Junge, Alte, Mittelalte: Das Rentenpaket betrifft fast jeden
Rentner und Beschäftigte, Jung und Alt: Die von der Rentenkommission empfohlene Reform der Altersvorsorge würde fast jeden im Land betreffen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nahm den Bericht der Kommission nun im Kanzleramt entgegen und sicherte dem Konzept umgehend seine volle Unterstützung zu. Der CDU-Chef will die Vorschläge zügig und vollständig umsetzen. Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) bereitet bereits konkrete Gesetze für die Zeit nach der Sommerpause vor. Zeit also für einen Blick auf die Folgen für die einzelnen Generationen.
Warum berührt die Reform fast alle?
2040 stehen einer Person im Rentenalter laut Kommission – nach heutiger Prognose – nur noch zwei Beschäftigte gegenüber. Immer mehr Babyboomer gehen in Rente, während die Zahl der Beitragszahler nicht entsprechend wächst. Dennoch sollen Beschäftigte im Alter auf 70 Prozent ihres früheren Nettoeinkommens kommen, wenn gesetzliche, betriebliche und private Altersbezüge zusammengezählt werden. "Nachhaltige Reformen verlangen allen Beteiligten Zugeständnisse ab", schreibt die Kommission.
Rentner im Fokus: Was bedeutet das Konzept für heutige Ruheständler?
Was bereits beschlossen wurde, bleibt bestehen: Bis 2031 gilt ein Rentenniveau von 48 Prozent. Kurz gesagt: Die Renten steigen bei der jährlichen Anpassung weiterhin mit den Einkommen. Ab 2032 soll bei der Berechnung jedoch wieder eine Dämpfung greifen. Die Renten steigen dann zwar weiter, aber langsamer als die Löhne. Zudem soll der "Nachhaltigkeitsfaktor" wieder eingeführt und sogar leicht erhöht werden. Rentnerinnen und Rentner sollen damit einen Teil der demografisch bedingten Mehrkosten tragen. Kürzungen müssen sie jedoch nicht befürchten.
Übergangsphase: Was auf Menschen kurz vor der Rente zukommt
Wer heute Ende 50 oder Anfang 60 ist, muss einige Änderungen im Blick behalten. Dazu gehört vor allem die geplante Kapitalsäule – die wichtigste Neuerung im Konzept der Rentenkommission. Die Pflichtbeiträge zur Rente sollen schrittweise um bis zu zwei Prozent vom Einkommen steigen, jeweils zur Hälfte finanziert von Arbeitgebern und Beschäftigten. Daraus soll Kapital in individuellen Versichertenkonten aufgebaut werden. Ein Staatsfonds oder die Bundesbank sollen das Geld zu Kosten von 0,1 Prozent pro Jahr anlegen. Ab 2040 sollen die erwirtschafteten Erträge das Rentenniveau erhöhen.
Davon profitieren Menschen wenig, die bereits kurz vor dem Ruhestand stehen. Deshalb soll ein "Übergangsfaktor" eingeführt werden, finanziert aus Steuermitteln des Bundes. Von 2032 an bis Mitte der 40er Jahre soll er für Neurentner zumindest das bisherige Rentenniveau absichern.
Weitere Vorschläge betreffen alle, die vor dem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand wechseln möchten. Die Rente für "besonders langjährig Versicherte" mit 45 Berufsjahren – früher Rente mit 63, heute faktisch mit 64,5 Jahren – soll entfallen. "Aber es soll Vertrauensschutz gelten und Übergangsfristen." Wer laut Gesundheitsprüfung nicht mehr arbeiten kann, soll einen "vereinfachten Zugang zu einer Rente" erhalten.
"Langjährig Versicherte" mit 35 Berufsjahren sollen nicht mehr mit 63, sondern erst mit 64 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen können. Die Altersgrenze für Altersteilzeit soll von 55 auf 58 Jahre steigen.
