„Gut gemeint, aber schlecht umgesetzt: Immer mehr Unternehmen sind wegen der staatlich verordneten Einschränkungen in der Coronavirus-Krise dringend auf Hilfen angewiesen, kommen aber nicht an die Gelder. Schnell und unbürokratisch sollten die November-Hilfen sein, so das Versprechen der Regierung. Doch von in Aussicht gestellten 15 Milliarden Euro sind erst rund 450 Millionen ausgezahlt. Unternehmen klagen über zu viel Bürokratie, während sich Bund und Länder gegenseitig die Schuld für die Misere geben“, meldete „Reuters“ am 9. Dezember 2020.
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Am 17. Dezember 2020 berichtete „Onlinehändler News“: Die Überbrückungshilfe III sollte ab Januar ausgezahlt. Bereits im November konnten Unternehmen die Novemberhilfe von bis zu 10.000 Euro oder maximal 50 Prozent der Fördersumme erhalten; ab dem 11. Dezember konnten Abschläge bis zu 50.000 Euro ausgezahlt werden. Die Auszahlung der kompletten Hilfsleistungen verzögert sich. Grund dafür sei die Entwicklung der noch notwendigen Softwarelösung. Das Handelsblatt sagt dazu, dass die Entwicklung offenbar länger dauert, als geplant. Konkret rechnet das Wirtschaftsministerium mit einer regulären Auszahlung der Novemberhilfen ab Anfang Januar. Dann sollen auch die ersten Abschlagszahlungen der Dezemberhilfen möglich sein. Die Programmierung für das Fachverfahren, welches die kompletten Dezemberhilfen verwalten soll, könne dann noch zwei bis drei Wochen dauern. Unterm Strich bedeutet das, dass sich die Auszahlung der Überbrückungshilfe III noch bis März verzögern kann.“
Die „Berliner Morgenpost“ berichtete am 14. Januar 2021: „Corona-Hilfen: 350 Millionen Euro noch nicht ausgezahlt – Bundeshilfen für die Berliner Wirtschaft kommen nicht an. Vielen Betrieben in der Stadt droht nun die Insolvenz.“
Der „Tagesspiegel“ am 9. Februar 2021 wörtlich: „Gastronomen in Berlin und Potsdam verzweifeln an der Bürokratie – Einige Gastronomen warten immer noch auf November- und Dezemberhilfen. Zwar hat die EU ihr Regelwerk nachgebessert, aber die Auszahlung stockt.“
Das „Handelsblatt“ führte am 14. Februar 2021: „Späte Auszahlung: Wer ist schuld am Coronahilfen-Debakel? Probleme mit dem IT-Dienstleister, Streitereien zwischen Ministerien: Die späte Auszahlung der Gelder hat klare Ursachen. Besonders ein Minister lädt Kritik auf sich.“
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Der „NDR“ teilte am 14. Februar 2021 mit: „Corinna Zabel hat am 3. Dezember 2020 den Antrag auf die sogenannte Novemberhilfe gestellt. Die 41-Jährige betreibt in Cuxhaven ein Vermittlungsbüro für Ferienwohnungen sowie eine eigene Pension. Insgesamt hat sie eine Summe von etwa 18.000 Euro an Fördermitteln beantragt. Ausgezahlt wurde davon bislang - nichts. Nicht mal ein Abschlag.“
„Einzelhändler und Mittelständler warten noch immer auf die Überbrückungshilfe III. Ein internes Papier des Wirtschaftsministeriums zeigt: Dass sie frühestens im Februar kommt, ist seit November bekannt (…) Die Frage bleibt: Waren diese Unstimmigkeiten mit Ländern, auf die Altmaier verweist und Widerstände des Finanzministeriums wirklich ursächlich für die Verzögerungen? Falls ja, dann hat das Wirtschaftsministerium zumindest von Anfang an damit gerechnet. Aus einem internen Papier der Altmaier-Behörde von Ende November 2020 geht hervor, dass das Wirtschaftsministerium schon zu diesem Zeitpunkt von einer Auszahlung der Überbrückungshilfe III erst ab März 2021 ausgegangen ist“, so „tagesschau.de“ am 15. Februar 2021.
Dann kommt es am 9. März 2021 zu einer bemerkenswerten Entwicklung. Die „Welt“ titelt: „Betrüger erschlichen sich Millionen – Bundesregierung stoppt fast alle Corona-Hilfen.“
Das Blatt bezieht sich dabei auf einen Bericht des „Business Insider“, der ebenfalls am 9. März 2021 veröffentlicht wurde. Das Blatt wörtlich: „Die Bundesregierung hat Abschlagszahlungen aus Coronahilfen vorerst bundesweit gestoppt.“
Wenn dies tatsächlich der Fall sein sollte, ergeben sich dadurch zwei Rückschlüsse:
Erstens werden die kleinen- und mittelständischen Unternehmen (KMU) in Deutschland auch weiterhin vergeblich auf die Auszahlungen der Corona-Hilfen warten, was die drohende Insolvenzwelle in Deutschland noch schärfer ausfallen lassen wird. Viele Unternehmen werden somit bewusst oder unbewusst in die Insolvenz getrieben, obwohl sie sehr leicht gerettet werden könnten.
Zweitens müssen in die mutmaßlichen Betrugsfälle bei den Corona-Hilfen auch Steuerberater und Rechtsanwälte verwickelt sein. Die Beantragung der Überbrückungshilfen läuft ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte. Abschlagszahlungen sollte es seit 15. Februar 2021 geben.
Die aktuelle Situation kann eigentlich sehr kurz und bündig zusammengefasst werden:
Nichts geht mehr!