlichen Verhandlung des Falls vor dem Landgericht Berlin ab. Unklar blieb jedoch nach dem ersten Verhandlungstag, ob Idealo sich mit seiner Milliardenforderung durchsetzen kann. Das Gericht deutete an, dass die Summe deutlich kleiner ausfallen könnte als die geforderten 3,3 Milliarden Euro Schadensersatz.

Idealo wirft Google Machtmissbrauch vor

Die mehrheitlich zum Medienkonzern Axel Springer gehörende Preisvergleichsmaschine wirft Google vor, seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine über Jahre hinweg missbraucht zu haben. Dabei habe der US-Konzern eigene Angebote gegenüber Idealo bevorzugt. Das Portal fordert zudem eine umfassende Auskunft über Traffic, Umsätze und Gewinne von Google. Der US-Konzern weist die Forderung nach einem Schadensersatz als völlig überzogen zurück.

Idealo-Mitbegründer Albrecht von Sonntag sagte, Google missbrauche seit mehr als fünfzehn Jahren seine Marktmacht, um den eigenen Dienst zu bevorzugen – auf Kosten von Wettbewerbern und Verbrauchern. "Wir begrüßen, dass das Gericht signalisiert, dass Googles Selbstbevorzugung Konsequenzen haben muss. Das EU-Wettbewerbsrecht muss auch gegenüber den Mächtigsten gelten."

Milliardenstrafe durch die EU-Kommission

Die EU-Kommission hatte in dieser Angelegenheit bereits 2017 – lange vor Inkrafttreten des Europäischen Digitalgesetzes DMA (Digital Markets Act) – eine Wettbewerbsstrafe gegen Google in Höhe von 2,4 Milliarden Euro verhängt. Die Geldbuße wurde im September 2024 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigt.

Im Zentrum des Streits steht der Preisvergleichsdienst Google Shopping. Die EU-Kommission hatte 2017 argumentiert, dass der US-Digitalkonzern auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Resultate seines eigenen Dienstes gegenüber den Preisvergleichsdiensten der Konkurrenten bevorzugt habe.

Klageforderung rasant erhöht

Idealo hatte die Klage gegen Google 2019 vor dem Landgericht Berlin eingereicht; damals verlangte das Unternehmen eine Entschädigung in Höhe einer halben Milliarde Euro. Das Verfahren ruhte, solange der Rechtsstreit zwischen der EU-Kommission und Google anhängig war. Idealo hatte sich vorbehalten, die Klage zu erweitern. Im Februar nach Wiederaufnahme des Verfahrens wurde die Forderung neu berechnet: Idealo verlangt nun für den Zeitraum 2008 bis 2023 rund 2,7 Milliarden Euro Schadensersatz und 600 Millionen Euro Zinsen.

Vor der Zivilkammer des Landgerichts Berlin steht die Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 2017 nicht mehr infrage, weil sie 2024 durch das EuGH-Urteil bestätigt worden ist. Strittig zwischen Idealo und Google ist jedoch, auf welchen Zeitraum sich der Vorwurf bezieht.

Das sagen Google und Idealo

Google argumentiert, dass man nach dem Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2017 umfassende Änderungen an Google Shopping vorgenommen habe, um die Kartellvorwürfe auszuräumen. Brüssel hatte Google verpflichtet, anderen Preisvergleichsdiensten Zugang zu den Shopping-Ergebnissen zu gewähren. "Google hatte ein enormes Interesse daran, die Vorgaben der Kommission umzusetzen, weil sonst sehr hohe Geldstrafen gedroht hätten", sagte ein Google-Anwalt in der Verhandlung vor dem Landgericht Berlin. "Was kann ein Unternehmen mehr machen als das, was Google gemacht hat?"

Idealo dagegen ist überzeugt, dass Google 2017 nur kosmetische Änderungen vorgenommen habe. "Das Grundproblem der rechtswidrigen Kartellvorteile besteht bis heute", sagte Idealo-Mitgründer von Sonntag.

Google erneut im Visier der EU-Kommission

Zugleich steht Google im Fokus der EU-Kommission. Die Frage lautet: Benachteiligt Google in seinen Suchergebnissen Nachrichtenmedien? Brüssel prüft nun genau das. Am Ende könnte eine hohe Strafe für den US-Giganten stehen.

Die EU verdächtigt den US-Internetriesen Google, Internetseiten von Medien und Verlagen in seinen Suchergebnissen rechtswidrig zu benachteiligen. Die zuständige Europäische Kommission leitet daher ein Verfahren ein, wie sie mitteilte. Konkret geht es um eine Richtlinie Googles, nach der Inhalte von Medien in den Suchergebnissen mutmaßlich abgewertet werden, wenn deren Webseiten spezielle kommerzielle Inhalte von Dritten enthalten.

