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Uran-Munition: Die unsichtbare Gefahr

Lesezeit: 6 min
10.01.2021 09:16
Die DWN haben Manfred Mohr interviewt, den Sprecher der "Internationalen Koalition zur Ächtung von Uranwaffen".
Uran-Munition: Die unsichtbare Gefahr
Ein Mitarbeiter der "Brennelement-Fertigungsanlage Lingen" (Landkreis Emsland) überprüft Brennstäbe mit angereichertem Uran. (Foto: dpa)

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Uranmunition tötet schleichend und belastet unsere Umwelt für immer. Das sagt die „Internationale Koalition zur Ächtung von Uranwaffen“ (ICBUW), die erreichen möchte, dass der Einsatz der Waffen sofort gestoppt und dass ihre Opfer entschädigt werden. Die DWN haben mit Manfred Mohr, dem Sprecher der Organisation, gesprochen.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Was ist Uranmunition, und wofür wird beziehungsweise wurde sie verwendet?

Manfred Mohr: Bei Uranmunition handelt es sich um spezielle Geschossprojektile, die mit abgereichertem Uran (DU) gehärtet sind. Aufgrund der hohen Dichte dieser Substanz werden Panzerungen mühelos durchdrungen; dabei entwickelt sich große Hitze (bis zu 5.000 Grad Celsius), und es entsteht eine feine, sich weit ausbreitende Staubwolke. Waffen- und rechtstechnisch betrachtet, stellt Uranmunition eine konventionelle Waffe dar; sie ist – trotz ihrer zum Teil verheerenden Umweltbelastungen – keine Massenvernichtungswaffe, keine Chemie-, Atom- oder Brandwaffe. DU ist ein Abfallprodukt der Uran-Anreicherung, die Voraussetzung für die Herstellung von Kernwaffen wie für die sogenannte „zivile Nutzung“ der Kernenergie ist. Sie befindet sich in den Arsenalen von mindestens 18 Staaten. Sie wird aufgrund ihrer Eigenschaften als panzerbrechende Waffe eingesetzt, so unter anderem geschehen in den Golfkriegen (ab 1991) oder im Jugoslawienkrieg 1999. Einer der Hauptproduzenten ist der US-Waffenkonzern Northrop Grumman.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Welche gesundheitlichen Folgen hat der Einsatz von Uranmunition für die Bevölkerung?

Manfred Mohr: DU ist radiologisch und chemisch toxisch. Die kämpfende Truppe, die Zivilbevölkerung und die Umwelt im Allgemeinen sind hiervon betroffen. Genveränderungen können zu Krebs- und Todesfällen führen, wobei die nanopartikelfeine Ausbreitung (auch in Boden und Trinkwasser) eine besonders tückische Rolle spielt. Es gibt, nach meinem Dafürhalten, genügend Studien, die diese Wirkungszusammenhänge nachweisen. Weitere Untersuchungen – etwa um eine hundertprozentige, „wasserdichte“ Kausalität zu belegen – kann man sich sparen. Das Geld ist besser für Opferhilfe ausgegeben, die gerade in Corona-Zeiten nicht einfacher wird.

Im Übrigen handelt es sich häufig um komplexe Szenarien. Das betrifft die DU-Wirkung selbst wie auch das Zusammenwirken mit anderen Giftstoffen, von denen es in modernen Kriegen nur so wimmelt. Vor diesem Hintergrund wurde das Konzept der „toxischen Kriegsfolgen“ entwickelt. Schließlich ist nicht nachzuvollziehen, dass sich das Militär selbst mit detaillierten Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen schützt, in Bezug auf die Zivilbevölkerung die DU–Gefahren jedoch herunterspielt. Als ich auf diesen Widerspruch in einer Diskussion hinwies, entgegnete mir ein Militärvertreter, eigentlich wären wir, die ICBUW, mit unseren „Übertreibungen“ für jene Maßnahmen verantwortlich!

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Gibt es Möglichkeiten, betroffene Gebiete zu dekontaminieren?

Manfred Mohr: Nur in sehr begrenztem Maße. Es ist, meines Wissens, umfassend auch noch nie versucht worden. Probleme sind die Großflächigkeit und das lange Anhalten der DU-Verseuchung, was einen entsprechenden Aufwand und enorme Kosten verursacht. Gerade die kriegsbetroffenen Regionen können dies kaum bewältigen; Voraussetzung ist auch eine Transparenz hinsichtlich der DU-Einsatzdaten. Hieran mangelt es häufig, wie unter anderem das Verhalten des US-Militärs im Nahen Osten zeigt.

