Politik

BSW klagt in Karlsruhe: Antrag auf Neuauszählung der Bundestagswahl

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) sucht die Entscheidung in Karlsruhe. Wie die Partei ankündigte, wird sie am 18. Februar Beschwerde gegen das Wahlergebnis einreichen, um nachträglich den Einzug in den Bundestag zu erreichen. Der Ausgang des Verfahrens am Bundesverfassungsgericht ist ungewiss, doch die Sprengkraft ist enorm: Ein Erfolg der Kläger könnte die aktuelle Mehrheitsbildung der Bundesregierung unter Kanzler Merz hinfällig machen.
09.02.2026 15:46
Lesezeit: 3 min

Knapp gescheitert

Das BSW war bei der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 laut amtlichem Endergebnis mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Bundesweit fehlten 9.529 Stimmen. Das BSW geht von Zählfehlern aus und nimmt an, dass es eigentlich mit 35 Abgeordneten im Parlament sitzen müsste. In dem Fall hätte die jetzige schwarz-rote Koalition allein keine Mehrheit gehabt.

Das würde auch gelten, wenn die Beschwerde des BSW in Karlsruhe Erfolg haben sollte und eine Neuauszählung tatsächlich mehr als fünf Prozent der Stimmen für die Partei ergäbe. Merz bräuchte dann womöglich einen weiteren Koalitionspartner oder könnte nur mit einer Minderheitenregierung weitermachen. Auch eine Neuwahl wäre denkbar.

"Geht um Vertrauen in die Demokratie"

Parteigründerin Wagenknecht erklärte das Verfahren zur Grundsatzfrage. "Da geht es nicht nur um das BSW, sondern es geht um das Vertrauen in die Demokratie", sagte sie bei einer Pressekonferenz in Berlin. Da das Ergebnis historisch einmalig knapp ausgefallen sei und es "belegbare Unregelmäßigkeiten" gegeben habe, könne niemand ausschließen, dass das BSW in Wirklichkeit doch mehr als fünf Prozent erreicht habe - das "ist sogar sehr wahrscheinlich".

Auch für ihre erst 2024 gegründete Partei steht viel auf dem Spiel. Zuletzt gab es vor allem interne Streitigkeiten, Aus- und Rücktritte. Bundesweit erreicht das BSW in Umfragen nur noch drei bis vier Prozent. Wagenknecht hat sich von der Parteispitze zurückgezogen. Im Fall eines nachträglichen Einzugs in den Bundestag möchte sie aber Fraktionschefin werden.

Partei sieht drei Fehlerquellen

Das BSW hatte nach der Wahl recht kleinteilig eigene Überprüfungen angestrengt und "Anomalien" gefunden. Parteichefin Amira Mohamed Ali erläuterte, man sehe drei Arten von Fehlern bei der Auszählung: BSW-Stimmen seien einer anderen Partei falsch zugeordnet worden - vor allem der Partei Bündnis Deutschland wegen der Ähnlichkeit des Namens; gültige BSW-Stimmen seien bei der Auszählung übersehen worden, weil die Partei ungünstig auf dem Stimmzettel platziert gewesen sei; und gültige BSW-Stimmen seien als ungültig gewertet worden.

In einer eigenen Hochrechnung zu möglichen Unregelmäßigkeiten in den rund 95.000 Wahlbezirken kommt die Partei auf ein "Potenzial falsch gezählter BSW-Stimmen" von rund 33.000 - also viel mehr als die fehlenden rund 9.500.

Bundestag hat ausführlich geprüft

Einsprüche des BSW hatte der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags jedoch im vergangenen Jahr schon monatelang untersucht und nach eigenen Angaben Akten von mehr als 1.000 Seiten durchgearbeitet. Darunter waren auch Stellungnahmen aller Landeswahlleiter. Letztlich hielt eine breite Mehrheit im Ausschuss die Beschwerde für unbegründet - nur die AfD wollte ihr stattgeben. Das Plenum des Bundestags lehnte eine Neuauszählung ab.

Wagenknecht unterstellte den übrigen Parteien, das aus Eigeninteresse getan zu haben. "Die Wahlprüfung des Bundestags war ein peinliches Schauspiel, das einer Bananenrepublik würdig wäre", sagte sie schon vorab der Deutschen Presse-Agentur. "Da wurde nichts wirklich geprüft."

"Wie eine Beschwerde beim Mafiaboss"

In der Pressekonferenz kritisierte sie mit einem drastischen Vergleich, dass der Bundestag selbst Prüfinstanz ist: "Das ist so, als hätte man ein Gesetz, dass kleine Gastwirtschaftsbetreiber, die von Schutzgelderpressung betroffen sind, als erstes ihre Beschwerde beim Mafiaboss einreichen müssen, wenn sie sich dagegen wehren wollen. Das ist absurd."

Tatsächlich ist das Verfahren im Grundgesetz festgelegt. Demnach ist zunächst der Deutsche Bundestag zuständig. Erst wenn das Parlament entschieden hat, kann beim Bundesverfassungsgericht eine Wahlprüfungsbeschwerde erhoben werden. Die höchsten deutschen Richterinnen und Richter prüfen dann etwa, ob das Wahlgesetz richtig angewendet wurde und ob dieses mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

BSW hat schon geklagt

Wenn sich dabei Fehler ergeben, die Auswirkungen auf die Sitzverteilung des Bundestags haben, kann das Gericht die Wahl - ganz oder in Teilen - für ungültig erklären. Dieser Fall trat zuletzt im Dezember 2023 ein, als das Gericht entschied, dass die Bundestagswahl 2021 in manchen Wahlkreisen Berlins wegen zahlreicher Pannen wiederholt werden muss.

Das BSW wollte dieses Verfahren kurz nach der Wahl umgehen und ging direkt nach Karlsruhe, scheiterte dort aber. Im März 2025 lehnte der Zweite Senat mehrere Anträge der Partei, sowie von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten ab - mit Verweis auf das Wahlprüfungsverfahren. Im Mai verwarf der Senat dann zwei Organklagen des BSW, in denen es unter anderem um die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel ging.

Innerhalb weniger Monate

Die beiden Rechtsvertreter des BSW, Uwe Lipinski und Christoph Degenhart, zeigten sich zuversichtlich, dass das jetzige Verfahren Erfolg im Sinne der Partei hat. Lipinski sagte auch voraus, dass das Gericht recht schnell entscheiden werde - innerhalb "weniger Monate" und "auf jeden Fall" noch in diesem Jahr. Das Gericht äußerte sich auf Anfrage nicht zum Zeitrahmen, zumal "bislang kein entsprechender Verfahrenseingang festgestellt" worden sei.

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