Längeres Arbeiten: Welche Folgen die Reform für Jüngere hat
Jüngere sollen künftig später in Rente gehen. Die Regelaltersgrenze soll im Verhältnis zwei zu eins mit der Lebenserwartung steigen. Die Faustregel lautet: Ein Jahr höhere Lebenserwartung bedeutet acht Monate längeres Arbeiten und vier Monate längeren Rentenbezug. Treffen die heutigen Annahmen über die durchschnittlich steigende Lebenserwartung zu, würde das Rentenalter bis 2041 auf 67,5 Jahre steigen. "Die Maßnahme soll ab 2032 wirksam werden, wenn der Geburtsjahrgang 1965 das 67. Lebensjahr erreicht hat", so die Kommission.
Das Ziel dieses unpopulären Schritts: Der Beitragssatz soll weniger stark steigen und das Rentenniveau stabil bleiben. Das höhere Rentenalter soll somit direkt zu höheren Renten beitragen. Auch die individuellen Rentenansprüche würden etwas steigen, da die Betroffenen länger versichert wären.
Kommt damit in einigen Jahrzehnten auch die Rente mit 70? So weit blickt die Kommission nicht voraus. Nach ihrem Modell hängt dies von der künftigen Entwicklung der Lebenserwartung ab.
Schutz vor Altersarmut: Welche Hilfen vorgesehen sind
Beratung soll künftig sicherstellen, dass alle Menschen Grundsicherung erhalten, die darauf Anspruch haben. Dafür soll es eine örtliche Anlaufstelle geben. Neu eingeführt werden soll zudem ein Freibetrag in der Grundsicherung beim anzurechnenden Renteneinkommen.
Eine mit der jüngsten Bürgergeld-Reform eingeführte Regelung soll wieder gestrichen werden: Langzeitarbeitslose können bisher vom Jobcenter verpflichtet werden, mit Abschlägen in Rente zu gehen. Das sei nicht mit dem Ziel vereinbar, die Lebensarbeitszeit insgesamt zu verlängern, heißt es.
Mehr Beitragszahler: Wer künftig in die Rentenkasse einzahlen soll
"Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung an." Bei Selbstständigen, Abgeordneten und Vorständen könne dies laut Kommission schnell umgesetzt werden. Bei Parlamentariern von Bund und Ländern sowie bei Firmenchefs erwartet die Kommission wegen ihrer vergleichsweise geringen Zahl allerdings nur "vernachlässigbare" Effekte.
Beamte und Beamtinnen sollen nach den aktuellen Plänen nicht in die Rentenkasse einzahlen. Für künftige Beamte soll das Ruhestandsalter den Empfehlungen zufolge jedoch wie in der gesetzlichen Rente steigen. Ausgeglichen werden soll dabei, dass das Rentenniveau seit 2000 um zehn Prozent, der Satz bei den Beamtenpensionen jedoch nur um fünf Prozent gesunken sei. Die Zahl der Verbeamtungen soll laut Kommission "deutlich reduziert" und der heutige Höchstsatz des Ruhegehalts von fast 72 Prozent gesenkt werden. Bund und Länder sollen verpflichtet werden, ausreichende Rücklagen für jene Verbeamtungen zu bilden, die noch erfolgen.
Nicht obligatorisch abgesicherte, neu Selbstständige sollen nach dem Konzept verpflichtend in die Rentenversicherung aufgenommen werden. Bereits heute selbstständig Tätige sollen sich dagegen entscheiden können. Die Beiträge sollen sich am heutigen Beitrag der Pflichtversicherung für Handwerker orientieren, der auf einem Beitragssatz von 18,6 Prozent basiert. Um Neugründungen zu erleichtern, soll während einer dreijährigen Karenzzeit nur der halbe Beitrag fällig werden.
Auch Minijobs sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Ausnahmen soll es nur noch für Schülerinnen und Schüler geben können. Gleichzeitig soll die betriebliche Altersvorsorge gestärkt werden, sodass perspektivisch nahezu alle Beschäftigten von Betriebsrenten profitieren.
