Energiepreise in Europa steigen vor dem Winter deutlich
Die Energiestrategie für diesen Winter beruht angesichts hoher Preise für Öl, Gas und Heizenergie zu einem beträchtlichen Teil auf einer Hoffnung: Es darf nicht zu kalt werden. Viele Haushalte fragen sich bereits, wie hoch ihre Heizkosten ausfallen werden. Europas Regierungen wiederum hoffen auf einen milden Winter. Doch welche Möglichkeiten bleiben, wenn das Wetter nicht mitspielt? Das berichten unsere Kollegen von Finance.si.
Europa startet mit deutlich weniger Gas in diesen Winter als noch im vergangenen Jahr. Die europäischen Gasspeicher, die Preisschocks und Versorgungsengpässe abfedern sollen, waren Mitte September nur zu 69 Prozent gefüllt. Der Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre liegt zu diesem Zeitpunkt bei rund 85 Prozent.
Gas ist zugleich erheblich teurer als vor einem Jahr. Auch Diesel kostet deutlich mehr. Damit wächst der Druck auf Verbraucher, Unternehmen und Regierungen gleichermaßen.
Steigende Strompreise drohen die Kosten für Haushalte zusätzlich zu erhöhen und damit auch den Inflationsdruck zu verstärken. Für Regierungen ist das politisch besonders sensibel, nachdem europäische Staaten bereits Milliarden Euro ausgegeben haben, um Bürger vor den Folgen der Energiekrise zu schützen.
In Großbritannien könnten die Energiekosten der Haushalte im Januar um rund 25 Prozent steigen. In Norwegen dagegen dürften staatliche Subventionen die Verbraucher weitgehend vor höheren Großhandelspreisen schützen.
Eine zusätzliche Unsicherheit ist das Wetterphänomen El Niño. Es könnte insbesondere zu Beginn des Winters in Teilen Europas für höhere Temperaturen sorgen. Wie stark dieser Effekt tatsächlich ausfällt, bleibt jedoch unsicher.
Entscheidend wird, was danach passiert. Sollte eine Kälteperiode Europa und Asien gleichzeitig treffen, würden beide Regionen um dieselben Lieferungen von Flüssigerdgas konkurrieren. Dann könnte sich der Wettbewerb um LNG-Tanker erheblich verschärfen. Wie weit die Preise steigen könnten, lässt sich kaum seriös prognostizieren.
Die Unsicherheit trifft auf eine ohnehin angespannte Stimmung. Inflation und hohe Preise für Benzin, Diesel, Strom und Heizung belasten viele Haushalte. Gleichzeitig bleibt die Erwartung an die Staaten hoch, Bürger bei außergewöhnlichen Preissteigerungen zu unterstützen.
Für Deutschland stellt sich deshalb erneut die Frage, welche Instrumente zur Verfügung stehen, wenn der Winter kalt wird und die Energiepreise erneut deutlich steigen.
Deutschland geht dabei mit einer anderen Ausgangslage in die Heizperiode als noch während der Energiekrise 2022 und 2023.
Die deutschen Gasspeicher waren am 22. September 2026 zu rund 57 Prozent gefüllt. Ein Jahr zuvor lag der Füllstand zum gleichen Zeitpunkt noch bei knapp 77 Prozent. Die Bundesnetzagentur beobachtet die Versorgungslage deshalb weiterhin genau. Sie weist zugleich darauf hin, dass ein sparsamer Umgang mit Gas angesichts des erhöhten Preisniveaus für Haushalte weiterhin sinnvoll bleibt.
Für die Speicher gelten inzwischen niedrigere gesetzliche Vorgaben als während der akuten Energiekrise. Zum 1. November müssen die meisten deutschen Speicher zu 80 Prozent gefüllt sein. Für mehrere Speicheranlagen gilt lediglich eine Vorgabe von 45 Prozent. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich daraus ein gesetzlich erforderlicher Füllstand von rund 70 Prozent.
Die Bundesregierung setzt dabei zunächst auf den Markt. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte mehrfach erklärt, dass die Befüllung der Speicher grundsätzlich Aufgabe der Marktteilnehmer bleibe. Ein unmittelbarer staatlicher Einkauf großer Gasmengen sei nicht vorgesehen.
Für außergewöhnliche Krisen plant der Bund allerdings eine strategische Gasreserve. Diese soll insgesamt 24 Milliarden Kilowattstunden umfassen. Für den kommenden Winter dürfte sie jedoch noch keine Entlastung bringen. Erste Speicherbuchungen sind zwar für den Winter 2026/2027 vorgesehen, die eigentliche Befüllung soll aber erst im Sommer 2027 beginnen.
