Bürgergeld: Immer mehr Kinder leiden unter Sanktionen
Wenn bei Eltern Sanktionen beim Bürgergeld greifen, leiden oft auch die Kinder mit. Die Grünen warnen vor den Folgen der Sanktionen beim Bürgergeld – und legen einen eigenen Vorschlag vor.
Tausende Kinder wachsen in Familien auf, in denen das Bürgergeld wegen Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnissen gekürzt wird. Im Jahresdurchschnitt 2024 waren fast 16.800 Minderjährige direkt oder indirekt von Sanktionen beim Bürgergeld betroffen. Das geht aus einer Antwort des Arbeitsministeriums auf eine schriftliche Anfrage der Grünen-Fraktion hervor. Ein Jahr zuvor lag die Zahl noch um fast 5.400 Kinder niedriger. Sanktionen beim Bürgergeld wurden demnach in 8.300 Haushalten verhängt, in denen auch minderjährige Kinder leben, darunter in 3.700 Haushalten von Alleinerziehenden. Im Schnitt wurde das Bürgergeld um 63 Euro gekürzt – und damit etwas stärker als im Jahr zuvor.
Grüne wollen Familien beim Bürgergeld schützen
Vor diesem Hintergrund bewerten die Grünen die geplanten Verschärfungen bei der Grundsicherung und beim Bürgergeld äußerst kritisch. Sie könnten sich zum "Brandbeschleuniger für Kinderarmut" entwickeln, sagte Fraktionsvize Misbah Khan der Deutschen Presse-Agentur. "Wenn Familien sanktioniert werden, tragen Kinder die Konsequenzen, obwohl sie keinerlei Verantwortung für die Situation ihrer Eltern tragen."
Der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus verwies darauf, dass bereits heute jede dritte Person bei der Tafel minderjährig sei. "Mit der neuen Grundsicherung werden noch mehr Kinder und Jugendliche von den unmenschlichen Sanktionen getroffen werden", erklärte er. Die Grünen sprechen sich daher dafür aus, Haushalte mit Kindern bei Sanktionen beim Bürgergeld grundsätzlich auszunehmen.
Das Arbeitsministerium hält dagegen und sieht Kinder und Jugendliche bei Sanktionen eines Elternteils als "umfassend geschützt" an. Sanktionen beim Bürgergeld beträfen ausschließlich den Regelbedarf der Person, die gegen Auflagen verstoße. Die Leistungen für Kinder sowie mögliche weitere Familienmitglieder würden in voller Höhe ausgezahlt. Zudem seien besondere Härtefälle von Sanktionen ausgenommen.
Was die Koalition beim Bürgergeld plant
Im Bundestag läuft derzeit die Beratung über die von Union und SPD eingebrachte Reform der Grundsicherung, die das Bürgergeld betrifft. Die Bundesregierung plant deutlich strengere Regeln für Empfängerinnen und Empfänger: Wer zwei Termine im Jobcenter versäumt, soll eine Kürzung der Grundsicherung um 30 Prozent für einen Monat hinnehmen. Bei drei versäumten Terminen sollen die Zahlungen vollständig eingestellt werden. Zuvor sollen die Behörden jedoch eine persönliche Anhörung ermöglichen. Psychisch erkrankte Menschen sollen von diesen Maßnahmen verschont bleiben.
Zusätzlich ist vorgesehen, die Grundsicherung sofort für drei Monate um 30 Prozent zu reduzieren, wenn ein Arbeitsloser keine Bewerbungen vorlegt oder Fördermaßnahmen verweigert. In diesem Fall würden rund 150 Euro monatlich entfallen.
Wie es mit dem Bürgergeld weitergeht: Bürgergeld-Reform mit sozialen Risiken
Die Vorhaben von Union und SPD werden aktuell in den zuständigen Ausschüssen des Bundestags beraten. Am Nachmittag sollen Sachverständige aus Jobcentern, Sozialverbänden, Gewerkschaften und Arbeitgeberkreisen angehört werden. Unter den Experten befindet sich auch ein Bezieher von Bürgergeld. Im weiteren Verlauf könnte der Gesetzentwurf im Ausschuss noch angepasst werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sowie mehrere Sozialverbände drängen auf Abschwächungen der geplanten Sanktionen beim Bürgergeld.
Die aktuellen Zahlen verdeutlichen, dass Sanktionen beim Bürgergeld längst nicht nur einzelne Erwachsene treffen, sondern in vielen Fällen auch Kinder mittelbar betreffen. Während die Bundesregierung auf strengere Regeln setzt, wächst die Sorge, dass sich soziale Probleme weiter verschärfen könnten. Besonders umstritten ist, ob bestehende Schutzmechanismen tatsächlich ausreichen, um Minderjährige wirksam zu schützen. Die politische Debatte zeigt, wie sensibel das Thema Bürgergeld inzwischen geworden ist. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, einerseits Mitwirkungspflichten durchzusetzen und andererseits Kinder konsequent vor den Folgen von Sanktionen zu bewahren.


