Deutschland

Heute vor 72 Jahren: Alliierte Militärgouverneure genehmigen das Grundgesetz

Am 12. Mai 1949 hatten die Militärgouverneure Clay, Robertson und Koenig das Grundgesetz vorbehaltlich der Bestimmungen des Besatzungsstatuts genehmigt. Ein historischer Rückblick.
12.05.2021 19:43
Aktualisiert: 12.05.2021 19:43
Lesezeit: 1 min
Heute vor 72 Jahren: Alliierte Militärgouverneure genehmigen das Grundgesetz
Der Original-Entwurf für das Grundgesetz in der dritten Lesung ist am Mittwoch (20.05.2009) im Haus der Geschichte in Bonn zu sehen. (Foto: dpa) Foto: Oliver Berg

Am 12. Mai 1949 haben die Militärgouverneure Clay, Robertson und Koenig das Grundgesetz vorbehaltlich der Bestimmungen des Besatzungsstatuts (21. 9. 1949) genehmigt, berichtet die „Bundeszentrale für politische Bildung“ (BpB).

„Das Grundgesetz kann in Kraft treten, sobald zwei Drittel der Landtage es billigen. Die Militärgouverneure hatten während der Beratungen des GG wiederholt dahin gewirkt, dass das föderalistische Prinzip stärker berücksichtigt (Gesetzgebung, Bundes- und Finanzverwaltung) und der Sonderstatus Berlins beachtet wird“, so die BpB.

Legal Tribune Online“ führt dazu aus: „Zum anderen behielten sich die drei westalliierten Mächte im Schreiben vom 12. Mai 1949, das ihre Zustimmung zu dem vom Parlamentarischen Rat beschlossenen Dokument enthielt, eine ganze Anzahl von Rechten vor – sehr zum Unwillen aller, die das Konzept der staatlichen Souveränität anbeten (…) Allgemein verwiesen die drei Militärgouverneure zunächst auf das am 12. Mai 1949 verkündete Besatzungsstatut, das dem deutschen Staat zwar ein möglichst hohes Maß an Selbstverwaltung zuwies, zentrale Kompetenzen – von Fragen des Militärs über solche der Wirtschaftsverfassung bis hin zu etwaigen Verfassungsänderungen – aber der alliierten Genehmigung unterwarf.“

Die Bundesregierung teilt auf ihrer Webseite zu den Ereignissen des Jahres 1949 mit: Die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates hatten den Grundgesetz-Entwurf nach der dritten Lesung am 8. Mai verabschiedet. Nun war Eile geboten: Am 23. Mai sollte eine Konferenz der alliierten Außenminister in Paris beginnen. Beobachter befürchteten, dass der Plan für einen westdeutschen Staat dort geändert oder verzögert werden könnte. Das Grundgesetz sollte daher noch vor dem Treffen in Kraft treten. Die Militärgouverneure und die deutschen Länder mussten dem Entwurf jedoch erst zustimmen.

Die Militärgouverneure einigten sich deshalb bereits am 12. Mai in Frankfurt am Main darauf, das Grundgesetz anzunehmen. In einigen Punkten meldeten sie jedoch noch Vorbehalte an: Berlin etwa wurde kein Stimmrecht im Bundestag und im Bundesrat eingeräumt. Vertreter des Westteils der Stadt durften jedoch an den Sitzungen teilnehmen.

Am selben Tag trafen sich die Vertreter der Westalliierten mit Delegationen des Parlamentarischen Rates und der Ministerpräsidenten. Der britische Militärgouverneur Brian Robertson übergab Konrad Adenauer ein Schreiben, in dem das Grundgesetz genehmigt wurde. Darin hieß es, dass das Grundgesetz „deutsche demokratische Tradition in glücklicher Weise mit den Begriffen einer repräsentativen Regierung und einer Rechtsordnung [vereinigt], welche die Welt nunmehr als für das Leben eines freien Volkes unerläßlich betrachtet.“

Aus der Webseite „Bundesarchiv.de“ gehen weitere Informationen hervor.

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