Transparenz und Information sind auch die Voraussetzung, um mit den häufig diffusen Ängsten der Bevölkerung umzugehen. Der Einsatz

von Uranmunition zeitigt (eben) auch psychosoziale Effekte. Letztlich muss auf ihn endgültig verzichtet werden, weil man seine Folgen nicht in den Griff bekommen kann.

Hier gibt es eine Parallele zum Fall „Agent Orange“ im Vietnamkrieg der USA. Seine verheerenden, generationsübergreifenden Auswirkungen dauern an. Noch immer konnten die betroffenen Gebiete ganz überwiegend nicht dekontaminiert werden.

Davon abgesehen gibt es schon einen Zusammenhang, eine Verbindung im Hinblick auf das Minenräumen. So existiert eine „Technical Note for Mine Action“ („Technische Anleitung für den Umgang mit Minen“), die ausführlich die Gründe, die Herausforderungen und die Methoden der Beseitigung von DU-Gefahren beschreibt.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Was tut Ihre Organisation, um den Einsatz von Uranmunition zu stoppen?

Manfred Mohr: ICBUW, die Internationale Koalition zur Ächtung von Uranwaffen (gegründet 2003), engagiert sind gegen diese Waffe und für die Hilfe zugunsten ihrer Einsatzopfer. Dies geschieht durch Lobby- und Informationsarbeit, durch Vernetzung und Koordination. Wir sehen uns als eine Art „watch dog“ für das Spezialthema der Uranmunition, eingebettet in den breiteren Zusammenhang der toxischen Kriegsfolgen. Hier gibt es eine enge Kooperation mit der kürzlich gegründeten „Konflikt-und-Umwelt-Beobachtungsstelle“.

Unsere (weiteren) Partner sind unter anderem die ÄrztInnen gegen Nuklearkrieg (IPPNW), die JuristInnen gegen Kernwaffen (IALANA) und das Internationale UraniumFilmFestival (IUFF). Die Organisation konnte in letzter Zeit ihre Strukturen stabilisieren; so gibt es ein ICBUW-Team, bestehend aus jungen, hochmotivierten und –qualifizierten Leuten. Nach außen treten wir durch eine – neugestaltete – Website (www.icbuw.eu) und Cocial Media sowie über Öffentlichkeits- und Medienarbeit in Erscheinung.

Der Ansatz von ICBUW ist darauf gerichtet, Uranwaffen zu ächten – auch ohne einen speziellen Verbotsvertrag, für deren Aushandlung in absehbarer Zukunft die politischen Rahmenbedingungen fehlen. Aber wir haben genügend rechtliche, politische und humanitäre Argumente. Immerhin verzeichnen wir einen Trend zur Ersetzung von Uranmunition durch Alternativmunition (z.B. Wolfram), die ebenfalls, aber vielleicht nicht so stark toxisch wirkt. Wir sehen es auch als eine Art Erfolg, wenn das amerikanische Militär moralisch in die Defensive gerät und den Einsatz von DU letztendlich einräumen muss, wie im Fall des US-Angriffs auf Tanklastzüge in Syrien im November 2015. Schließlich entfaltet ICBUW Beratungsaktivitäten hinsichtlich DU-Opfer und deren Unterstützung.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Wie erklären Sie sich das Abstimmungsverhalten der Bundesregierung in der UNO?

Manfred Mohr: Dafür gibt es keine sachlich nachvollziehbaren Gründe: Seit 2014 übt die Bundesregierung bei der alle zwei Jahre in der UN-Generalversammlung vorgelegten Resolution zu „Effects of the use of armaments and ammunitions containing depleted uranium“ („Auswirkungen des Gebrauchs von Waffen und Munition, die abgereichertes Uran enthalten“) Stimmenthaltung. Das hat sie soeben wieder bei dem im 1. Ausschuss (mit 150 Stimmen) angenommenen Text getan. Bis zu jenem Zeitpunkt stimmte Deutschland der Resolution zu, wie es einige EU- beziehungsweise Nato-Staaten weiterhin praktizieren.

Die Stimmenthaltung wird mit einer angeblich unausgewogenen Formulierung des Textes begründet. Hierfür finden sich keinerlei Anhaltspunkte. Die Resolution – eher vom Charakter einer Verfahrensresolution und nicht einer Verbotsresolution – ist relativ balanciert und zurückhaltend angelegt. Nichtsdestoweniger enthält sie Hinweise auf für die DU-Thematik wesentliche Grundsätze wie den der Transparenz, der Hilfe und der Unterstützung sowie des Vorsorge- oder Vorsichtsansatzes. Letzterer besagt, dass verbliebene wissenschaftliche Unsicherheiten nicht von der Verpflichtung zu Vorsichtsmaßnahmen bei Stoffen und Operationen mit hohen Umweltrisiken befreien.