Damit bleibt Deutschland auch in diesem Winter stark von den Entwicklungen auf dem europäischen Gasmarkt abhängig.
Anders als während der Energiekrise hat die Bundesregierung bislang keine neuen allgemeinen Gas- oder Strompreisbremsen für Haushalte eingeführt. Stattdessen setzt sie auf strukturelle Entlastungen bei Abgaben und Netzkosten.
Seit dem 1. Januar 2026 wird die Gasspeicherumlage nicht mehr von den Verbrauchern bezahlt. Damit sollen Gasverbraucher um mehr als drei Milliarden Euro entlastet werden.
Hinzu kommt ein Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro zu den Stromnetzentgelten. Dieser fließt in die Kalkulation der Netzkosten ein und soll die Stromrechnung von Haushalten und Unternehmen senken.
Nach Angaben der Bundesregierung summieren sich beide Maßnahmen auf eine Entlastung von rund zehn Milliarden Euro im Jahr 2026.
Bei einem privaten Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden kann allein die Entlastung bei den Netzentgelten rechnerisch rund 100 Euro im Jahr ausmachen. Wie viel tatsächlich bei einzelnen Verbrauchern ankommt, hängt allerdings unter anderem vom jeweiligen Netzgebiet, dem Stromtarif und dem Verbrauch ab.
Für die Industrie geht die Bundesregierung weiter. Für rund 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft wurde die Stromsteuer dauerhaft auf das europäische Mindestniveau gesenkt. Energieintensive Unternehmen sollen zusätzlich von einem Industriestrompreis profitieren.
Für private Haushalte ist eine entsprechende Senkung der Stromsteuer dagegen bislang nicht vorgesehen.
Sollten die Energiepreise während eines kalten Winters erneut massiv steigen, könnten deshalb erneut Forderungen nach gezielteren Hilfen aufkommen.
Denkbar wären grundsätzlich Instrumente, die Deutschland bereits während der Energiekrise genutzt hat: Preisbremsen, direkte Zuschüsse, Steuererleichterungen oder Hilfen für besonders belastete Haushalte.
Entscheidend wäre dabei, ob die Bundesregierung breit angelegte Entlastungen für alle Verbraucher wählt oder staatliche Hilfen stärker auf Haushalte mit niedrigen Einkommen konzentriert.
Energiegutscheine, Preisdeckel und Zuschüsse: Was die EU erlaubt
Die europäischen Staaten verfügen über unterschiedliche Möglichkeiten, Haushalte bei hohen Energiepreisen zu unterstützen.
Polen setzte beispielsweise auf einen speziellen Heizkostenzuschuss für einkommensschwächere Haushalte mit Fernwärmeanschluss. Die Unterstützung für 2026 beträgt je nach Fernwärmepreis umgerechnet rund 228 Euro, 457 Euro oder maximal 799 Euro.
Zusätzlich sind Maßnahmen vorgesehen, die Verbrauchern einen Zahlungsaufschub, Ratenzahlungen oder in bestimmten Fällen einen teilweisen Schuldenerlass ermöglichen können. Auch die vorübergehende Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen gehört zu den möglichen Instrumenten.
Frankreich setzt ebenfalls auf einen Energiegutschein. Anspruchsberechtigte Haushalte können abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße Unterstützung zwischen 48 und 277 Euro erhalten. Der französische „Chèque énergie“ kann unter anderem zum Bezahlen von Strom-, Gas- und Heizkosten eingesetzt werden.
Bei direkten Hilfen für Haushalte besitzen die EU-Mitgliedstaaten damit erheblichen Handlungsspielraum. Sie müssen jedoch die europäischen Regeln für Energiemärkte, Steuern und Wettbewerb einhalten.
Die Europäische Kommission hatte bereits im Herbst 2021 einen Katalog von Maßnahmen vorgestellt, mit denen Staaten auf steigende Energiepreise reagieren können. Damals waren die Preise unter anderem infolge der stark steigenden Energienachfrage nach der Corona-Krise nach oben geschossen.
Zu den ausdrücklich genannten Möglichkeiten gehörten direkte finanzielle Hilfen für gefährdete Bevölkerungsgruppen, Zahlungsaufschübe für Energierechnungen, Schutz vor Versorgungssperren, vorübergehende Steuer- und Abgabensenkungen sowie regulierte Preise für besonders schutzbedürftige Verbraucher.