"Sicherstellen, dass Nachrichtenverlage keine Einnahmen verlieren"

Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera sagte: "Wir sind besorgt, dass Googles Richtlinien dazu führen, dass Nachrichtenverlage in den Suchergebnissen nicht fair, angemessen und ohne Diskriminierung behandelt werden." Man werde das prüfen, um sicherzustellen, dass Nachrichtenverlage in einer schwierigen Zeit für die Branche keine wichtigen Einnahmen verlieren.

Konkret will die Kommission prüfen, ob "Google faire, angemessene und nicht-diskriminierende Zugangsbedingungen für die Webseiten von Verlagen in der Google-Suche anwendet". Dazu ist der US-Riese laut EU-Digitalrecht (Digital Markets Act, DMA) verpflichtet.

Google-Richtlinie könnte legitimes Handeln einschränken

Die Überwachung habe Hinweise ergeben, dass Google auf Grundlage seiner sogenannten "Site Reputation Abuse Policy" (Richtlinie zum Missbrauch des Webseitenrufs) möglicherweise eine übliche und legitime Möglichkeit der Verlage einschränkt, mit ihren Webseiten und Inhalten Geld zu verdienen. Laut Google soll die Richtlinie Praktiken verhindern, die angeblich das Ranking manipulieren.

Die Kommission will nun prüfen, ob die Herabstufung von Verlagsinhalten durch Googles Mutterkonzern Alphabet die unternehmerische Freiheit der Verlage, ihre Innovationskraft und ihre Kooperation mit Drittanbietern beeinträchtigt.

EU-Kommission verhängte bereits mehrfach Strafen

Die Einleitung des Verfahrens bedeutet noch keinen Nachweis eines Verstoßes, betonte die Behörde. Die Kommission will die Untersuchung innerhalb von zwölf Monaten abschließen. Bei einem Verstoß drohen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei wiederholten Verstößen bis zu 20 Prozent. In schweren Fällen könnte die Behörde auch strukturelle Maßnahmen wie eine Aufspaltung des Konzerns anordnen.

Die EU-Kommission hatte Google und Alphabet seit 2018 bereits mit mehreren Wettbewerbsstrafen in Gesamthöhe von rund acht Milliarden Euro belegt. Die bisher höchste Strafe gab es mit gut vier Milliarden Euro wegen des Geschäfts mit dem Google-Betriebssystem Android.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen Wenn der EURIBOR steigt, wird die Mathematik weniger freundlich
26.05.2026

Der EURIBOR steigt wieder und signalisiert, dass die Zeit des billigen Geldes nicht zurückkehrt. Für Immobilienkäufer, Unternehmen und...

DWN
Politik
Politik Baltische Luftraumüberwachung wird zum Testfall für Europas Ostflanke
26.05.2026

Eine Drohne dringt in estnischen Luftraum ein, kurz darauf kündigt Polen Kampfjets für Ämari an. Was wie ein regionales Signal wirkt,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Industrie steigert Umsatz und streicht Stellen
26.05.2026

Die deutsche Industrie meldet erstmals seit fast drei Jahren wieder steigende Umsätze – doch gleichzeitig beschleunigt sich der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft SpaceX-Börsengang könnte die gefährlichste Wette des Jahres werden
26.05.2026

SpaceX soll an die Börse, und die Zahlen wirken gigantisch. Doch hinter der möglichen Rekordbewertung stehen Milliardenverluste, enorme...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU Inc.: Europas Tech-Traum droht an Amerika zu zerbrechen
26.05.2026

Europa gründet, forscht und erfindet. Doch wenn aus Ideen Konzerne werden sollen, wandern viele der besten Firmen in Richtung USA. Mit EU...

DWN
Politik
Politik Forschungsstandort Europa 2026: Zwischen Exzellenz und Sparzwang
25.05.2026

Europa forscht stark, doch Kürzungen bei Horizon Europe bedrohen den Anschluss an USA und China. Was das für Talente, Patente und...

DWN
Politik
Politik Weltbekannter Professor sieht gefährliche Veränderung bei Trump
25.05.2026

Francis Fukuyama sieht Trump politisch geschwächt, aber gerade deshalb gefährlich. Für Dänemark und Grönland könnte die nächste...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KI-Arbeitsmarkt: Wer durch KI ersetzt wird, zahlt jahrelang
25.05.2026

KI soll Unternehmen schneller, schlanker und profitabler machen. Doch für Beschäftigte, die durch neue Technologien ihren Job verlieren,...