VW-Aktie: Nach Whistleblower-Hinweisen – Justiz weist Benachteiligungsklage gegen Volkswagen ab
Herber Rückschlag für zwei ehemalige VW-Mitarbeiter im Millionenpoker mit ihrem Ex-Arbeitgeber: Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat die Schadensersatzforderungen der beiden Kläger auch in zweiter Instanz abgewiesen. Insgesamt ging es in dem Verfahren um rund 7,5 Millionen Euro. Die Kläger fühlten sich nach Hinweisen auf interne Missstände vom Autobauer systematisch benachteiligt und bei Beförderungen übergangen – die Richter sahen dafür jedoch keine ausreichenden Beweise.
Zwei Ex-VW-Manager forderten 7,5 Millionen Euro Schadensersatz nach Hinweisen auf Missstände. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen wies die Klagen ab (Foto: dpa).
Foto: Sina Schuldt
Im Folgenden:
Weshalb ein Landesarbeitsgericht die 7,5-Millionen-Klage zweier VW-Whistleblower abgewiesen hat.
Welche Rolle das Hinweisgeberschutzgesetz im Verfahren gegen Volkswagen spielte.
Warum VW das Vorgehen der Kläger als möglicherweise rechtsmissbräuchlich bezeichnet.
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