Nach Beginn des Ukraine-Krieges erweiterte die EU ihre Möglichkeiten für staatliche Eingriffe weiter. Im Mai 2022 akzeptierte die Kommission als mögliche vorübergehende Intervention unter bestimmten Bedingungen auch eine Ausweitung regulierter Endkundenpreise für Gas über besonders gefährdete Verbrauchergruppen hinaus.
Grundsätzlich fordert die Kommission, dass solche Maßnahmen zeitlich begrenzt, zielgerichtet und verhältnismäßig bleiben. Gleichzeitig sollen Preissignale möglichst erhalten bleiben, damit weiterhin ein Anreiz zum Energiesparen besteht.
Mitgliedstaaten dürfen deshalb in Krisensituationen unter bestimmten Voraussetzungen in die Preisbildung für Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen eingreifen. Besonders gefährdete Verbraucher können zusätzlich vor Versorgungssperren geschützt werden.
Wie weit nationale Regierungen dabei gehen können, zeigt Kroatien.
Das Land setzt seit der Energiekrise auf eine Kombination aus direkter Preisregulierung und staatlichen Subventionen für Strom, Gas und Fernwärme. Die Unterstützungen wurden nicht beendet, sondern mehrfach verlängert.
Bereits im April 2022 begrenzte die kroatische Regierung den Anstieg der Strompreise, führte Subventionen für Erdgas ein und senkte die Mehrwertsteuer auf Gas auf fünf Prozent. Im Herbst desselben Jahres folgte eine Preisobergrenze für eine bestimmte Strommenge.
Besonders bedürftige Haushalte erhalten weiterhin einen monatlichen Energiezuschuss von 70 Euro.
Inzwischen hat die kroatische Regierung bereits das elfte Hilfspaket beschlossen. Es gilt vom 1. Oktober 2026 bis Ende März 2027 und umfasst erneut Unterstützungen für Strom, Gas und Fernwärme.
Der Staat übernimmt weiterhin einen Teil der Differenz zwischen regulierten Preisen und tatsächlichen Kosten. Nach Berechnungen der Regierung spart ein durchschnittlicher Haushalt durch die Stromsubvention innerhalb eines halben Jahres knapp 90 Euro. Beim Gas soll ein Preisanstieg von rund 16 Prozent verhindert werden.
Deutschland ging während der Energiekrise noch deutlich weiter als heute.
Der Bund führte die sogenannten Strom- und Gaspreisbremsen ein, senkte Steuern und Abgaben und zahlte direkte Hilfen an die Bevölkerung.
Bei den Preisbremsen galt für einen bestimmten Anteil des bisherigen Verbrauchs ein staatlich gedeckelter Preis, während zusätzlicher Verbrauch zum vertraglich vereinbarten Tarif abgerechnet wurde. Damit sollten Haushalte entlastet werden, ohne den Anreiz zum Energiesparen vollständig auszuschalten.
Der Staat übernahm für Haushalte und kleinere Verbraucher zudem im Rahmen der sogenannten Dezemberhilfe einmalig einen Abschlag für Gas beziehungsweise Wärme.
Auch Menschen, die mit Heizöl, Pellets, Holz oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizten, konnten einen Teil ihrer außergewöhnlichen Mehrkosten erstattet bekommen. Die maximale Unterstützung lag bei 2.000 Euro pro Haushalt.
Beschäftigte, Selbstständige und Rentner erhielten außerdem Energiepreispauschalen. Empfänger von Wohngeld wurden zusätzlich über Heizkostenzuschüsse unterstützt.
Die Preisbremsen endeten schließlich Ende 2023.
Für den Winter 2026/2027 verfolgt der Bund bislang einen anderen Ansatz. Die Bundesregierung versucht, die Energiekosten vor allem über niedrigere Netzentgelte, die Abschaffung der Gasspeicherumlage und Entlastungen für Unternehmen zu drücken.
Ein neuer bundesweiter Energiegutschein für Privathaushalte oder eine Neuauflage der Energiepreisbremsen ist bislang nicht beschlossen.
Österreich setzte während der Krise ebenfalls auf eine Mischung aus Stromsubventionen, niedrigeren Steuern und Abgaben sowie direkten Zahlungen.
