Verbrenner-Aus 2030? BGH-Urteil zu Klagen gegen Autobauer
Zuletzt wurde in Deutschland und Europa politisch erneut intensiv über das Verbrenner-Aus und ein mögliches Verbot für Autos mit Verbrennungsmotor debattiert. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verfolgt jedoch einen anderen Ansatz im Kontext Verbrenner-Aus 2030 und richtet Klimaklagen direkt gegen zwei große deutsche Autobauer. Heute fällt dazu ein wichtiges BGH-Urteil. Was macht diese Klage im Zusammenhang mit dem Verbrenner-Aus besonders? Und welches Ziel verfolgen die Umweltschützer konkret? Die zentralen Fragen und Antworten vor dem Urteil aus Karlsruhe:
Was fordert die Deutsche Umwelthilfe?
Die DUH fordert, dass BMW (ISIN: DE0005190003) und Mercedes-Benz (ISIN: DE0007100000) künftig keine neuen Fahrzeuge mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren mehr verkaufen dürfen: Idealerweise ab dem 31. Oktober 2030, da Autos im Durchschnitt etwas mehr als 14 Jahre genutzt würden und Deutschland bis 2045 klimaneutral sein möchte, erklärt DUH-Anwalt Remo Klinger. Die Kläger haben jedoch zusätzlich mehrere Hilfsanträge mit alternativen Fristen eingereicht – etwa bis 2045 oder sogar 2050.
Das zentrale Problem sei, dass BMW und Mercedes bislang kein konkretes Datum für das Verbrenner-Aus akzeptieren wollten, solange keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Genau diese Frage steht nun im Fokus des BGH-Urteil, so Klinger: "Ist zivilrechtlich alles erlaubt, was nicht verboten ist?". Für die Kläger ist die Antwort eindeutig: Nein. Unternehmen müssten auch über staatliche Vorgaben hinaus Verantwortung tragen, wenn sie in Rechte Dritter eingreifen.
Auf welche Rechte berufen sich die Kläger?
Drei Geschäftsführer der DUH berufen sich vor Gericht auf ihr im Grundgesetz verankertes allgemeines Persönlichkeitsrecht. Durch den hohen CO2-Ausstoß von BMW und Mercedes werde ein zu großer Anteil des globalen und nationalen CO2-Budgets verbraucht, argumentieren sie. Dadurch werde der politische Handlungsspielraum eingeschränkt. Später seien dann drastische Maßnahmen zur CO2-Reduktion nötig, die ihre Freiheitsrechte einschränken könnten. Ihre Argumentation basiert auf dem bekannten Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021.
Was hat das Bundesverfassungsgericht damals entschieden?
Das Bundesverfassungsgericht entschied im März 2021, dass das damalige Klimaschutzgesetz nicht weit genug ging und Nachbesserungen erforderlich seien. Vor allem junge Klägerinnen und Kläger würden durch die Regelungen in ihren Freiheitsrechten beeinträchtigt, hieß es. Denn: "Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030."
Ein Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad sei sonst nur mit immer drastischeren und kurzfristigeren Maßnahmen erreichbar. Davon sei "praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen", erklärten die Richterinnen und Richter. Um die grundrechtlich geschützte Freiheit zu sichern, müsse der Gesetzgeber Maßnahmen treffen, "um diese hohen Lasten abzumildern".
Worum geht es nun am Bundesgerichtshof?
Während sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf staatliche Pflichten konzentrierte, geht es beim aktuellen Verfahren und dem Verbrenner-Aus vor dem BGH darum, ob auch große Emittenten wie BMW und Mercedes rechtlich belangt werden können. Laut DUH-Anwalt Klinger geht es um eine bislang ungeklärte Grundsatzfrage: "Haben große Emittenten eine rechtliche Pflicht, ihre Produktion und Produkte am verbleibenden CO2-Budget und den Klimazielen auszurichten?"
Was sagen die beklagten Unternehmen dazu?
BMW verweist darauf, dass das Pariser Klimaschutzabkommen kein rechtlich bindendes CO2-Budget für einzelne Unternehmen festlegt, sondern ausschließlich nationale Verpflichtungen umfasst. Die Diskussion über das Verbrenner-Aus und die Klimaziele müsse politisch geführt werden, nicht vor Gericht. "Hier geht es auch um die Rechtssicherheit der in Deutschland tätigen Unternehmen", erklärte ein Sprecher nach der mündlichen Verhandlung Anfang März.
Mercedes-Benz begrüßte, dass das BGH-Urteil grundlegende Rechtsfragen zu klimabezogenen Forderungen klären könnte – etwa zur Reichweite des Persönlichkeitsrechts. Dennoch seien verbindliche Vorgaben zum Verbrenner-Aus Aufgabe des Gesetzgebers und nicht der Gerichte, so das Unternehmen nach der Verhandlung.
Wie lief das Verfahren bisher?
Bislang blieb die DUH mit ihren Klagen gegen die Autobauer erfolglos. Sowohl die Landgerichte in München und Stuttgart als auch die jeweiligen Oberlandesgerichte wiesen die Klagen ab. Allerdings ließ der BGH die zuvor nicht zugelassenen Revisionen zu, sodass die zugrunde liegenden Rechtsfragen nun höchstrichterlich geklärt werden können – ein wichtiger Schritt im Kontext Verbrenner-Aus 2030.
Ist mit einem BGH-Urteil das letzte Wort gesprochen?
Als höchste Instanz in Zivilverfahren ist ein BGH-Urteil grundsätzlich nicht mehr anfechtbar. Wenn jedoch Grundrechte betroffen sind, besteht weiterhin die Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Die DUH hält sich diesen Schritt offen, falls ihre Klage im Zusammenhang mit dem Verbrenner-Aus keinen Erfolg haben sollte, erklärte Anwalt Klinger bereits vor der Verhandlung.
Wie steht es politisch um das Verbrennerverbot?
Bisher war das Verbrenner-Aus in der Europäischen Union (EU) für 2035 geplant. Eine entsprechende Verordnung, auf die sich EU-Staaten und das Europaparlament vor rund drei Jahren verständigten, sah vor, dass danach praktisch keine neuen Autos mit Benzin- oder Dieselmotor zugelassen werden dürfen. Ende 2025 rückte die EU-Kommission jedoch von diesen Plänen ab und brachte Aufweichungen sowie Ausnahmen ins Spiel.