Auf jenen, für die DU-Problematik so zentralen Grundsatz, der sich sowohl im Humanitären wie im Umwelt-Völkerrecht findet, geht auch die Regierungsantwort auf die Kleine Anfrage der Linkspartei vom März dieses Jahres nicht ein. Sie blendet auch weitere, in der sehr komplex gehaltenen Anfrage enthaltenen Themenbereiche aus, wie die Gründe für die Nichtbeschaffung von Uranmunition für die Bundeswehr oder die Relation zum humanitären Minen- und Kampfmittelräumen. Typisch sind eine Überbetonung der radiologischen Aspekte (gegenüber denen der chemischen Toxizität) sowie, insgesamt, eine Abkehr von einer früher zu verzeichnenden abrüstungspolitischen Tradition. Sie zeigte sich etwa darin, dass es Expertenrunden zum DU-Thema unter Einschluss der Zivilgesellschaft beim Auswärtigen Amt gab.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Sehen Sie Möglichkeiten, den Einsatz von Uranmunition an der UNO vorbei etwa auf gerichtlichem Wege zu stoppen, und ist es denkbar, dass die Opfer des Einsatzes von Uranmunition in Zukunft entschädigt werden?

Manfred Mohr: Der Hauptweg für einen DU-Einsatzstopp und die Ächtung von Uranmunition liegt im politischen Bereich, innerhalb und außerhalb der Vereinten Nationen. Daneben kann auch der Gerichtsweg beschritten werden, um DU-Opfer, speziell des Militärs, zu entschädigen. Dies ist besonders häufig in Italien geschehen; unlängst gab es ein erstes Urteil in Frankreich in dieser Richtung (der Fall Henri Friconneau). Die Urteile stellen auch auf eine Kausalität zwischen DU und Gesundheitsschädigung ab, das letztgenannte sogar mit einer präzisen medizinischen Begründung.

Vor diesem Hintergrund plant Dr. Sdran Aleksíc, Rechtsanwalt in Serbien, im Nato-Land Italien eine Schadensersatzklage zugunsten von zivilen DU-Geschädigten aus Südserbien einzureichen. Mit Aleksíc und seinem Team sind wir von Anfang an im engen Kontakt und Austausch, haben uns an internationalen Symposien zu Uranwaffen beteiligt. Dabei haben wir auf die rechtliche Komplexität des DU-Themas hingewiesen. Über das erwähnte Vorsorgeprinzip hinaus lassen sich vielfältige rechtliche Argumente gegen Uranwaffeneinsatz und für Opferhilfe (inklusive Entschädigung) aus dem Humanitären Völkerrecht und dem Umweltrecht ableiten. Dazu kommt der Internationale Menschenrechtsschutz, mit einem sich entwickelnden Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt.

Wir haben dem Aleksic-Team empfohlen, Menschenrechtsbeschwerdeverfahren der Vereinten Nationen zu nutzen – was jetzt in der Tat geschehen ist. Dieser Weg ist weniger (kosten)aufwändig und ergebnisoffen als der Gerichtsweg, zumal es – bei der Klage in Italien - um zivile ausländische Opfer geht. Möglicherweise bringt das Beschreiten des Klageweges allerdings eine größere Medienbeachtung.

Wie auch immer, man muss das Thema Uranwaffen in einem größeren Kontext sehen – den der Umweltzerstörung durch Krieg, des „Kriegsopfers Umwelt“. Zu dieser Fragestellung erreichen mich auch zunehmend Anfragen der Medien. Sie ist gewissermaßen der „missing link“ zwischen der Umwelt- /Klimabewegung und der Friedens-/Antikriegsbewegung. All das wird durch Covid 19 jetzt noch verschärft.

Kürzlich, am 6. November, begingen die Vereinten Nationen den „Internationalen Tag gegen Umweltbeeinträchtigung im Krieg“. Es finden Diskussionen und Entwicklungen statt, die auf die Formulierung von Prinzipien zum Umweltschutz in bewaffneten Konflikten hinauslaufen. Zu nennen sind hier die UN-Völkerrechtskommission (ILC) oder wissenschaftliche Einrichtungen wie der Jura-Studiengang in Harvard. Es gibt Regelungen zum Opfer- und Umweltschutz im demnächst in Kraft tretenden Kernwaffenverbotsvertrag. ICBUW wird sich in diesen Diskurs, in diese Trends, mit Fokus auf DU, einbringen. Dafür hat sich mittlerweile der Begriff „Ökologische Friedensförderung“ eingebürgert. Ich finde, eine ganz treffende Bezeichnung.


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