Die sogenannte Stromkostenbremse subventionierte einen bestimmten Teil des durchschnittlichen Stromverbrauchs der Haushalte. Größere Haushalte erhielten zusätzliche Unterstützung. Haushalte mit niedrigem Einkommen wurden außerdem bei den Netzentgelten entlastet.
Österreich senkte die Abgaben auf Strom und Gas, setzte Beiträge zur Förderung erneuerbarer Energien zeitweise aus und übernahm einen Teil der Kosten für Netzverluste.
Anspruchsberechtigte Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen erhielten außerdem einen Stromkostenzuschuss von 150 Euro. Hinzu kamen Klima- und Teuerungsboni. Erwachsene konnten daraus insgesamt Zahlungen in Höhe von bis zu 500 Euro erhalten.
Eine allgemeine staatliche Preisobergrenze für Gas führte Österreich dagegen nicht ein. Hilfen für Gas, Heizöl, Pellets und andere Heizkosten wurden zum großen Teil von den einzelnen Bundesländern organisiert.
Deutschland bleibt anfällig für einen kalten Winter
Was folgt daraus für Deutschland?
Direkte Energiegutscheine besitzen einen offensichtlichen Vorteil: Die Unterstützung kommt sichtbar und unmittelbar bei den Haushalten an. Preisbremsen wiederum können verhindern, dass außergewöhnliche Marktbewegungen vollständig auf Verbraucher durchschlagen.
Beide Instrumente haben jedoch ihren Preis für den Staatshaushalt.
Deutschland hat während der vergangenen Energiekrise gezeigt, wie teuer eine breit angelegte Absicherung von Verbrauchern werden kann. Die Bundesregierung setzt deshalb derzeit stärker auf Maßnahmen, die bereits vor einer möglichen Krise die laufenden Energiekosten senken sollen.
Seit Januar 2026 entlasten die abgeschaffte Gasspeicherumlage und niedrigere Stromnetzentgelte Haushalte und Unternehmen nach Berechnungen der Bundesregierung um insgesamt rund zehn Milliarden Euro.
Das löst jedoch das grundlegende Problem nicht.
Deutschland bleibt eng mit dem europäischen Gas- und Strommarkt verbunden. Sinkende Speicherstände, steigende internationale Gaspreise oder ein harter Winter können deshalb weiterhin auf deutsche Verbraucher und Unternehmen durchschlagen.
Das gilt umso mehr, weil die deutschen Gasspeicher Ende September deutlich schlechter gefüllt sind als im vergangenen Jahr. Am 22. September lag der Füllstand bei rund 57 Prozent. Zum gleichen Zeitpunkt 2025 waren es knapp 77 Prozent.
Die gesetzlichen Vorgaben wurden inzwischen angepasst. Zum 1. November gilt für die meisten Speicher ein Zielwert von 80 Prozent. Für mehrere große Speicher reichen 45 Prozent. Über alle deutschen Speicher hinweg entspricht das einer Vorgabe von rund 70 Prozent.
Eine zusätzliche strategische Gasreserve wird Deutschland in diesem Winter noch nicht schützen. Die Bundesregierung plant zwar eine Reserve im Umfang von 24 Milliarden Kilowattstunden, die erste Befüllung ist aber erst für den Sommer 2027 vorgesehen.
Europa hat zugleich den Anteil erneuerbarer Energien während der vergangenen Jahre erheblich erhöht. Im Jahr 2025 stammte rund die Hälfte des Stroms in der EU aus erneuerbaren Quellen. Bezogen auf den gesamten Energieverbrauch lag ihr Anteil bei rund 26 Prozent.
Trotzdem bleiben Deutschland und Europa bei einem kalten Winter empfindlich gegenüber hohen Gas-, Öl- und Importpreisen.
Darin liegt das energiepolitische Paradox: Der Anteil erneuerbarer Energien wächst, während fossile Brennstoffe in angespannten Marktsituationen weiterhin entscheidenden Einfluss auf Preise und Versorgungssicherheit haben.
Ein milder Winter könnte diese Schwächen erneut überdecken. Ein längerer Kälteeinbruch würde dagegen zeigen, wie belastbar das neue Energiesystem tatsächlich ist.
Für Deutschland lautet die entscheidende Frage deshalb nicht nur, ob der Staat bei einem neuen Preisschock wieder mit Zuschüssen, Preisbremsen oder Energiegutscheinen eingreifen würde.
Wichtiger ist, ob Haushalte und Unternehmen künftig auch ohne milliardenschwere Notprogramme zuverlässig durch einen kalten Winter kommen.

