Wirtschaft

Vorwand Zwangsarbeit: Trump verhängt neue Zölle gegen 60 Handelspartner

Der US-Präsident weicht nicht zurück: Pünktlich zum Auslaufen der gesetzlichen Frist für seine bisherigen weltweiten Sonderzölle sichert sich Donald Trump eine neue Rechtsgrundlage für Einfuhrabgaben. Unter dem Vorwurf mangelnder Gegenmaßnahmen zur Zwangsarbeit trifft die Ankündigung Dutzende Staaten weltweit.
24.07.2026 10:20
Aktualisiert: 24.07.2026 10:20
Lesezeit: 3 min
Vorwand Zwangsarbeit: Trump verhängt neue Zölle gegen 60 Handelspartner
US-Präsident Donald Trump geht auf der Ellipse in der Nähe des Weißen Hauses in Washington zu Marine One (Foto: dpa). Foto: Julia Demaree Nikhinson

Wie die neuen US-Importgebühren aufgebaut sind

Wegen angeblich unzureichender Richtlinien gegen Zwangsarbeit hebt die US-Regierung die Zölle auf Einfuhren aus 60 Handelsnationen auf 10 bis 12,5 Prozent an. Betroffen von dieser Maßnahme sind auch ausgewählte Produkte aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wie das Büro des US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer bekanntgab.

Die neuen Abgaben treten am Freitagmorgen ab 06:01 Uhr deutscher Zeit (Mitternacht an der US-Ostküste) in Kraft, gelten jedoch nicht pauschal für sämtliche Warengruppen. So sind Güter ausgenommen, für die bereits branchenspezifische Sonderregeln greifen – darunter Stahl und Aluminium. Zudem greift eine Ausnahmeregelung für Frachten, die sich bereits auf Handelsschiffen auf dem Transportweg befinden. Für Washington kommt der Vorstoß rechtzeitig, um den Wegfall der bisherigen Abgaben ohne Lücke zu kompensieren.

Was zu den Zöllen noch bekannt ist

Je nach Handelspartner hätten die Untersuchungen entweder Zölle in Höhe von 10 oder 12,5 Prozent als «angemessenen Satz» ergeben, hieß es in der Mitteilung. Die Europäische Union wird darin gemeinsam mit Taiwan, Japan, der Schweiz und anderen Ländern als Handelspartner genannt, für die beide Sätze aufgeführt werden.

Ob 10 oder 12,5 Prozent fällig werden, machen die USA den Angaben zufolge auch davon abhängig, ob Handelspartner Verbote für mit Zwangsarbeit hergestellte Waren wirksam durchsetzen. Die Europäische Union handelt nach US-Darstellung in dieser Hinsicht nicht entschlossen genug. Den gleichen Vorwurf macht die US-Regierung etwa auch Kanada und Mexiko.

Eine Frist läuft aus

An diesem Freitag läuft die gesetzliche Frist für Trumps bisherige globale Zölle aus. Nach seiner Niederlage vor dem Obersten US-Gerichtshof im Februar hatte der US-Präsident in aller Eile neue Zölle in Höhe von 10 Prozent verhängt. Grundlage für die neuen Importgebühren war Paragraf 122 aus einem Handelsgesetz von 1974, der die Erhebung einer Abgabe von höchstens 15 Prozent für maximal 150 Tage erlaubt. Danach müsste das US-Parlament seine Zustimmung geben – angesichts der ohnehin schon hohen Inflation, die durch höhere Zölle und Warenpreise noch weiter steigen dürfte, ist dies mehr als unwahrscheinlich.

Der Supreme Court hatte entschieden, dass Trumps frühere Zölle gegen Dutzende Handelspartner – darunter auch die Europäische Union – auf Basis eines Notstandsgesetzes rechtswidrig waren. Trump habe dabei seine Befugnisse als Präsident überschritten, urteilte eine deutliche Mehrheit der Richter. In der Konsequenz muss die US-Regierung Milliarden an Zöllen wieder zurückzahlen.

Gleiches Gesetz, anderer Paragraf

Dass Trump nun eine neue Zoll-Begründung liefert, war erwartet worden. Seine Regierung zieht das gleiche Handelsgesetz aus dem Jahr 1974 heran, um jetzt auf Basis eines anderen Paragrafen neue Zölle zu verhängen. Paragraf 301 räumt der Regierung die Möglichkeit ein, bei nachweislich "ungerechtfertigten, unangemessenen oder diskriminierenden" Handelspraktiken aktiv zu werden. Zuletzt hatte Trumps Handelsbeauftragter Greer Konsequenzen signalisiert, die aus Untersuchungen auf Basis des Paragrafen 301 zu Zwangsarbeit resultierten.

Zwangsarbeit als Begründung für neue Zölle

Anfang Juni hatten die USA Zölle gegen 60 Volkswirtschaften angedroht, weil diese Importe von Produkten aus mutmaßlicher Zwangsarbeit nicht verhindert oder bestehende Importverbote nicht genügend überprüft hätten.

Voraussetzung für Zölle auf Basis des Paragrafen 301 ist, dass die Regierung zuvor Stellungnahmen eingeholt und Anhörungen ermöglicht hat. Dies war zuletzt bei Brasilien der Fall, als Greer einen Zoll von 25 Prozent auf bestimmte Güter aus dem südamerikanischen Land verkündete. Die Untersuchung habe eine Vielzahl von unfairen Handelspraktiken offenbart, hieß es.

Konzessionen und Sicherheitsnetze

Für die meisten Importe aus der EU galt bislang ein Zoll von bis zu 15 Prozent. Grundlage dafür ist ein bilaterales Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, auf dass sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Trump im August 2025 geeinigt hatten, um einen Handelskrieg abzuwenden.

Brüssel machte weitere Zugeständnisse und schaffte etwa EU-Zölle auf US-Industriegüter ab. Angesichts der sprunghaften Politik unter Trump hat die EU aber zusätzlich ein Sicherheitsnetz eingebaut: Sollten die USA ihre Zusagen nicht vollständig umsetzen oder Regelungen aussetzen, können auch Zugeständnisse der ausgesetzt werden.

Bislang hält sich Washington laut Informationen aus Brüssel zumindest in den meisten Fällen an das Abkommen. Für rund 93 Prozent der EU-Exporte in die Vereinigten Staaten fielen Zölle in Höhe von maximal 15 Prozent an, sagte ein EU-Beamter. Bei den restlichen Produkten liege der Satz allerdings höher: Dies gelte etwa für Käse, der effektiv mit knapp 25 Prozent verzollt werde.

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